Speisepläne G7-Gipfel Schloss Elmau

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Sämtliche Speisepläne für die teilnehmenden Staatschefs am G7-Gipfel in Schloss Elmau; aus ihnen soll hervorgehen, welches Essen BK Scholz am 26., 27. und 28. Juni 2022 jeweils serviert wurde

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. August 2022
  • Frist
    28. September 2022
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Speisep…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Speisepläne G7-Gipfel Schloss Elmau [#257836]
Datum
26. August 2022 12:26
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Speisepläne für die teilnehmenden Staatschefs am G7-Gipfel in Schloss Elmau; aus ihnen soll hervorgehen, welches Essen BK Scholz am 26., 27. und 28. Juni 2022 jeweils serviert wurde
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 257836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257836/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundeskanzleramt
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe Ihre E-Mail vom 26. August 2022 erhalten. Sie beantragen u.…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
5. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe Ihre E-Mail vom 26. August 2022 erhalten. Sie beantragen u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): "Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Speisepläne für die teilnehmenden Staatschefs am G7-Gipfel in Schloss Elmau; aus ihnen soll hervorgehen, welches Essen BK Scholz am 26., 27. und 28. Juni 2022 jeweils serviert wurde." Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzeit kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden. Zudem weise ich darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können und nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 26. August 2022 be…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
5. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
563,8 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 26. August 2022 beantragten Sie u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitgesetzes (IFG): "Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Speisepläne für die teilnehmenden Staatschefs am G7-Gipfel in Schloss Elmau; aus ihnen soll hervorgehen, welches Essen BK Scholz am 26., 27. und 28. Juni 2022 jeweils serviert wurde." Auf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Gründe § 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch auf den Zugang zu Informationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, tatsächlich vorhanden sind. Im Bundeskanzleramt liegen keine Informationen im Sinne Ihres Antrages vor. Ihr Antrag war daher abzulehnen. Il. Gemäß § 10 IFG in Verbindung mit der Anlage Teil A, Ziff. 1.1 der Informationsgebührenverordnung fallen keine Kosten an. Mit freundlichen Grüßen