Sperrstunde 22h wegen Corona

Bitte teilen Sie mir mit, bei welcher Stelle Unterlagen vorliegen, die zu der Entscheidung geführt haben, wegen des Coronavirus die Sperrstunde in Restaurants auf 22h festzulegen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Juni 2020
  • Frist
    11. Juli 2020
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Judith Wilhelm
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Judith Wilhelm
Betreff
Sperrstunde 22h wegen Corona [#188477]
Datum
8. Juni 2020 22:27
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, bei welcher Stelle Unterlagen vorliegen, die zu der Entscheidung geführt haben, wegen des Coronavirus die Sperrstunde in Restaurants auf 22h festzulegen
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Judith Wilhelm Anfragenr: 188477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188477 Postanschrift Judith Wilhelm << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Judith Wilhelm

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Frau Wilhelm, anbei übersende…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
7. September 2020 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Wilhelm, anbei übersende ich Ihnen den Bescheid vom 25.8.2020. Mit freundlichen Grüßen