Sperrpfosten Poststraße 19, Kaisersesch - Kosten, Reparaturen in den vergangenen 5 Jahren, Zweck

In Bezug auf den Sperrpfosten hinter dem Parkplätzen der Bahnhofstrasse 19 in Kaisersesch senden Sie mir bitte folgende Informationen zu:

1. Welchen Nutzen hat dieser spezielle Sperrpfosten Bahnhofstrasse 19 hinter den Parkplätzen?

2. Mit welcher rechtlichen Grundlage ist dieser Sperrpfosten (Bahnhofstrasse 19) an dieser Steller errichtet worden?

3. Wie häufig ist dieser Pfosten (Bahnhofstrasse 19) in den vergangenen 5 Jahren bereits ausgetauscht worden?

4. Welche Kosten sind der Stadt bzw. der Verbandsgemeinde insgesamt durch den Austausch des Sperrpfosten Bahnhofstrasse 19 in den vergangenen 5 Jahren entstanden?

5. Welche Kosten sind der Verbandsgemeinde inkl. aller dazugehörigen einzelnen Kommunen für den Austausch von Sperrpfosten insgesamt in den vergangenen 5 Jahren entstanden?

6. Wie lautet der Hersteller und die genaue Typenbezeichnung des verbauten Sperrpfostens Bahnhofstrasse 19?

7. Wie hoch ist der Einkaufspreis der Verwaltung inkl. allen Abzügen und Rabatten für den in der Bahnhofstraße 19 verbauten Typ des Sperrpfosten?

8. Wann und wie sind die Bezugsquellen für diesen Typ (Bahnhofstraße 19) von Sperrpfosten bezüglich einer preisgünstigen Beschaffung letztmalig geprüft worden?

9. Wieviel Sperrpfosten des gleichen Typs hat die Verbandsgemeinde inkl. aller dazugehörigen einzelnen Kommunen in den letzten 5 Jahren beschafft?

10. Wieviel Sperrpfosten des gleichen oder ähnlichen Typs hat die Verbandsgemeinde inkl. aller dazugehörigen einzelnen Kommunen in den letzten 5 Jahren getauscht oder neu errichtet?

11. Wieviel Anzeigen hat die Verbandsgemeinde inkl. aller dazugehörigen einzelnen Kommunen in den letzten 5 Jahren erstattet, weil Sperrpfosten in ihrem Zuständigkeitsbereich beschädigt worden sind?

12. Bei wie vielen Anzeigen von Punkt 11 konnte der Verursacher noch nachträglich ermittelt werden?

13. Bitte nennen Sie die rechtliche Grundlage und den Nutzen, warum sie die Polizei nachträglich dazu auffordern einen Unfall aufzunehmen in den Fällen, in denen Sie einen Verursacher bzw. möglichen Verursacher bereits kennen, weil dieser sich bei Ihnen bereits zuvor z.B. unverzüglich gemeldet hat?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2018
  • Frist
    21. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Bezug auf d…
An Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sperrpfosten Poststraße 19, Kaisersesch - Kosten, Reparaturen in den vergangenen 5 Jahren, Zweck [#34765]
Datum
19. November 2018 17:23
An
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug auf den Sperrpfosten hinter dem Parkplätzen der Bahnhofstrasse 19 in Kaisersesch senden Sie mir bitte folgende Informationen zu: 1. Welchen Nutzen hat dieser spezielle Sperrpfosten Bahnhofstrasse 19 hinter den Parkplätzen? 2. Mit welcher rechtlichen Grundlage ist dieser Sperrpfosten (Bahnhofstrasse 19) an dieser Steller errichtet worden? 3. Wie häufig ist dieser Pfosten (Bahnhofstrasse 19) in den vergangenen 5 Jahren bereits ausgetauscht worden? 4. Welche Kosten sind der Stadt bzw. der Verbandsgemeinde insgesamt durch den Austausch des Sperrpfosten Bahnhofstrasse 19 in den vergangenen 5 Jahren entstanden? 5. Welche Kosten sind der Verbandsgemeinde inkl. aller dazugehörigen einzelnen Kommunen für den Austausch von Sperrpfosten insgesamt in den vergangenen 5 Jahren entstanden? 6. Wie lautet der Hersteller und die genaue Typenbezeichnung des verbauten Sperrpfostens Bahnhofstrasse 19? 7. Wie hoch ist der Einkaufspreis der Verwaltung inkl. allen Abzügen und Rabatten für den in der Bahnhofstraße 19 verbauten Typ des Sperrpfosten? 8. Wann und wie sind die Bezugsquellen für diesen Typ (Bahnhofstraße 19) von Sperrpfosten bezüglich einer preisgünstigen Beschaffung letztmalig geprüft worden? 9. Wieviel Sperrpfosten des gleichen Typs hat die Verbandsgemeinde inkl. aller dazugehörigen einzelnen Kommunen in den letzten 5 Jahren beschafft? 10. Wieviel Sperrpfosten des gleichen oder ähnlichen Typs hat die Verbandsgemeinde inkl. aller dazugehörigen einzelnen Kommunen in den letzten 5 Jahren getauscht oder neu errichtet? 11. Wieviel Anzeigen hat die Verbandsgemeinde inkl. aller dazugehörigen einzelnen Kommunen in den letzten 5 Jahren erstattet, weil Sperrpfosten in ihrem Zuständigkeitsbereich beschädigt worden sind? 12. Bei wie vielen Anzeigen von Punkt 11 konnte der Verursacher noch nachträglich ermittelt werden? 13. Bitte nennen Sie die rechtliche Grundlage und den Nutzen, warum sie die Polizei nachträglich dazu auffordern einen Unfall aufzunehmen in den Fällen, in denen Sie einen Verursacher bzw. möglichen Verursacher bereits kennen, weil dieser sich bei Ihnen bereits zuvor z.B. unverzüglich gemeldet hat?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. November 2018 17:23
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Sperrpfosten Poststraße 19 in Kaisersesch Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre e-mail vom 19.11.…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Betreff
Sperrpfosten Poststraße 19 in Kaisersesch
Datum
20. November 2018 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre e-mail vom 19.11.2018. Das Landestransparenzgesetz hat gemäß § 1 den Zweck, die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern und die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern. Sie haben unstreitig den im öffentlichen Verkehrsraum stehenden Pfosten bei Poststraße 19 in Kaisersesch beschädigt (Polizeibericht vom 02.11.2018). Die Erneuerung kostet unstreitig 275,50 EUR. Diese Kosten wurden von Ihnen zur Erstattung angefordert. Wir fragen daher, was an diesem Vorgang nun noch intransparent sein soll. Alle von Ihnen gestellten Fragen ändern nichts an dem protokollierten Sachverhalt und dem korrespondierenden Schadensersatzanspruch der Stadt Kaisersesch, für den mehrere Rechtsgrundlagen bestehen. Wir erkennen daher keine Verpflichtung, die von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu beantworten und werden hierzu auch keine weiteren Ausführungen machen. Im Übrigen können Sie Entscheidungen der Stadt zur Ausstattung der öffentlichen Verkehrsflächen in den veröffentlichten bzw. zugänglichen Protokollen über die einschlägigen Sitzungen des Bauausschusses und des Stadtrates nachlesen. Ungeachtet dessen werden wir Ihre Anmerkung der Stadt Kaisersesch weitergeben. Ggf. erfolgen dann dort Überlegungen, ob der Pfosten in Zukunft vielleicht entfernt oder durch etwas anderes ersetzt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Sperrpfosten Poststraße 19 in Kaisersesch [#34765] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre s…
An Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sperrpfosten Poststraße 19 in Kaisersesch [#34765]
Datum
20. November 2018 13:44
An
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, wenngleich diese in mehreren Punkten sachlich inkorrekt ist. Mein Versuch der direkten Kommunikation mit Ihnen hat mangels einer Rückmeldung Ihrerseits in der Vergangenheit nicht gefruchtet. Was Sie in Ihrer Antwort wiederholt als "unstrittig" bezeichnen ist einer der Hintergründe, gegen die der Gesetzgeber mittels z.B. des Landestransparenzgesetz entgegenwirken möchte und durch mehr Transparenz die Bürger gegenüber der Willkür einzelner Bediensteten oder Behörden zu schützen versucht. Ihre fristgerechte Auskunftspflicht ist durch den Gesetzgeber (§12 Abs. 3 LTranspG) gegeben. Im Falle einer Ablehnung ist die Ablehnung schriftlich zu begründen (§12 Abs. 3 LTranspG). Öffentliche Belange, die einer Auskunftspflicht Ihrerseits entgegen stehen, sind in Teil 4 des LTranspG §14 - §16 definiert. Daher bitte ich Sie Ihre heutige Ablehnung fristgerecht und qualifiziert unter angaben der jeweiligen Rechtsgrundlagen zu begründen damit ich prüfen kann, ob diese für mich nachvollziehbar ist oder ich Ihre Antwort nach §19 LTranspG dem Landesbeauftragten für Informationsfreiheit zur Kontrolle übergebe und ggf. nach §19 LTranspG Ihrer Ablehnung widerspreche bez. klage erhebe. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Sperrpfosten Poststraße 19 in Kaisersesch [#34765] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Zu…
An Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sperrpfosten Poststraße 19 in Kaisersesch [#34765]
Datum
5. Dezember 2018 07:57
An
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Zusammenarbeit. Weitere Informationen sind nicht notwendig. Von meiner Seite ist der Antrag damit positiv abgeschlossen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>