Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Seit dem Herbst vorigen Jahres ist in der Frankfurter Allee stadteinwärts am Frankfurter Tor
der linke Fahrstreifen gesperrt, was täglich zu Problemen im Strassenverkehr führt. Offensichtlich ist dort mit der Fahrbehn nicht in Ordnung. Bis heute ist nicht zuerkennen, wann dort etwas geschieht. Können Sie mir mtteilen, was dort los ist und wann mit der Beseitigung dieses Zustandes zu rechnen ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Huber
Anfragenr: 174226
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Postanschrift
Michael Huber
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Ich wünsche keine weiteren Maßnahmen, Akteneinsicht o.Ä.
Michael Huber