Spenden im Jahr 2021

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

letztes Jahr hat der Landtag 1 Mio. EUR an Sternstunden gespendet. Deshalb möchte ich wissen, ob der Landtag auch in diesem Jahr wieder gespendet (oder ähnliche Geldgeschenke gemacht) hat?
Wenn ja, an wen, wie viel Geld und warum.
Wurden für 2022 bereits Spenden (oder ähnliche Geldgeschenke) zugesichert?
Wenn es keine Spenden (oder ähnliche Geldgeschenke) gegeben hat und für das nächste Jahr noch keine vorgesehen sind, teilen Sie mir das bitte auch mit.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Der Bayerische Landtag hat 2020 Steuergeld (keine eigenen Spenden der Abgeordneten) an Sternstunden e.V gespendet. Nach der Antwort soll es 2021 keine Spenden gegeben haben und 2022 keine spenden geben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, letztes Jahr hat der Landtag 1 Mio. EUR an Sternst…
An Bayerischer Landtag Landtagsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spenden im Jahr 2021 [#234672]
Datum
6. Dezember 2021 10:20
An
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, letztes Jahr hat der Landtag 1 Mio. EUR an Sternstunden gespendet. Deshalb möchte ich wissen, ob der Landtag auch in diesem Jahr wieder gespendet (oder ähnliche Geldgeschenke gemacht) hat? Wenn ja, an wen, wie viel Geld und warum. Wurden für 2022 bereits Spenden (oder ähnliche Geldgeschenke) zugesichert? Wenn es keine Spenden (oder ähnliche Geldgeschenke) gegeben hat und für das nächste Jahr noch keine vorgesehen sind, teilen Sie mir das bitte auch mit. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234672/
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die derzeit im Hause bearbeitet wird. Wir bitten Sie noch um …
Von
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Betreff
AW: Spenden im Jahr 2021 [#234672]
Datum
5. Januar 2022 09:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die derzeit im Hause bearbeitet wird. Wir bitten Sie noch um etwas Geduld, sobald der Vorgang abgeschlossen ist, werden wir Sie umgehend benachrichtigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerischer Landtag Landtagsamt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.12.2021. Über die von Ihnen erwähnte einmalige Zuwendu…
Von
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Betreff
AW: Spenden im Jahr 2021 [#234672]
Datum
26. Januar 2022 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.12.2021. Über die von Ihnen erwähnte einmalige Zuwendung aus dem Jahr 2020 hat der Bayerische Landtag sowohl im Jahr 2020 als auch im Jahr 2021 keine weitere vergleichbare Ausgabe geleistet. Auch für das Jahr 2022 ist dies nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen