Speicherung von Verkehrsdaten durch TK-Anbieter
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesnetzagentur hat im Februar und März 2018 eine Abfrage zur Praxis der Speicherung von Verkehrsdaten zu betriebIichen Zwecken nach § 96 ff. TKG durchgeführt (über Referat IS 16?). Ich bitte um Zugang zu den Ergebnissen dieser Abfrage. Dies umfasst sowohl behördlich erstellte Dokumente als auch die von den Anbietern eingesandten Dokumente selbst.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum15. Oktober 2018
-
16. November 2018
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3 Follower:innen
- Von
- Patrick Breyer (Piratenpartei)
- Betreff
- Speicherung von Verkehrsdaten durch TK-Anbieter [#34043]
- Datum
- 15. Oktober 2018 13:30
- An
- Bundesnetzagentur
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesnetzagentur
- Betreff
- Speicherung von Verkehrsdaten durch TK-Anbieter [#34043]
- Datum
- 23. Oktober 2018 17:00
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesnetzagentur
- Betreff
- Speicherung von Verkehrsdaten durch TK-Anbieter [#34043]
- Datum
- 14. November 2018 16:16
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Patrick Breyer (Piratenpartei)
- Betreff
- AW: Speicherung von Verkehrsdaten durch TK-Anbieter [#34043]
- Datum
- 14. November 2018 17:48
- An
- Bundesnetzagentur
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Patrick Breyer (Piratenpartei)
- Betreff
- AW: Speicherung von Verkehrsdaten durch TK-Anbieter [#34043]
- Datum
- 1. März 2019 14:14
- An
- Bundesnetzagentur
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesnetzagentur
- Betreff
- AW: Speicherung von Verkehrsdaten durch TK-Anbieter [#34043]
- Datum
- 19. März 2019 15:36
- Status
- Warte auf Antwort
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- Bundesnetzagentur
- Betreff
- AW: Speicherung von Verkehrsdaten durch TK-Anbieter [#34043]
- Datum
- 18. April 2019 09:19
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- Bundesnetzagentur
- Betreff
- AW: Speicherung von Verkehrsdaten durch TK-Anbieter [#34043]
- Datum
- 18. September 2019 16:34
- Status
- Warte auf Antwort
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wie ist der Stand bzw. wann kann mit der Veröffentlichung unter Angabe der konkreten TK-Anbieter gerechnet werden? Danke für Ihr Engagement.