Speicherung/Weiterleitung von Daten aus dem kostenfreien WLAN-Angebot an Sicherheitsbehörden

Anfrage an: Hamburger Hochbahn AG

Werden Daten die während der Nutzung des kostenfreien WLAN Angebots in den Bussen oder U-Bahnhöfen gespeichert?

Wenn ja, welche Daten und wie lange werden diese Daten gespeichert?
Werden die Daten an die Hamburger Polizei oder andere Sicherheitsbehörden weitergeleitet?
Wenn ja, zu welchem Zweck und auf welcher gesetzlichen Grundlage?

Wo kann ich die Nutzungsbedingungen des WLAN Angebots einsehen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. August 2017
  • Frist
    5. September 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Hamburger Hochbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Speicherung/Weiterleitung von Daten aus dem kostenfreien WLAN-Angebot an Sicherheitsbehörden [#24205]
Datum
2. August 2017 01:25
An
Hamburger Hochbahn AG
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Werden Daten die während der Nutzung des kostenfreien WLAN Angebots in den Bussen oder U-Bahnhöfen gespeichert? Wenn ja, welche Daten und wie lange werden diese Daten gespeichert? Werden die Daten an die Hamburger Polizei oder andere Sicherheitsbehörden weitergeleitet? Wenn ja, zu welchem Zweck und auf welcher gesetzlichen Grundlage? Wo kann ich die Nutzungsbedingungen des WLAN Angebots einsehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hamburger Hochbahn AG
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf die angehängte Anfrage nach dem HmbTG. Die HOCHBAHN speichert …
Von
Hamburger Hochbahn AG
Betreff
WG: Speicherung/Weiterleitung von Daten aus dem kostenfreien WLAN-Angebot an Sicherheitsbehörden [#24205]
Datum
3. August 2017 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf die angehängte Anfrage nach dem HmbTG. Die HOCHBAHN speichert im Zusammenhang mit dem WLAN-Angebot keine Daten. Betreiber des Dienstes ist nach Maßgabe des Telemediengesetzes die wilhelm.tel GmbH, Heidbergstraße 101-111, 22846 Norderstedt, mit dem Produkt MobyKlick. Die Nutzungsbedingungen des Betreibers dieses WLAN-Angebots sind unter anderem im Zuge des Anmeldevorgangs abrufbar. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen