Speicherung und Aussonderung von Unterlagen in Ihrer Behörde

1) Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für Anfragen/Eingaben/Beschwerden und den dazugehörigen Akten/Unterlagen (egal ob elektronisch oder in Papierform) bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz?

2) Werden diese Unterlagen nach Ablauf dieser Frist vernichtet oder ans Landesarchiv abgegeben?

3) Wenn nur ein Teil der Anfragen und der zugehörigen Unterlagen ans Landesrachiv abgegeben und der Rest vernichtet wird:

a) Nach welchen Kriterien wird entschieden?

b) Wie groß ist der Anteil der Anfragen, in den letzten 3 Jahren an der Gesamtzahl, der archiviert wird?

c) Wer entscheidet über die Archivierung?

Vielen Dank für die Antwort!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Juli 2018
  • Frist
    18. August 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Speicherung und Aussonderung von Unterlagen in Ihrer Behörde [#32027]
Datum
17. Juli 2018 18:37
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für Anfragen/Eingaben/Beschwerden und den dazugehörigen Akten/Unterlagen (egal ob elektronisch oder in Papierform) bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz? 2) Werden diese Unterlagen nach Ablauf dieser Frist vernichtet oder ans Landesarchiv abgegeben? 3) Wenn nur ein Teil der Anfragen und der zugehörigen Unterlagen ans Landesrachiv abgegeben und der Rest vernichtet wird: a) Nach welchen Kriterien wird entschieden? b) Wie groß ist der Anteil der Anfragen, in den letzten 3 Jahren an der Gesamtzahl, der archiviert wird? c) Wer entscheidet über die Archivierung? Vielen Dank für die Antwort!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Juli 2018 11:42
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Re: Ihre E-Mail vom 17. Juli 2018 [#32027] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Kollegen antworten in solchen Fäll…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Ihre E-Mail vom 17. Juli 2018 [#32027]
Datum
28. Juli 2018 16:58
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Kollegen antworten in solchen Fällen beweisbar kurz und ohne Kostenerhebung. Bitte schließen Sie sich an. ;-) Es muss für Sie ja einfach zu beantworten sein, ob Sie Anfragen/Eingaben/Beschwerden dem Landesarchiv anbieten und wenn ja, nach welchen Kriterien. Das machen Sie ja sicher seit Jahren und müssen es wissen. Vielen Dank im Voraus für die Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32027 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. August 2018 13:10
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Re: Ihre weitere E-Mail vom 28. Juli 2018 [#32027] Sehr geehrte Damen und Herren, bei dieser Behörde fällt auf, d…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Ihre weitere E-Mail vom 28. Juli 2018 [#32027]
Datum
6. August 2018 18:17
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bei dieser Behörde fällt auf, dass scheinbar unangenehme Anfragen mit Verweis auf die Kosten verweigert werden. Andere Behörden antworten kostenfrei. Diese offenbar auch, wenn es passt. Ob man selbst als Behörde private Eingaben von Petenten, entgegen § 203 Abs. 2 StGB, dem Landesarchiv anbietet, sollte ja schnell und kostenfrei zu beantworten sein. Das sollte selbstverständlich sein, dass so etwas schnell, öffentlich und kostenfrei beantwortet wird. Erst Recht für eine Datenschutzbeauftragte! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32027 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in