Speicherung von Verbindungsdaten während des Castor Transportes 2011

Im Rahmen einer Demonstration gegen Nazi Aufmärsche in Dresden im Jahr 2011 wurden nachweislich Verbindungsdaten von Mobilfunkgeräten gespeichert.

Ist dies auch im Rahmen der Demonstrationen gegen den Castor Transport 2011 im Wendland geschehen? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem Ziel?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2011
  • Frist
    7. Januar 2012
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
Speicherung von Verbindungsdaten während des Castor Transportes 2011
Datum
6. Dezember 2011 15:42
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Im Rahmen einer Demonstration gegen Nazi Aufmärsche in Dresden im Jahr 2011 wurden nachweislich Verbindungsdaten von Mobilfunkgeräten gespeichert. Ist dies auch im Rahmen der Demonstrationen gegen den Castor Transport 2011 im Wendland geschehen? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem Ziel?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespolizeipräsidium
Ihre Anfrage vom 6. Dezember 2011
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 6. Dezember 2011
Datum
5. Januar 2012
Status
Anfrage erfolgreich