Spenden an die Gemeinde Hoort von Unternehmen

Anfrage an: Amt Hagenow-Land

die Spenden an die Gemeinde Hoort durch Unternehmen inklusive des Verwendungszweckes der Jahre 2014 bis einschließlich 2019.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2019
  • Frist
    10. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Amt Hagenow-Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spenden an die Gemeinde Hoort von Unternehmen [#60535]
Datum
8. März 2019 11:01
An
Amt Hagenow-Land
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Spenden an die Gemeinde Hoort durch Unternehmen inklusive des Verwendungszweckes der Jahre 2014 bis einschließlich 2019.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Amt Hagenow-Land
Sehr geehrte Damen und Herren, die durch Privatpersonen oder Unternehmen vorgenommenen Spenden werden ab einem v…
Von
Amt Hagenow-Land
Betreff
Antwort: Spenden an die Gemeinde Hoort von Unternehmen [#60535]
Datum
15. März 2019 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, die durch Privatpersonen oder Unternehmen vorgenommenen Spenden werden ab einem von 100,- € durch die Gemeindevertretung durch Annahmebeschluss bestätigt. Zum Jahresende erfolgt die Bekanntgabe der Möglichkeit der Einsichtnahme in die Spendenliste in unserem Hause. Sie können gerne Einsichtnahme in die Spendenlisten der angefragten Jahre erhalten. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin, da die zuständigen Kollegen nicht immer im Hause sind. Für die Einsichtnahme selbst entstehen keine Gebühren. Bei Rückfragen zögern Sie bitte nicht mich anzurufen. Mit freundlichen Grüßen