Spenden an das Klinikum Nord

Das Klinikum Nord hat folgende Spende erhalten: Novo Nordisk Pharma GmbH (10000€). Ich hätte gerne die Verträge bzw. Vereinbarungen die hinter dem Begriff „Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens“ stehen.

Ergebnis der Anfrage

Am 24.9.2015 erhielt ich einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein , der einen Vertrag enthielt und eine vierseitige Begründung, warum auf meine Anfragen keine konkrete Auskunft erteilt werden kann. So hat sich Behring geweigert Auskünfte zu erteilen und die Behörde hat entschieden dies deswegen als „Geschäftsgeheimnis“ einzustufen und mir keine Auskunft zu erteilen. Dann folgen bei den restlichen Spenden allgemeine Flosken ohne Aussagewert.
Der krönende Höhepunkt ist eine Kostenrechung über 153,95 €. Für einen Vertrag und keine Auskünfte ziemlich happig. Gegen diesen Bescheid kann ich keinen Einspruch einlegen und muss kostenpflichtig vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2015
  • Frist
    14. Juli 2015
  • Kosten dieser Information:
    153,95 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das K…
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spenden an das Klinikum Nord [#10161]
Datum
12. Juni 2015 14:15
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Klinikum Nord hat folgende Spende erhalten: Novo Nordisk Pharma GmbH (10000€). Ich hätte gerne die Verträge bzw. Vereinbarungen die hinter dem Begriff „Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens“ stehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz. Die Pr…
Von
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Spenden an das Klinikum Nord [#10161]
Datum
3. Juli 2015 09:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz. Die Prüfung Ihres Antrages hat ergeben, dass nach § 7 Abs. 2 Satz 3 BremIFG der Antrag begründet werden muss, wenn dieser Rechte Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 BremIFG betrifft. Das ist hier der Fall, da es sich hier um Spenden / Sponsoring juristischer als auch natürlicher Personen handelt und damit sowohl Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach § 6 BremIFG als auch personenbezogene Daten nach § 5 BremIFG betroffen sind. Des Weiteren muss der Antrag nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Brem IFG hinreichend bestimmt sein, was hier nicht der Fall ist, da unklar bleibt, was genau mit „Verträgen / Vereinbarungen, die hinter dem Begriff „Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens“ stehen“, gemeint ist und für welches Jahr Sie die Auskünfte begehren. Ich bitte Sie daher um Begründung Ihres Antrages und zudem um Klarstellung, was genau mit „Verträgen / Vereinbarungen, die hinter dem Begriff „Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens“ stehen“, gemeint ist und für welches Jahr Sie die Auskünfte begehren. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Michaela Waßmann ____________________________________________ Michaela Waßmann Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Gesundheit Referat 02 – Beteiligungsmanagement / Kommunale Kliniken Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen Dienstsitz: Contrescarpe 72, 28195 Bremen Tel.: +49 421 361-96817, Fax: +49 421 496-96817 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.gesundheit.bremen.de