Speicherung und Aussonderung von Unterlagen in Ihrer Behörde
1) Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für Anfragen/Eingaben/Beschwerden und den dazugehörigen Akten/Unterlagen (egal ob elektronisch oder in Papierform) bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz?
2) Werden diese Unterlagen nach Ablauf dieser Frist vernichtet oder ans Landesarchiv abgegeben?
3) Wenn nur ein Teil der Anfragen und der zugehörigen Unterlagen ans Landesrachiv abgegeben und der Rest vernichtet wird:
a) Nach welchen Kriterien wird entschieden?
b) Wie groß ist der Anteil der Anfragen, in den letzten 3 Jahren an der Gesamtzahl, der archiviert wird?
c) Wer entscheidet über die Archivierung?
Vielen Dank für die Antwort!
Anfrage eingeschlafen
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Datum17. Juli 2018
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18. August 2018
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