Sperrung der Zernseebrücke

Seit Anfang September 2021 ist die Brücke über den Großen Zernsee zwischen den Gemeinden Werder und Schwielowsee ist im Zuge des Neubaus einer Fahrrad- und Fußgängerbrücke für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr vollständig gesperrt. In der öffentlichen Anhörung wurde gesagt, dass eine Begrenzung der Sperrzeiten auf 100 Tage für die Verbindung Potsdam-Werder und 200 Tage für die Verbindung nach Schwielowsee "für die bauausführende Firma vertraglich vorgesehen" würde. (BW 50 Radwegbrücke Potsdam - Werder (Havel), Ergebnis  Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit vom 21. Januar 2019 bis einschließlich 18. Februar 2019, Seite 5/7).
Da die 100 Tage maximaler Sperrzeit für die Wegebeziehung Werder-Potsdam zum jetzigen Zeitpunkt bereits überschritten sind, bitte ich Sie hiermit um Auskunft darüber, was mit der bauausführenden Firma im Hinblick auf Sperrung genau vereinbart wurde und welche Regelungen sind im Bauvertrag dazu getroffen worden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2022
  • Frist
    24. März 2022
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Johannes Rohr
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
Johannes Rohr
Betreff
Sperrung der Zernseebrücke [#241646]
Datum
22. Februar 2022 16:07
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Anfang September 2021 ist die Brücke über den Großen Zernsee zwischen den Gemeinden Werder und Schwielowsee ist im Zuge des Neubaus einer Fahrrad- und Fußgängerbrücke für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr vollständig gesperrt. In der öffentlichen Anhörung wurde gesagt, dass eine Begrenzung der Sperrzeiten auf 100 Tage für die Verbindung Potsdam-Werder und 200 Tage für die Verbindung nach Schwielowsee "für die bauausführende Firma vertraglich vorgesehen" würde. (BW 50 Radwegbrücke Potsdam - Werder (Havel), Ergebnis  Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit vom 21. Januar 2019 bis einschließlich 18. Februar 2019, Seite 5/7). Da die 100 Tage maximaler Sperrzeit für die Wegebeziehung Werder-Potsdam zum jetzigen Zeitpunkt bereits überschritten sind, bitte ich Sie hiermit um Auskunft darüber, was mit der bauausführenden Firma im Hinblick auf Sperrung genau vereinbart wurde und welche Regelungen sind im Bauvertrag dazu getroffen worden.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Rohr Anfragenr: 241646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241646/ Postanschrift Johannes Rohr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Rohr
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Sehr geehrter Herr Rohr, Ihr Antrag auf Akteneinsicht gem. Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), …
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
BW 50 Zernsee - Sperrung der Zernseebrücke - Akteneinsicht
Datum
23. Februar 2022 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rohr, Ihr Antrag auf Akteneinsicht gem. Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG ist bei der Landeshauptstadt eingegangen und zuständigkeitshalber an den Bereich Verkehrsanlagen weitergeleitet worden. Wir werden uns in den nächsten 14 Tagen bei Ihnen melden, um einen Termin und die Rahmenbedingungen abzustimmen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Sehr geehrter Herr Rohr, auf Basis des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG fordern S…
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
BW 50 Zernsee - Sperrung der Zernseebrücke - Akteneinsicht
Datum
2. März 2022 15:47
Status
Sehr geehrter Herr Rohr, auf Basis des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG fordern Sie Akteneinsicht darüber, was im Hinblick auf die Sperrung vereinbart wurde und welche Regelungen dazu getroffen wurden. Die Vergabeunterlagen wurden nach dem Handbuch für Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) auf Basis der VOB aufgestellt. Mit Zuschlagserteilung wird das Vertragsverhältnis eingegangen. Einen gesonderten Bauvertrag gibt es im Straßen- und Brückenbau daher in der Regel nicht. Zur Einsicht bereit gestellt werden nach Abstimmung mit der Baufirma und unter Einbeziehung unseres Rechtsamtes folgende Unterlagen: - Blanko Vergabeunterlage - Bauablaufpläne der beiden zuvor gestarteten und wieder aufgehobenen Vergaben Zur Einsichtnahme stellen wir Ihnen die Unterlagen in unserem Hause an einem internen Laptop der LHP zur Verfügung. Die Verwendung von Sticks oder anderen Datenträgern ist aus IT-Sicherheitsgründen nicht zulässig. Die Einsichtnahme ist kostenfrei. Für ggf. angeforderte Kopien werden voraussichtlich die anfallenden Kosten zu erstatten sein. Die Einsichtnahme findet in unserem Bürostandort am Hauptbahnhof, Friedrich-Engels-Str. 104, Raum 213 statt. Wir bitten um mehrere Terminvorschläge Ihrerseits. Bitte beachten Sie, dass derzeitig noch Voraussetzung für den Zugang ein Impf-, Genesen- bzw. Testnachweis (3G) ist. Mit freundlichen Grüßen