Sehr
geehrtAntragsteller/in
Ihre E-Mail-Anfrage vom 31.08.2016 habe ich zuständigkeitshalber erhalten.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass eine mir nicht bekannt gegebene Person über Ihr Portal diese Anfrage mit Ihrer Unterstützung formuliert hat und dass meine Antworten unter folgendem Link automatisch veröffentlicht werden sollen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/spenden… (Kurz-Url:
https://fragdenstaat.de/a/17734 )
Unentgeltlich kann ich darauf wie folgt antworten: Das von der Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund (Landesvertretung Hamburg) am 30.08.2016 in Berlin veranstaltete Hamburg Fest 2016 wurde - wie in den Medien zum Teil berichtet - überwiegend durch Sponsoren ermöglicht. Das Sponsoring erfolgt im Rahmen der durch die Hamburger Rahmenrichtlinie über Sponsoring vorgegebenen Maßgaben (
http://www.hamburg.de/contentblob/41423…).
Mit diesen Sponsoren wird jeweils ein Sponsoringvertrag abgeschlossen. Die meisten Sponsoren sind mit der öffentlichen Benennung einverstanden – Sie finden die entsprechende Zusammenstellung im der Signatur folgenden Auszug aus dem Programmflyer. Neben in Aussicht gestellten bereits angeforderten Geldleistungen in Höhe von 210.420,01 € netto, von denen wir bis zum 08.09.2016 153.421,01 € erhalten haben und im Übrigen von einer Zahlung bis zum 31.10.2016 ausgehen, gab es in erheblichem Umfang Sachleistungen (z. B. Bewirtung an Ständen mit Speisen und Getränken, bereit gestelltes Personal u. ä.).
Sponsorenleistungen ab 5.000 € veröffentlicht Hamburg entsprechend der erwähnten Rahmenrichtlinie halbjährlich unter folgendem Link:
http://www.hamburg.de/sponsoring
Eine Aufstellung in der angefragten Form mit der Konsequenz einer über die Sponsoring-Richtlinie hinausgehenden Veröffentlichung wäre im Hinblick auf das z. T. fehlende Einverständnis von Sponsoren, ihren Namen oder Werte zu veröffentlichen, mit erheblichem Aufwand verbunden. Auch bei den Sachleistungen wären fehlende Daten nur durch zusätzliche Anfragen bei einer Vielzahl von Sponsoren mit erheblichem Aufwand für alle Beteiligten zu erstellen. Die Bereitschaft, das Hamburg Fest auch künftig zu unterstützen und mithin wirtschaftliche Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg würden durch unvorhergesehene bzw. nicht abgestimmte Veröffentlichungen erheblich beeinträchtigt (vgl. § 3 (2) HmbTG,
http://transparenz.hamburg.de/das-hmbtg/ ).
Für den besonderen Prüfungsaufwand inklusive umfangreicher Abwägungen hinsichtlich der beabsichtigten Veröffentlichung erwäge ich die Berechnung einer Gebühr in Höhe von (bis zu) 500,00 € (vgl.
https://www.datenschutz-hamburg.de/uplo… ).
Sofern Sie (bzw. der mir nicht genannte Antragsteller) über die unentgeltlich bereits zur Verfügung gestellten Daten hinaus im antragsgemäßen Umfang Informationen fordern, bitte ich im Hinblick auf § 13 HmbTG um Mitteilung der für die Anfrage relevanten vollständigen Adresse, an die ich einen Bescheid bzw. eine Zahlungsaufforderung senden soll. Sofern Sie für einen Dritten und nicht in eigener Sache handeln, bitte ich zudem um Vorlage der Vollmacht, aus der sich Ihre Vertretungsmacht ergibt (vgl. §§ 164 ff BGB).
Zur Klärung des Anliegens und eventuelle Auskünfte zur Realisierbarkeit stehe ich Ihnen unter den u. a. Kontaktdaten gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen