Spende der GIZ an die Clinton Foundation

Presseberichten zufolge hat die GIZ zufolge an die Clinton Foundation 2013 Spenden in Höhe von 1 Mio. bis 5 Mio. EUR geleistet (siehe http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/hillary-clinton-und-ihre-spender-deutschland-gehoert-dazu-13535492.html). Die GIZ ist zu 100 Prozent ein Tochterunternehmen des Bundes und finanziert sich zu über 90 Prozent aus Leistungen, die es aus Steuermitteln des BMZ erhält. Darüber hinaus erhält es allein vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über 90 Mio. EUR in 2014 (siehe https://fragdenstaat.de/a/9568).
Der kommerzielle Arm der GIZ – GIZ Internationale Service – schreibt dagegen seit Jahren Verluste (siehe https://fragdenstaat.de/a/9188 und https://fragdenstaat.de/a/9811), die wohl letztlich aus dem Steueraufkommen des Bundes finanziert werden müssen, da selbst bei Bundestagsabgeordneten immer weniger Vertrauen darin besteht, dass dieser Unternehmensteil irgendwann einmal marktfähig wird und damit seine eigenen Kosten mindestens tragen kann (siehe http://bit.ly/1J8ywAy).

Ich bitte deshalb um Erklärung
Ist dem BMZ bekannt, dass die GIZ Spenden in Millionenhöhe an eine dritte Organisation leistet? Ist diese Spende mit dem BMZ als Eigentümervertreter abgestimmt?
Mit welcher Begründung leistet ein Bundesunternehmen, welches einerseits nahezu vollständig aus Steuermitteln finanziert und in dem kommerziellen Teil derart erfolglos agiert, dass wohl auch die dortigen Verluste letztlich durch den Steuerzahler übernommen werden müssen, Spenden an dritte Organisationen? Ist dies Auftrag der GIZ (bitte benennen Sie hier ggf. die entsprechende Passage des Gesellschaftervertrages und der GIZ-Unternehmenssatzung und fügen Sie diese bei)?
An welche Organisationen leistet die GIZ sonst Spenden? Werden Spenden (geldmässig oder aufwandsmässig) auch an politische Parteien in Deutschland geleistet? Wenn ja, bitte um Auflistung.

Ich darf in diesem Zusammenhang auf meine Anfrage an die GIZ hinweisen (https://fragdenstaat.de/a/10031).

Ich bitte um elektronische Beantwortung gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG und Bestätigung des Eingangs meiner Anfrage.

Ergebnis der Anfrage

wird neu aufgegriffen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. Mai 2015
  • Frist
    30. Juni 2015
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Presseberichten …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spende der GIZ an die Clinton Foundation [#10032]
Datum
29. Mai 2015 18:36
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Presseberichten zufolge hat die GIZ zufolge an die Clinton Foundation 2013 Spenden in Höhe von 1 Mio. bis 5 Mio. EUR geleistet (siehe http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/hillary-clinton-und-ihre-spender-deutschland-gehoert-dazu-13535492.html). Die GIZ ist zu 100 Prozent ein Tochterunternehmen des Bundes und finanziert sich zu über 90 Prozent aus Leistungen, die es aus Steuermitteln des BMZ erhält. Darüber hinaus erhält es allein vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über 90 Mio. EUR in 2014 (siehe https://fragdenstaat.de/a/9568). Der kommerzielle Arm der GIZ – GIZ Internationale Service – schreibt dagegen seit Jahren Verluste (siehe https://fragdenstaat.de/a/9188 und https://fragdenstaat.de/a/9811), die wohl letztlich aus dem Steueraufkommen des Bundes finanziert werden müssen, da selbst bei Bundestagsabgeordneten immer weniger Vertrauen darin besteht, dass dieser Unternehmensteil irgendwann einmal marktfähig wird und damit seine eigenen Kosten mindestens tragen kann (siehe http://bit.ly/1J8ywAy). Ich bitte deshalb um Erklärung Ist dem BMZ bekannt, dass die GIZ Spenden in Millionenhöhe an eine dritte Organisation leistet? Ist diese Spende mit dem BMZ als Eigentümervertreter abgestimmt? Mit welcher Begründung leistet ein Bundesunternehmen, welches einerseits nahezu vollständig aus Steuermitteln finanziert und in dem kommerziellen Teil derart erfolglos agiert, dass wohl auch die dortigen Verluste letztlich durch den Steuerzahler übernommen werden müssen, Spenden an dritte Organisationen? Ist dies Auftrag der GIZ (bitte benennen Sie hier ggf. die entsprechende Passage des Gesellschaftervertrages und der GIZ-Unternehmenssatzung und fügen Sie diese bei)? An welche Organisationen leistet die GIZ sonst Spenden? Werden Spenden (geldmässig oder aufwandsmässig) auch an politische Parteien in Deutschland geleistet? Wenn ja, bitte um Auflistung. Ich darf in diesem Zusammenhang auf meine Anfrage an die GIZ hinweisen (https://fragdenstaat.de/a/10031). Ich bitte um elektronische Beantwortung gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG und Bestätigung des Eingangs meiner Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Tanja Beyerle <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tanja Beyerle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ruecknahme wird neu aufgegriffen
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Via
Briefpost
Betreff
Ruecknahme
Datum
2. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
wird neu aufgegriffen