Spenden an WFB

Von wem stammen die Sponsorengelder (5000€, 5000€, 6000€, 10000€) zum Tag der Deutschen Einheit in Warschau? Gibt es einen Vertrag bzw. Grund, der berechtigt, die Spenden mit „Anonym“ zu kennzeichnen? Wenn es einen Vertrag gibt bitte ich um Einsichtnahme.

Ergebnis der Anfrage

Die „Verwaltungsvorschrift über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung , Spenden und mäzenatischen Schenkungen“ ist für die bremischen Gesellschaften, wozu auch die WFB zählt, nur zur Anwendung empfohlen, eine Pflicht zur Anwendung der Richtlinie und zur Veröffentlichung im Sponsoringbericht besteht nicht (siehe unter I. Geltungsbereich). Die Angaben im Sponsoringbericht erfolgten auf freiwilliger Basis. Schriftliche Verträge wurde nicht geschlossen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Juni 2015
  • Frist
    14. Juli 2015
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Von w…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spenden an WFB [#10157]
Datum
12. Juni 2015 13:38
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Von wem stammen die Sponsorengelder (5000€, 5000€, 6000€, 10000€) zum Tag der Deutschen Einheit in Warschau? Gibt es einen Vertrag bzw. Grund, der berechtigt, die Spenden mit „Anonym“ zu kennzeichnen? Wenn es einen Vertrag gibt bitte ich um Einsichtnahme.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf die von Ihnen gestellten Anträge nach BremIFG (Drei Mails vom 1…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
Spenden an WFB [#10157]
Datum
9. Juli 2015 16:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf die von Ihnen gestellten Anträge nach BremIFG (Drei Mails vom 12.Juni 2015 ) in Bezug auf die Sponsorengelder zum Tag der deutschen Einheit, Warschau, dem Tag der Deutschen Einheit Hannover und der Deutsche Woche in Petersburg. Da es in diesen Fällen erforderlich ist, den betroffenen Firmen nach § 8 Abs. 1 IFG die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben, kommt die Frist von vier Wochen gem. § 7 Abs. 6 nicht zur Anwendung. Über das weiter Verfahren werde ich Sie informieren. Mit freundlichen Grüßen
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug auf die unten aufgeführte Mail möchte ich Sie unter Verweis auf § 7 Abs. …
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: Spenden an WFB [#10157]
Datum
21. Juli 2015 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug auf die unten aufgeführte Mail möchte ich Sie unter Verweis auf § 7 Abs. 2 Satz 3 des IFG bitten Begründungen für Ihre Anträge einzureichen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> die Präambel der Verwaltungsvorschrift über Spenden und Sponsoring besagt: &qu…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Spenden an WFB [#10157]
Datum
28. Juli 2015 10:48
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> die Präambel der Verwaltungsvorschrift über Spenden und Sponsoring besagt: " Es ist der Eindruck zu vermeiden, öffentliche Einrichtungen würden sich aufgrund finanzieller Unterstützungen oder Leistungen durch private bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen lassen oder deren Interesse besonders berücksichtigen. (...) Klare Verfahrensabläufe und vollständige Transparenz bei der Annahme von Mitteln und Leistungen aus Sponsoringverträgen, Spenden (...) können hier Abhilfe schaffen." Vollständige Transparenz bei Sponsoring und Spenden heißt für mich, dass sowohl über den Zweck der Spende detailliert Rechenschaft abgeben wird als auch der Spender genannt wird um den oben benannten Eindruck der Beeinflussung zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank, übrigens "off the record" und vielleicht nicht für Veröffentli…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: AW: Spenden an WFB [#10157]
Datum
28. Juli 2015 11:16
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank, übrigens "off the record" und vielleicht nicht für Veröffentlichung auf der Website geeignet: Ich bitte vielmals um Entschuldigung, dass ich Ihren Namen falsch geschrieben habe (Frauenkorn statt Antragsteller/in). Gruß Gutschmidt
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Mail vom 12.06.15 stellen Sie unter Bezug auf das Bremische Inforationsfreiheitsg…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
WG: Spenden an WFB [#10157]
Datum
10. September 2015 12:06
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Mail vom 12.06.15 stellen Sie unter Bezug auf das Bremische Inforationsfreiheitsgesetz die folgende Anfrage: „Von wem stammen die Sponsorengelder (5000€, 5000€, 6000€, 10000€) zum Tag der Deutschen Einheit in Warschau? Gibt es einen Vertrag bzw. Grund, der berechtigt, die Spenden mit „Anonym“ zu kennzeichnen? Wenn es einen Vertrag gibt bitte ich um Einsichtnahme.“ Mit Mail vom 28.07.15 reichten Sie die folgende Begründung nach: „…die Präambel der Verwaltungsvorschrift über Spenden und Sponsoring besagt: " Es ist der Eindruck zu vermeiden, öffentliche Einrichtungen würden sich aufgrund finanzieller Unterstützungen oder Leistungen durch private bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen lassen oder deren Interesse besonders berücksichtigen. (...) Klare Verfahrensabläufe und vollständige Transparenz bei der Annahme von Mitteln und Leistungen aus Sponsoringverträgen, Spenden (...) können hier Abhilfe schaffen." Vollständige Transparenz bei Sponsoring und Spenden heißt für mich, dass sowohl über den Zweck der Spende detailliert Rechenschaft abgeben wird als auch der Spender genannt wird um den oben benannten Eindruck der Beeinflussung zu vermeiden.“ Da der Sponsor seine Zustimmung erteilt hat, kann ich Ihnen mitteilen, dass 5.000 € von der Flughafen Bremen GmbH, 5.000 € von VIA BREMEN Foundation, 6.000 € von Nehlsen AG und 10.000 € von BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG gezahlt worden sind. Der Name des Sponsors ist in Zusammenhang mit der Veranstaltung öffentlich bekannt gegeben worden. Die „Verwaltungsvorschrift über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung , Spenden und mäzenatischen Schenkungen“ ist für die bremischen Gesellschaften, wozu auch die WFB zählt, nur zur Anwendung empfohlen, eine Pflicht zur Anwendung der Richtlinie und zur Veröffentlichung im Sponsoringbericht besteht nicht (siehe unter I. Geltungsbereich). Die Angaben im Sponsoringbericht erfolgten auf freiwilliger Basis. Schriftliche Verträge wurde nicht geschlossen. Mit freundlichen Grüßen
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Mail vom 12.06.15 stellen Sie unter Bezug auf das Bremische Inforationsfreiheitsg…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
WG: Spenden an WFB [#10158]
Datum
10. September 2015 12:09
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Mail vom 12.06.15 stellen Sie unter Bezug auf das Bremische Inforationsfreiheitsgesetz die folgende Anfrage: „Von wem stammen die Sponsorengelder (10000€) zur Deutschen Woche in St. Petersburg? Gibt es einen Vertrag bzw. Grund, der berechtigt, die Spenden mit „Anonym“ zu kennzeichnen? Wenn es einen Vertrag gibt bitte ich um Einsichtnahme.“ Mit Mail vom 28.07.15 reichten Sie die folgende Begründung nach: „…die Präambel der Verwaltungsvorschrift über Spenden und Sponsoring besagt: " Es ist der Eindruck zu vermeiden, öffentliche Einrichtungen würden sich aufgrund finanzieller Unterstützungen oder Leistungen durch private bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen lassen oder deren Interesse besonders berücksichtigen. (...) Klare Verfahrensabläufe und vollständige Transparenz bei der Annahme von Mitteln und Leistungen aus Sponsoringverträgen, Spenden (...) können hier Abhilfe schaffen." Vollständige Transparenz bei Sponsoring und Spenden heißt für mich, dass sowohl über den Zweck der Spende detailliert Rechenschaft abgeben wird als auch der Spender genannt wird um den oben benannten Eindruck der Beeinflussung zu vermeiden.“ Da der Sponsor seine Zustimmung erteilt hat, kann ich Ihnen mitteilen, dass 10.000 € von der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG gezahlt worden sind. Der Name des Sponsors ist in Zusammenhang mit der Veranstaltung öffentlich bekannt gegeben worden. Die „Verwaltungsvorschrift über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung , Spenden und mäzenatischen Schenkungen“ ist für die bremischen Gesellschaften, wozu auch die WFB zählt, nur zur Anwendung empfohlen, eine Pflicht zur Anwendung der Richtlinie und zur Veröffentlichung im Sponsoringbericht besteht nicht (siehe unter I. Geltungsbereich). Die Angaben im Sponsoringbericht erfolgten auf freiwilliger Basis. Schriftliche Verträge wurde nicht geschlossen. Mit freundlichen Grüßen

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Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Mail vom 12.06.15 stellen Sie unter Bezug auf das Bremische Inforationsfreiheitsg…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
WG: Spenden an WFB [#10159]
Datum
5. Oktober 2015 18:02
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Mail vom 12.06.15 stellen Sie unter Bezug auf das Bremische Inforationsfreiheitsgesetz die folgende Anfrage: „Von wem stammen die Sponsorengelder (12.000 €) zum Tag der Deutschen Einheit in Hannover? Gibt es einen Vertrag bzw. Grund, der berechtigt, die Spenden mit „Anonym“ zu kennzeichnen? Wenn es einen Vertrag gibt bitte ich um Einsichtnahme.“ Mit Mail vom 28.07.15 reichten Sie die folgende Begründung nach: „…die Präambel der Verwaltungsvorschrift über Spenden und Sponsoring besagt: " Es ist der Eindruck zu vermeiden, öffentliche Einrichtungen würden sich aufgrund finanzieller Unterstützungen oder Leistungen durch private bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen lassen oder deren Interesse besonders berücksichtigen. (...) Klare Verfahrensabläufe und vollständige Transparenz bei der Annahme von Mitteln und Leistungen aus Sponsoringverträgen, Spenden (...) können hier Abhilfe schaffen." Vollständige Transparenz bei Sponsoring und Spenden heißt für mich, dass sowohl über den Zweck der Spende detailliert Rechenschaft abgeben wird als auch der Spender genannt wird um den oben benannten Eindruck der Beeinflussung zu vermeiden.“ Da der Sponsor seine Zustimmung erteilt hat, kann ich Ihnen mitteilen, dass die € 12.000 durch die “Mondelez Deutschland Services GmbH & Co. KG“ gezahlt worden sind. Der Name des Sponsors ist in Zusammenhang mit der Veranstaltung öffentlich bekannt gegeben worden. Die „Verwaltungsvorschrift über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung , Spenden und mäzenatischen Schenkungen“ ist für die bremischen Gesellschaften, wozu auch die WFB zählt, nur zur Anwendung empfohlen, eine Pflicht zur Anwendung der Richtlinie und zur Veröffentlichung im Sponsoringbericht besteht nicht (siehe unter I. Geltungsbereich). Die Angaben im Sponsoringbericht erfolgten auf freiwilliger Basis. Schriftliche Verträge wurde nicht geschlossen Mit freundlichen Grüßen