Spenden von Staaten an religiöse Organisationen
Laut Medienberichten verfolgt die Bundesrepublik Deutschland seit einiger Zeit die Politik, dass Staaten wie Saudi-Arabien oder Qatar finanzielle Zuwendungen an religiöse Organisationen im Bundesgebiet zunächst dem Auswärtigen Amt anzeigen sollen. Sofern hierzu Dokumente, wie Vermerke, interne Verwaltungsanweisungen etc. bestehen, würde ich mich über eine Übersendung sehr freuen. Interessant für mich sind insbesondere Vorgänge/Dokumente etc. die folgende Fragen betreffen:
Wendet die Bundesrepublik dieses Verfahren auf alle religiösen Gemeinschaften an, oder nur bestimmte Organisationen?
Wie bewertet die Bundesrepublik dieses Verfahren aus völkerrechtlicher Sicht?
Auf welcher (deutschen) Rechtsgrundlage wird dieses Verfahren durchgeführt?
Sieht die Bundesrepublik das Verfahren in Bezug auf die betroffenen Organisationen als grundrechtlich relevanten Vorgang an?
Wie wird mit den Meldungen umgegangen?
Hat die Bundesrepublik etwaigen Spenden widersprochen?
Würde nach Ansicht der Bundesrepublik eine staatliche Spende trotz eines vorherigen Widerspruchs eine Verletzung des Völkerrechts darstellen?
Plant die Bundesrepublik ähnliche Verfahren auch für sonstige, z.B. politisch aktive Organisationen oder führt sie solche Verfahren bereits durch?
Anfrage eingeschlafen
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Datum13. September 2019
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15. Oktober 2019
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