
Für eine transparente Berliner Wohnungspolitik:
Jetzt Abwendungsvereinbarungen anfragen!Spenden/Fördermittel durch die Bill and Melinda Gates Foundation an die Charité, Berlin
- Anfrage an:
- Senatsverwaltung für Finanzen
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Antwort verspätet
- Frist:
- 12. Mai 2020 - 8 Monate, 2 Wochen her Wie wird das berechnet?
- Zusammenfassung der Anfrage
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) sämtliche Unterlagen zu Spenden, Fördermitteln und jeglicher finanzieller Unterstützung an die Charité in Berlin von Seiten der Bill and Melinda Gates Foundation sowie deren "Unterstiftungen" (GAVI, PATH etc).
2) Insbesondere auch die erfolgten Fördermittel in Bezug auf "Grand Challenges" [1].
Ich bitte um Angabe, ob es sich um projektbezogene Spenden (wenn ja, welche) handelte und welches Ziel für die entsprechenden Projekte gilt/galt.
[1] https://globalhealth.charite.de/forschu…
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Warum ist die Anfrage im Status "warte auf Antwort". Wie lange dauert das noch? Werden denn keine elektronische Akten geführt?