Spenden von Staaten an religiöse Organisationen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Laut Medienberichten verfolgt die Bundesrepublik Deutschland seit einiger Zeit die Politik, dass Staaten wie Saudi-Arabien oder Qatar finanzielle Zuwendungen an religiöse Organisationen im Bundesgebiet zunächst dem Auswärtigen Amt anzeigen sollen. Sofern hierzu Dokumente, wie Vermerke, interne Verwaltungsanweisungen etc. bestehen, würde ich mich über eine Übersendung sehr freuen. Interessant für mich sind insbesondere Vorgänge/Dokumente etc. die folgende Fragen betreffen:

Wendet die Bundesrepublik dieses Verfahren auf alle religiösen Gemeinschaften an, oder nur bestimmte Organisationen?
Wie bewertet die Bundesrepublik dieses Verfahren aus völkerrechtlicher Sicht?
Auf welcher (deutschen) Rechtsgrundlage wird dieses Verfahren durchgeführt?
Sieht die Bundesrepublik das Verfahren in Bezug auf die betroffenen Organisationen als grundrechtlich relevanten Vorgang an?
Wie wird mit den Meldungen umgegangen?
Hat die Bundesrepublik etwaigen Spenden widersprochen?
Würde nach Ansicht der Bundesrepublik eine staatliche Spende trotz eines vorherigen Widerspruchs eine Verletzung des Völkerrechts darstellen?
Plant die Bundesrepublik ähnliche Verfahren auch für sonstige, z.B. politisch aktive Organisationen oder führt sie solche Verfahren bereits durch?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Medienberichte…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spenden von Staaten an religiöse Organisationen [#166539]
Datum
13. September 2019 12:27
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Medienberichten verfolgt die Bundesrepublik Deutschland seit einiger Zeit die Politik, dass Staaten wie Saudi-Arabien oder Qatar finanzielle Zuwendungen an religiöse Organisationen im Bundesgebiet zunächst dem Auswärtigen Amt anzeigen sollen. Sofern hierzu Dokumente, wie Vermerke, interne Verwaltungsanweisungen etc. bestehen, würde ich mich über eine Übersendung sehr freuen. Interessant für mich sind insbesondere Vorgänge/Dokumente etc. die folgende Fragen betreffen: Wendet die Bundesrepublik dieses Verfahren auf alle religiösen Gemeinschaften an, oder nur bestimmte Organisationen? Wie bewertet die Bundesrepublik dieses Verfahren aus völkerrechtlicher Sicht? Auf welcher (deutschen) Rechtsgrundlage wird dieses Verfahren durchgeführt? Sieht die Bundesrepublik das Verfahren in Bezug auf die betroffenen Organisationen als grundrechtlich relevanten Vorgang an? Wie wird mit den Meldungen umgegangen? Hat die Bundesrepublik etwaigen Spenden widersprochen? Würde nach Ansicht der Bundesrepublik eine staatliche Spende trotz eines vorherigen Widerspruchs eine Verletzung des Völkerrechts darstellen? Plant die Bundesrepublik ähnliche Verfahren auch für sonstige, z.B. politisch aktive Organisationen oder führt sie solche Verfahren bereits durch?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Spenden von Staaten an religiöse Organisationen; Vg. 380-2019
Datum
19. September 2019 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Adresse übersende ich Ihnen hier über…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Spenden von Staaten an religiöse Organisationen; Vg. 380-2019 [#166539]
Datum
19. September 2019 11:47
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Adresse übersende ich Ihnen hier über das Formular von "fragdenstaat.de". Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
=?iso-8859-1?Q?Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz; _Spende_von_S?= =?iso-8859-1?Q?taaten_an_religi=F6se_…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
=?iso-8859-1?Q?Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz; _Spende_von_S?= =?iso-8859-1?Q?taaten_an_religi=F6se_Organisationen; _Vg._380-2019?=
Datum
19. September 2019 11:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen

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AW: =?iso-8859-1?Q?Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz; _Spende_von_S?= =?iso-8859-1?Q?taaten_an_religi=F…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: =?iso-8859-1?Q?Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz; _Spende_von_S?= =?iso-8859-1?Q?taaten_an_religi=F6se_Organisationen; _Vg._380-2019?= [#166539]
Datum
19. September 2019 14:00
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle weitere Antwort. Bezüglich der Gebühren: Die Anfrage stelle ich im Rahmen meines Dissertationsvorhabens, welches sich thematisch mit der Auslandsfinanzierung von NGO auseinandersetzt. Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Spannungsverhältnis von einzelstaatlicher und völkerrechtlicher Regulierung dieses Phänomens. Anhand der angefragten Daten möchte ich insofern die Praxis der Bundesrepublik beleuchten, soweit sie derzeit aus der Presse ersichtlich ist. Hierfür benötige ich indes die weiteren, angefragten Informationen. Neben dem wissenschaftlichen Interesse der rechtlichen Einordnung dieser Praxis scheint mir zudem ein öffentliches Interesse daran zu liegen, sie einer öffentlichen politischen Debatte zugänglich machen zu können. Etwaige Verwaltungsgebühren werde ich privat aufbringen müssen. Insofern habe ich durchaus Interesse daran, den Umfang der Kosten zu begrenzen. Sofern sich abzeichnet, dass die Gebühren sehr hoch ausfallen werden (z.B. weil viele Dokumente einer gewissen Geheimhaltungsstufe unterliegen), würde ich mich deshalb - soweit möglich - über eine kurze Rücksprache freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>