Sperrklausel zur Europawahl
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
vorhandene Informationen zu der Frage,
a) ob in den Direktwahlakt eine verpflichtende Sperrklausel aufgenommen werden darf oder sollte
b) ob Deutschland einer solchen Änderung des Direktwahlakts zustimmen oder diese ratifizieren darf oder sollte
c) ob Deutschland in das EuWG (erneut) eine Sperrklausel aufnehmen darf oder sollte.
Meine Anfrage erfasst keine Informationen, die im Jahr 2013 oder früher entstanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum30. August 2018
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2. Oktober 2018
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