Spekulative Zinsgeschäfte (SWAP)

Im Zusammenhang mit mehreren Krediten sogenannte SWAP-Geschäfte sind bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) u.v.a.abgeschlossen worden- das sind Wetten auf die Zinsentwicklung.

Konkret interessieren mich solche Fälle auch aus dem Westerwaldkreis.

Nach meinen und swr Recherchen hatten die Sparkassen des Landes u.a. diese Spekualtionsgeschäfte vermittelt. Viele Kreise, Städte und Kommunen hatten versucht, sich mit den Finanzgeschäften dauerhaft niedrige Zinsen zu sichern und sich damit gegen schlechtere Konditionen für Kredite abzusichern. Da anschließend die Zinsen sogar in den negativen Bereich sanken, ging die Wette nach hinten los.

Bundesweit hatte es ähnliche Fälle auch bei anderen Banken gegeben.

Wie das Beispiel Im Falle des Landkreises Trier-Saarburg zeigt geht es um den Vorwurf, es sei nicht klar gewesen, dass Verluste im großen Umfang überhaupt möglich sind. Man fühle sich mit Blick auf mögliche Risiken falsch und ungenügend beraten, hieß es. Insgesamt ist dem Kreis u.v.a. durch die SWAPs wohl mindestens ein Minus von zehn Millionen Euro entstanden.
Unser "Ziel muss jetzt sein, dass wir aus diesen SWAPs rauskommen und die umwandeln in normale Kreditverträge", sagte der Stadtrats Aspirant von den "Wir unabhängigen Wähler" (WuB) 56457 Westerburg.

Es muss ein Kompromiss gefunden werden, um die Verluste aus den Zinswetten der vergangenen Jahre so gering wie möglich zu halten.
Die Kreisverwaltung dort hält mehr als 50 Prozent der Anteile an der Sparkasse Trier.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2019
  • Frist
    1. Juni 2019
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wolfgang wobido (Privat)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zusamm…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
wolfgang wobido (Privat)
Betreff
Spekulative Zinsgeschäfte (SWAP) [#135031]
Datum
28. April 2019 11:07
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zusammenhang mit mehreren Krediten sogenannte SWAP-Geschäfte sind bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) u.v.a.abgeschlossen worden- das sind Wetten auf die Zinsentwicklung. Konkret interessieren mich solche Fälle auch aus dem Westerwaldkreis. Nach meinen und swr Recherchen hatten die Sparkassen des Landes u.a. diese Spekualtionsgeschäfte vermittelt. Viele Kreise, Städte und Kommunen hatten versucht, sich mit den Finanzgeschäften dauerhaft niedrige Zinsen zu sichern und sich damit gegen schlechtere Konditionen für Kredite abzusichern. Da anschließend die Zinsen sogar in den negativen Bereich sanken, ging die Wette nach hinten los. Bundesweit hatte es ähnliche Fälle auch bei anderen Banken gegeben. Wie das Beispiel Im Falle des Landkreises Trier-Saarburg zeigt geht es um den Vorwurf, es sei nicht klar gewesen, dass Verluste im großen Umfang überhaupt möglich sind. Man fühle sich mit Blick auf mögliche Risiken falsch und ungenügend beraten, hieß es. Insgesamt ist dem Kreis u.v.a. durch die SWAPs wohl mindestens ein Minus von zehn Millionen Euro entstanden. Unser "Ziel muss jetzt sein, dass wir aus diesen SWAPs rauskommen und die umwandeln in normale Kreditverträge", sagte der Stadtrats Aspirant von den "Wir unabhängigen Wähler" (WuB) 56457 Westerburg. Es muss ein Kompromiss gefunden werden, um die Verluste aus den Zinswetten der vergangenen Jahre so gering wie möglich zu halten. Die Kreisverwaltung dort hält mehr als 50 Prozent der Anteile an der Sparkasse Trier.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido Privat <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift wolfgang wobido Privat << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido (Privat)
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Wobido, Ihr Antrag vom 28. April 2019 ist in der Staatskanzlei eingegangen und wurde zur Beant…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Spekulative Zinsgeschäfte (SWAP), hier: Ihr Antrag gem. LTranspG
Datum
14. Mai 2019 11:45
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Wobido, Ihr Antrag vom 28. April 2019 ist in der Staatskanzlei eingegangen und wurde zur Beantwortung zuständigkeitshalber an das Ministerium des Innern und für Sport weitergeleitet. Die späte Eingangsbestätigung bitte ich zu entschuldigen, die zuständige Kollegin war erkrankt und konnte Ihre Mail daher erst verzögert weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen,
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Antwortschreiben wg. Spekulativen Zinsgeschäften Sehr geehrter Herr Wobido, im Auftrag der Leiterin der Abteilung…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antwortschreiben wg. Spekulativen Zinsgeschäften
Datum
21. Mai 2019 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wobido, im Auftrag der Leiterin der Abteilung 2, Ressortkoordination und Landtag, Inge Degen, übersende ich Ihnen anbei das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 28. April 2019. Mit freundlichen Grüßen
wolfgang wobido (Privat)
AW: Antwortschreiben wg. Spekulativen Zinsgeschäften [#135031] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informa…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
wolfgang wobido (Privat)
Betreff
AW: Antwortschreiben wg. Spekulativen Zinsgeschäften [#135031]
Datum
1. Juni 2019 07:29
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Spekulative Zinsgeschäfte (SWAP)“ vom 28.04.2019 (#135031) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido Anfragenr: 135031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift wolfgang wobido Privat << Adresse entfernt >>

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
AW: Antwortschreiben wg. Spekulativen Zinsgeschäften [#135031] Sehr geehrter Herr Wobido, Ihre Anfrage haben wir …
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Antwortschreiben wg. Spekulativen Zinsgeschäften [#135031]
Datum
3. Juni 2019 07:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Antwortschreibenwg.SpekulativenZinsgeschf.eml
1,3 MB
Sehr geehrter Herr Wobido, Ihre Anfrage haben wir via E-Mail am 21. Mai 2019 beantwortet. Anbei übersende ich Sie Ihnen nochmal zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen