Spende der GIZ an die Clinton Foundation

Wir nehmen Bezug auf unsere Anfrage vom 29.05.2015 (https://fragdenstaat.de/a/10032), die bislang ohne Angabe von Gründen bislang nicht beantwortet wurde und auch keine Hinderungsgründe benannt worden sind.

Presseberichten zufolge hat die GIZ zufolge an die Clinton Foundation 2013 Spenden in Höhe von 1 Mio. bis 5 Mio. EUR geleistet (siehe http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft...). Die GIZ ist zu 100 Prozent ein Tochterunternehmen des Bundes und finanziert sich zu über 90 Prozent aus Leistungen, die es aus Steuermitteln des BMZ erhält. Darüber hinaus erhält es allein vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über 90 Mio. EUR in 2014 (siehe https://fragdenstaat.de/a/9568).
Der kommerzielle Arm der GIZ – GIZ Internationale Service – schreibt dagegen seit Jahren Verluste (siehehttps://fragdenstaat.de/a/9188 und https://fragdenstaat.de/a/9811), die wohl letztlich aus dem Steueraufkommen des Bundes finanziert werden müssen, da selbst bei Bundestagsabgeordneten immer weniger Vertrauen darin besteht, dass dieser Unternehmensteil irgendwann einmal marktfähig wird und damit seine eigenen Kosten mindestens tragen kann (siehe http://bit.ly/1J8ywAy).
Ich bitte deshalb um Erklärung
Ist dem BMZ bekannt, dass die GIZ Spenden in Millionenhöhe an eine dritte Organisation leistet? Ist diese Spende mit dem BMZ als Eigentümervertreter abgestimmt?
Mit welcher Begründung leistet ein Bundesunternehmen, welches einerseits nahezu vollständig aus Steuermitteln finanziert und in dem kommerziellen Teil derart erfolglos agiert, dass wohl auch die dortigen Verluste letztlich durch den Steuerzahler übernommen werden müssen, Spenden an dritte Organisationen? Ist dies Auftrag der GIZ (bitte benennen Sie hier ggf. die entsprechende Passage des Gesellschaftervertrages und der GIZ-Unternehmenssatzung und fügen Sie diese bei)?
An welche Organisationen leistet die GIZ sonst Spenden? Werden Spenden (geldmässig oder aufwandsmässig) auch an politische Parteien in Deutschland geleistet? Wenn ja, bitte um Auflistung.
Ich darf in diesem Zusammenhang auf meine Anfrage an die GIZ hinweisen (https://fragdenstaat.de/a/10031).

Ich bitte um elektronische Beantwortung gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG und Bestätigung des Eingangs meiner Anfrage.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir nehmen Bezug…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spende der GIZ an die Clinton Foundation [#10308]
Datum
25. Juni 2015 06:43
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir nehmen Bezug auf unsere Anfrage vom 29.05.2015 (https://fragdenstaat.de/a/10032), die bislang ohne Angabe von Gründen bislang nicht beantwortet wurde und auch keine Hinderungsgründe benannt worden sind. Presseberichten zufolge hat die GIZ zufolge an die Clinton Foundation 2013 Spenden in Höhe von 1 Mio. bis 5 Mio. EUR geleistet (siehe http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft...). Die GIZ ist zu 100 Prozent ein Tochterunternehmen des Bundes und finanziert sich zu über 90 Prozent aus Leistungen, die es aus Steuermitteln des BMZ erhält. Darüber hinaus erhält es allein vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über 90 Mio. EUR in 2014 (siehe https://fragdenstaat.de/a/9568). Der kommerzielle Arm der GIZ – GIZ Internationale Service – schreibt dagegen seit Jahren Verluste (siehehttps://fragdenstaat.de/a/9188 und https://fragdenstaat.de/a/9811), die wohl letztlich aus dem Steueraufkommen des Bundes finanziert werden müssen, da selbst bei Bundestagsabgeordneten immer weniger Vertrauen darin besteht, dass dieser Unternehmensteil irgendwann einmal marktfähig wird und damit seine eigenen Kosten mindestens tragen kann (siehe http://bit.ly/1J8ywAy). Ich bitte deshalb um Erklärung Ist dem BMZ bekannt, dass die GIZ Spenden in Millionenhöhe an eine dritte Organisation leistet? Ist diese Spende mit dem BMZ als Eigentümervertreter abgestimmt? Mit welcher Begründung leistet ein Bundesunternehmen, welches einerseits nahezu vollständig aus Steuermitteln finanziert und in dem kommerziellen Teil derart erfolglos agiert, dass wohl auch die dortigen Verluste letztlich durch den Steuerzahler übernommen werden müssen, Spenden an dritte Organisationen? Ist dies Auftrag der GIZ (bitte benennen Sie hier ggf. die entsprechende Passage des Gesellschaftervertrages und der GIZ-Unternehmenssatzung und fügen Sie diese bei)? An welche Organisationen leistet die GIZ sonst Spenden? Werden Spenden (geldmässig oder aufwandsmässig) auch an politische Parteien in Deutschland geleistet? Wenn ja, bitte um Auflistung. Ich darf in diesem Zusammenhang auf meine Anfrage an die GIZ hinweisen (https://fragdenstaat.de/a/10031). Ich bitte um elektronische Beantwortung gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG und Bestätigung des Eingangs meiner Anfrage.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestaetigen. Mit freundlichen Grüßen &l…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Spende der GIZ an die Clinton Foundation [#10308]
Datum
30. Juni 2015 12:08
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestaetigen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 10308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte auf meine IFG-Anfrage aufmerksam machen, die leider bislang nicht von I…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spende der GIZ an die Clinton Foundation [#10308]
Datum
21. Juli 2015 11:40
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte auf meine IFG-Anfrage aufmerksam machen, die leider bislang nicht von Ihnen beantwortet ist und auch keine Hinderungsgründe benannt sind. In wenigen Tagen läuft die Frist für die Beantwortung ab. Sollten Hinderungsgründe eintreten, bitte ich mir dies mitzuteilen. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wurde zu statistischen Zwecken bereits mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Spende der GIZ an die Clinton Foundation" [#10308]
Datum
28. Juli 2015 07:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10308 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Die Behörde hat trotz Nachfrage auf meine Anfrage nicht reagiert. Ein Grund ist nicht ersichtlich. Die Behörde ist zur Auskunft verpflichtet und, soweit Gründe dagegen stehen, verpflichtet, diese mitzuteilen. Ich bitte, mir die Stellungnahme der Behörde zuzusenden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>