Speiseplan der Kantine am Standort Pullach

Nach VIG erbitte ich Auskunft über eine Liste aller Speisen (Speiseplan) mit Name und Angabe von Zusatzstoffen, welche im Zeitraum 20. bis 26.10.2014 in der Kantine am Standort Pullach ausgegeben wurden oder ausgegeben werden sollen. Zusätzlich erbitte ich alle Daten über die Kennzeichnung, die Herkunft, die Herstellung der Speisen. Handelt es sich nicht um eine Fertigspeise, so bitte ich um eine Liste aller Ausgangsstoffe (Zutaten).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Oktober 2014
  • Frist
    25. November 2014
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach VIG erbitte…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Speiseplan der Kantine am Standort Pullach [#7840]
Datum
22. Oktober 2014 18:03
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach VIG erbitte ich Auskunft über eine Liste aller Speisen (Speiseplan) mit Name und Angabe von Zusatzstoffen, welche im Zeitraum 20. bis 26.10.2014 in der Kantine am Standort Pullach ausgegeben wurden oder ausgegeben werden sollen. Zusätzlich erbitte ich alle Daten über die Kennzeichnung, die Herkunft, die Herstellung der Speisen. Handelt es sich nicht um eine Fertigspeise, so bitte ich um eine Liste aller Ausgangsstoffe (Zutaten).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnachrichtendienst
Antrag nach IFG/UIG/VIG, hier: Antrag Hr. Antragsteller/in Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ein Auskunftsans…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Antrag nach IFG/UIG/VIG, hier: Antrag Hr. Antragsteller/in
Datum
23. Oktober 2014 08:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss bereits aus Rechtsgründen abgelehnt werden. Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. Ein Sachverhalt, der den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) eröffnet, oder auch zum Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde von Ihnen nicht vorgetragen. Die von Ihnen gewünschte Auskunft kann Ihnen deshalb nicht erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach IFG/UIG/VIG, hier: Antrag Hr. Antragsteller/in [#7840] Sehr geehrte Damen und Herren, es wurden …
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach IFG/UIG/VIG, hier: Antrag Hr. Antragsteller/in [#7840]
Datum
23. Oktober 2014 12:20
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, es wurden Daten explizit auf Basis des VIG angefragt. Daher akzeptiere ich keine pauschale Ablehnung des Auskunftsanspruch auf Basis des IFG. Ich bitte daher um erneute Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnachrichtendienst
Antwort zur Anfrage vom 23.10.2014, hier: M. Antragsteller/in Sehr geerhrter Herr Antragsteller/in, es verbleibt …
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Antwort zur Anfrage vom 23.10.2014, hier: M. Antragsteller/in
Datum
28. Oktober 2014 11:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geerhrter Herr Antragsteller/in, es verbleibt bei unserer Rechtsauffassung, dass VIG/UIG keine Anwendung finden. Daher verweise ich auf unsere E-Mail vom 23.10.2014. Weiterhin bitte ich, Abstand von weiteren vergleichbaren Anfragen zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Speiseplan der Kantine am Standort Pullach" [#7840]
Datum
8. November 2014 18:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/7840 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil die Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vorgetragen wurde, der Bundesnachrichtendienst jedoch einen Auskunftsanspruch auf Basis des Informationsfreiheitsgesetz ablehnt. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie mein Anschreiben im Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Speiseplan der Kantine am Standort Pullach" [#7840]
Datum
11. November 2014 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
71,7 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie mein Anschreiben im Anhang. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Speiseplan der Kantine am Standort Pullach" [#7840]
Datum
28. November 2014 10:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/7840 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil die Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vorgetragen wurde, der Bundesnachrichtendienst jedoch einen Auskunftsanspruch auf Basis des Informationsfreiheitsgesetz ablehnt. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>