Spenden zur Rekonstruktion der Fenster von Carl Otto Czeschka in der Handwerkskammer Hamburg
Die Fragen zu dem Czeschka-Projekt im Gewerbehaus bitte ich einzeln zu beantworten.
Für den Festsaal der Handwerkskammer Hamburg wurden seit 2012 die 1943 zerstörten Bleiglasfenster „Die Handwerke“ des Jugendstilkünstlers Carl Otto Czeschka nach den Originalvorlagen von 1915 rekonstruiert und eingebaut. Zwölf der 15 dreiteiligen Fenster sind bis Frühjahr 2016 durch Spenden finanziert und fertiggestellt worden.
Dieses phantastische Projekt zur Rekonstruktion der großen Fensterfront in Fritz Schumachers Gewerbehaus ist jedoch nach Ausbleiben der zugesagten Verlängerung des projektbegleitenden Honorarvertrags gestoppt worden, denn die geschützten Bildrechte für Czeschkas Originalvorlagen liegen nicht bei der Handwerkskammer.
Im Nachgang gab es zusätzlich Unstimmigkeiten über die Finanzierungsmodalitäten des Projektes.
• Ohne dass die Höhe der Rekonstruktionskosten vorhergesagt werden konnten, war 2010 das Projekt nach einer großzügigen Spendenzusage des Biobäckers T.E. und durch Zustimmung des Czeschka-Erben begonnen worden.
• Im Oktober 2011 veröffentlichte die Handwerkskammer einen Hochglanz-Prospekt zur Spendenwerbung. Darin wurde ein geschätzter Gesamtpreis von „maximal 20.000 €“ für jeweils eines der 15 dreiteiligen Glaskunst-Fenster inklusive dessen Einbau genannt.
• Die Hamburger Medien berichteten im Dezember 2012 ausführlich über die „Juwelen der Handwerker“. Zu diesem Zeitpunkt waren die ersten drei Czeschka-Fenster durch das Glaskunstatelier in Hamburg-Bergedorf fertiggestellt und im Auftrag der Handwerkskammer im Festsaal eingebaut worden. Das heißt, erst im Dezember 2012 stand die Höhe der für den Einbau faktisch erforderlichen Folgekosten fest.
• Nach meinen Informationen beliefen sich die Rechnungen für die Glaskunstarbeiten zur Rekonstruktion der 12 Czeschka-Fenster auf etwa 110.000 €, also pro Fenster auf weniger als 10.000 €. Für die Glaskunstarbeiten waren Spenden in Höhe von ca. 115.000 € zur Verfügung gestellt worden.
• Die handwerklichen Arbeiten zum Einbau der Fenster im Gesamtwert von etwa 30.000 €, also ca. 2.500 € pro Fenster, sollten als Folgekosten aus dem Etat der Handwerkskammer bezahlt werden. Hierfür sind keine Spenden eingeworben worden. Dennoch wurden Spendengelder hierfür in Anspruch genommen.
• Zu dem Czeschka-Projekt im Gewerbehaus liegt meines Wissens den beteiligten Spendern von Seiten der Handwerkskammer bisher kein detaillierter schriftlicher Rechenschaftsbericht über Spenden und ihre Verwendungszwecke vor.
Nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz unterliegt die Handwerkskammer Hamburg der Auskunftspflicht. Ich halte es für notwendig, dass über die Finanzierungmodalitäten des Projektes der Rekonstruktion der Czeschka-Fenster von der Handwerkskammer Transparenz hergestellt wird. Deshalb stelle ich folgende Informationsfreiheitsanfrage:
A. Fragen zu den zweckgebundenen Spenden für die Czeschka-Fenster:
1. Gemäß der groben Kostenschätzung im Werbeprospekt von 2011 hätten sich für 12 Czeschka-Fenster Fertigstellungskosten inkl. dem Einbau in Höhe von 240.000 € ergeben können. Die Schätzung von 20.000 € pro Fenster stellte sich jedoch als überhöht heraus. Nach meinen Informationen ist für keines der 12 dreiteiligen Fenster ein Betrag in Höhe von 20.000 € eingeworben und auch nicht als Spende zur Verfügung gestellt worden.
(a.) In welcher tatsächlichen Höhe beliefen sich die Zuwendungen in Form von Spenden von natürlichen und juristischen Personen zur Förderung der Rekonstruktion aller bisher fertiggestellten zwölf dreiteiligen Czeschka-Fenster?
(b.) In welcher durchschnittlichen Höhe beliefen sich die Spenden für jeweils ein dreiteiliges Fenster?
2. Hat die Handwerkskammer mit den unterschiedlichen Spendern zur Rekonstruktion der Czeschka-Fenster eine einheitliche Spendenvereinbarung geschlossen?
(a.) Wenn ja: Wann?
(b.) Welchen Wortlaut hatte die Spendenvereinbarung?
(c.) War die finanzielle Übernahme der Kosten der handwerklichen Arbeiten zum Einbau der Glaskunst-Fenster Bestandteil der Spendenvereinbarung?
3. Hat die Handwerkskammer für die Rekonstruktion der Glaskunst-Fenster Zuwendungsbestätigungen in Form von Spendenbescheinigungen für steuerbegünstigte Zwecke ausgestellt?
Wenn ja: (a.) In welcher Gesamthöhe?
(b.) In welcher Höhe für die jeweils einzelnen dreiteiligen Fenster?
B Fragen zu den Kosten der Herstellung der Czeschka-Fenster und zu den Einbaukosten:
1. Wieviel kostete durchschnittlich die künstlerische Arbeit zur Rekonstruktion jeweils eines dreiteiligen Glaskunst-Fensters tatsächlich?
Wie hoch waren die Kosten für die 12 Fenster insgesamt?
2. Wieviel kostete durchschnittlich die handwerkliche Arbeit zum Einbau jeweils eines dreiteiligen Fensters tatsächlich?
Wie hoch waren die Einbaukosten für die 12 Fenster insgesamt?
3. Hat sich bei der Summe aller zweckgebundenen Spenden ein finanzieller Überschuss ergeben?
Wenn ja: In welcher Höhe?
Gibt es Vorschläge, wie dieser Überschuss zweckgebunden eingesetzt werden kann?
Wenn ja: Welche?
4. Falls die Spendeneingänge nicht kostendeckend waren:
(a.) In welcher Höhe entstand das Defizit
(b.) Durch welche Kostenfaktoren entstand das Defizit?
5. Nach meinen Informationen wurden 15.000 € als Darlehen zur Liquiditätssicherung aufgenommen.
Für welche Kostenpositionen ist dieses Darlehen verwendet worden?
Wurde dieses Darlehen zwischenzeitlich zurückgezahlt? Wenn ja, durch wen?
6. Die Handwerkskammer hatte 2012 ein Spendenkonto bei der Haspa eingerichtet.
(a.) Sind während der Spendenaktion Kontoführungsgebühren angefallen?
Wenn ja: Wie hoch waren die Kontogebühren pro Jahr und in der Gesamtsumme von 2012 bis 2016?
(b.) Wurden die Kontoführungsgebühren von den Spendenbeträgen abgezogen, d.h. wurden sie von den Zuwendungsgebern bezahlt oder wurden diese Kontogebühren von der Handwerkskammer als der Zuwendungsempfängerin übernommen?
(c.) Sind wegen des Darlehens zusätzliche Kontoführungsgebühren hervorgerufen worden?
Wenn ja: In welcher Höhe?
7. (a.) Welches war der Kontostand des Spendenkontos bei der Haspa, als das Projekt im Frühjahr 2016 gestoppt worden war?
(b.) Falls der Kontostand nicht auf Null stand, was geschah mit dem Differenzbetrag?
(c.) Wann wird das Spendenkonto aufgelöst oder ist dies bereits geschehen?
8. In welcher Höhe wurden für das Czeschka-Projekt Haushaltsmitteln der Handwerkskammer in Anspruch genommen und zwar (a.) für welche unterschiedlichen Kostenpositionen und (b.) in welchen Haushaltsjahren?
C. Fragen zu der Projekt-Dokumentation durch die Handwerkskammer
1. Unterliegt die Handwerkskammer Hamburg bei der Annahme von Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen der Dokumentationspflicht wie die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg und ihre Mehrheitsbeteiligungen, so dass klare Verfahrensabläufe und Transparenz die erforderliche Klarheit schaffen im Interesse der privaten Zuwendungsgeber?
2. Unterliegt die Handwerkskammer bei ihren Verträgen mit Sponsoren (u.a. die Signal Iduna, die Haspa, die e-on Hanse, die IKK, die AOK) einer vertraglichen Dokumentationspflicht über die Verwendung der Sponsorenleistungen und über die Zielerreichung des Sponsorings?
3. Gab es bei dem Czeschka-Projekt von Seiten einzelner Spendengeber die Bitte an die Handwerkskammer zur Einsichtnahme des Spendenkontos bezüglich der Spendeneingänge und Zahlungsausgänge?
Wenn ja: Wurde dieser Bitte umfassend entsprochen?
Wurde die Einsichtnahme für einzelne Spendengeber verweigert?
Wenn ja: Welche Gründe gab es dafür?
4. Die Spender sind mit Namen und Logo am unteren Rand des jeweiligen Glaskunst-Fensters zu lesen. Wurde bezüglich einer darüberhinausgehenden Veröffentlichung von Seiten der Spender Anonymität gewünscht?
5. Hat die Handwerkskammer über dieses Projekt – insbesondere über die einzelnen Spendeneingänge und ihre Verwendung – einen schriftlichen Rechenschaftsbericht erstellt?
Wenn ja: (a.) Haben die beteiligten Spender diesen Rechenschaftsbericht erhalten?
Wenn nein: (b.) Beabsichtigt die Handwerkskammer einen solchen schriftlichen Rechenschaftsbericht in Bälde zu erstellen, um den Grundsatz zu bekräftigen, dass „die Handwerkskammer (auch faktisch) bei ihrer Arbeit größtmögliche Transparenz zum Ziel hat“ und sie sich (auch faktisch) bei allen Maßnahmen „dem Gedanken der Transparenz nach innen und außen verpflichtet fühlt.“
(15. Dez. 2016)
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum15. Dezember 2016
-
17. Januar 2017
-
Kosten dieser Information:80,00 Euro
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- Von
- Hella Häussler
- Betreff
- Spenden zur Rekonstruktion der Fenster von Carl Otto Czeschka in der Handwerkskammer Hamburg [#19581]
- Datum
- 15. Dezember 2016 10:34
- An
- Handwerkskammer Hamburg
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- Handwerkskammer Hamburg
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- Betreff
- Spenden zur Rekonstruktion der Fenster von Carl Otto Czeschka in der Handwerkskammer Hamburg [#19581]
- Datum
- 13. Januar 2017
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- Anfrage abgeschlossen
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- Handwerkskammer Hamburg
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- AW: Ihre Anfrage vom 15.12.2016 - Spenden zur Rekonstruktion der Fenster von Carl Otto Czeschka in der Handwerkskammer Hamburg [#19581]
- Datum
- 13. Januar 2017 12:34
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- Hella Häussler
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- SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKAMMER HAMBURG (NACHFRAGE) [#19581]
- Datum
- 17. Januar 2017 12:03
- An
- Handwerkskammer Hamburg
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- Handwerkskammer Hamburg
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- Automatische Antwort: SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKAMMER HAMBURG (NACHFRAGE) [#19581]
- Datum
- 17. Januar 2017 12:04
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- Hella Häussler
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- Vermittlung bei Anfrage „Spenden zur Rekonstruktion der Fenster von Carl Otto Czeschka in der Handwerkskammer Hamburg“ [#19581]
- Datum
- 30. Januar 2017 12:01
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- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Spenden zur Rekonstruktion der Fenster von Carl Otto Czeschka in der Handwerkskammer Hamburg“ [#19581]
- Datum
- 3. Februar 2017 17:44
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- Handwerkskammer Hamburg
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- Ihre Anfrage vom 17.01.2017 - AW: SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKAMMER HAMBURG (NACHFRAGE) [#19581]
- Datum
- 16. Februar 2017 11:47
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- Anfrage abgeschlossen
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- Hella Häussler
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- SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKAMMER HAMBURG (ZWEITE NACHFRAGE) [#19581]
- Datum
- 20. Februar 2017 09:06
- An
- Handwerkskammer Hamburg
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- Von
- Handwerkskammer Hamburg
- Betreff
- Rückfrage zur Technik - AW: SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKAMMER HAMBURG (ZWEITE NACHFRAGE) [#19581]
- Datum
- 20. Februar 2017 09:18
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Handwerkskammer Hamburg
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 20.02.2017 - AW: SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA IN DER HANDWERKSKAMMER HAMBURG (ZWEITE NACHFRAGE) [#19581]
- Datum
- 20. März 2017 14:42
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Jetzt für 2023 spenden - wir brauchen noch 120.000 Euro!
Sei mit Deiner Spende dabei und unterstütze uns beim #FragenKlagenHaben für mehr Transparenz – davon singen wir jetzt auch im neuen Weihnachtssong!
- Von
- Hella Häussler
- Betreff
- QUINTESSENZ - betreffend SPENDEN ZUR REKONSTRUKTION DER FENSTER VON CARL OTTO CZESCHKA [#19581]
- Datum
- 23. März 2017 11:41
- An
- Handwerkskammer Hamburg
- Status
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Mein Widerspruch vom 2. April 2017 gegen den Gebührenbescheid der Handwerkskammer vom 22. März 2017 in Höhe von 80,00 Euro wurde von der Kammer mit Schreiben vom 28.4.2017 zurückgewiesen. D.h. die Handwerkskammer wollte den Gebührenbescheid nicht aufheben.
Ich habe daraufhin am 12. Mai 2017 den Gebühren-Betrag in Höhe von 80,00 Euro der Handwerkskammer überwiesen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass ich als Spenderin von knapp 2000 Euro für das Fenster der Lithographen im Rahmen des wunderbaren Projektes zur Rekonstruktion der 1943 zerstörten Czeschka-Fenster "DIE HANDWERKE" im Großen Saal des Gewerbehauses der Handwerkskammer auf meinen Anspruch auf Auskunft verzichte.
Bis heute hat die Handwerkskammer Hamburg als Zuwendungsempfängerin für Spenden in Höhe von ca. 115.000 Euro keine belastbare schriftliche detaillierte Projektabrechnung über die Verwendung dieser Spendengelder vorgelegt.
Hella Häussler
22. Juli 2017
Am 22. März 2016 erhielt ich von der Handwerkskammer Hamburg für die Antwort vom 20. März 2017 einen G e b ü h r e n b e s c h e i d in Höhe von 80,00 Euro wegen eines Zeitaufwandes von 2 Stunden.
Gegen diesen Gebührenbescheid habe ich am 2. April 2017 fristgerecht W i d e r s p r u c h eingelegt.
Hella Häussler
Es mangelt weiterhin an Transparenz in dem Rekonstruktionsprojekt von bisher 12 bleiverglasten Fenstern des Jugendstilkünstlers Carl Otto Czeschka mit dem Titel „Die Handwerke“ im Gewerbehaus der Handwerkskammer Hamburg. Die lückenhaften Antworten der Handwerkskammer auf meine umfangreiche Frage-Nr. 19581 bei „FragDenStaat“ können nicht zu einer ordentlichen Abrechnung des Czeschka-Projektes zusammengefasst werden. Die Antworten bleiben deshalb unbefriedigend. Nach meinem Verständnis ist dies einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht würdig.
Von Seiten der Handwerkskammer als der Zuwendungsempfängerin von Spenden in Höhe von über 115.000 €uro liegt keine Abrechnung bzw. Nachkalkulation des durch Spenden ermöglichten Projektes vor. Als der bisherigen Betreuerin des Projektes und seinen Spendengebern werden mir von der Handwerkskammer belastbare Zahlenwerke vorenthalten. Die Handwerkskammer legt nicht detailliert und schlüssig offen, was mit den ihr anvertrauten Zuwendungen finanziert worden ist und wie darüber hinaus Einbau- und Nebenkosten bezahlt wurden.
Eine saubere Trennung der Spenden, also Gelder Dritter, und den Mitteln des Facility Managements der Handwerkskammer erfolgte nicht, selbst nachdem mir bekannt wurde, dass über das bei der Hamburger Sparkasse im April 2012 eingerichtete Spendenkonto mehrere fehlerhafte Abbuchungen vorgenommen waren. Hier wurden daraufhin Umbuchungen erforderlich. Die mir durch die Betreuung der Spender und auch der Auftragnehmer bekannten Fakten werden schlankweg als „individuelle persönliche Meinung“ oder als „teilweise falsche Behauptungen“ abgetan.
Schlussendlich führt dies dazu, dass im Anbetracht der mir übertragenen Bildrechte für Czeschkas „Die Handwerke“ von meiner Seite das notwendige Vertrauen zur derzeitigen Leitung der Handwerkskammer Hamburg nicht mehr wiederhergestellt werden kann. Die mir übertragenen urheberrechtlichen Schutzrechte gelten noch bis zum 31. Dezember 2030, d.h. 70 Jahre ab dem Todesdatum von Carl Otto Czeschka im Jahr 1960. Die Rekonstruktion aller 15 im Zweiten Weltkrieg zerstörten dreiteiligen Fenster von Carl Otto Czeschka wird also bis auf weiteres unvollständig bleiben.
Hella Häussler
23. März 2017