Speicherung von Verkehrsdaten durch TK-Anbieter
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesnetzagentur hat im Februar und März 2018 eine Abfrage zur Praxis der Speicherung von Verkehrsdaten zu betriebIichen Zwecken nach § 96 ff. TKG durchgeführt (über Referat IS 16?). Ich bitte um Zugang zu den Ergebnissen dieser Abfrage. Dies umfasst sowohl behördlich erstellte Dokumente als auch die von den Anbietern eingesandten Dokumente selbst.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum15. Oktober 2018
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16. November 2018
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