Spende der GIZ an die Clinton Foundation
Presseberichten zufolge hat die GIZ zufolge an die Clinton Foundation 2013 Spenden in Höhe von 1 Mio. bis 5 Mio. EUR geleistet (siehe http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/hillary-clinton-und-ihre-spender-deutschland-gehoert-dazu-13535492.html). Die GIZ ist zu 100 Prozent ein Tochterunternehmen des Bundes und finanziert sich zu über 90 Prozent aus Leistungen, die es aus Steuermitteln des BMZ erhält. Darüber hinaus erhält es allein vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über 90 Mio. EUR in 2014 (siehe https://fragdenstaat.de/a/9568).
Der kommerzielle Arm der GIZ – GIZ Internationale Service – schreibt dagegen seit Jahren Verluste (siehe https://fragdenstaat.de/a/9188 und https://fragdenstaat.de/a/9811), die wohl letztlich aus dem Steueraufkommen des Bundes finanziert werden müssen, da selbst bei Bundestagsabgeordneten immer weniger Vertrauen darin besteht, dass dieser Unternehmensteil irgendwann einmal marktfähig wird und damit seine eigenen Kosten mindestens tragen kann (siehe http://bit.ly/1J8ywAy).
Ich bitte deshalb um Erklärung
Ist dem BMZ bekannt, dass die GIZ Spenden in Millionenhöhe an eine dritte Organisation leistet? Ist diese Spende mit dem BMZ als Eigentümervertreter abgestimmt?
Mit welcher Begründung leistet ein Bundesunternehmen, welches einerseits nahezu vollständig aus Steuermitteln finanziert und in dem kommerziellen Teil derart erfolglos agiert, dass wohl auch die dortigen Verluste letztlich durch den Steuerzahler übernommen werden müssen, Spenden an dritte Organisationen? Ist dies Auftrag der GIZ (bitte benennen Sie hier ggf. die entsprechende Passage des Gesellschaftervertrages und der GIZ-Unternehmenssatzung und fügen Sie diese bei)?
An welche Organisationen leistet die GIZ sonst Spenden? Werden Spenden (geldmässig oder aufwandsmässig) auch an politische Parteien in Deutschland geleistet? Wenn ja, bitte um Auflistung.
Ich darf in diesem Zusammenhang auf meine Anfrage an die GIZ hinweisen (https://fragdenstaat.de/a/10031).
Ich bitte um elektronische Beantwortung gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG und Bestätigung des Eingangs meiner Anfrage.
Ergebnis der Anfrage
wird neu aufgegriffen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum29. Mai 2015
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30. Juni 2015
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