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Sperrung eines Fahrstreifens

Seit dem Herbst vorigen Jahres ist in der Frankfurter Allee stadteinwärts am Frankfurter Tor
der linke Fahrstreifen gesperrt, was täglich zu Problemen im Strassenverkehr führt. Offensichtlich ist dort mit der Fahrbehn nicht in Ordnung. Bis heute ist nicht zuerkennen, wann dort etwas geschieht. Können Sie mir mtteilen, was dort los ist und wann mit der Beseitigung dieses Zustandes zu rechnen ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
Michael Huber
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Michael Huber
Betreff
Sperrung eines Fahrstreifens [#174226]
Datum
15. Januar 2020 09:05
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit dem Herbst vorigen Jahres ist in der Frankfurter Allee stadteinwärts am Frankfurter Tor der linke Fahrstreifen gesperrt, was täglich zu Problemen im Strassenverkehr führt. Offensichtlich ist dort mit der Fahrbehn nicht in Ordnung. Bis heute ist nicht zuerkennen, wann dort etwas geschieht. Können Sie mir mtteilen, was dort los ist und wann mit der Beseitigung dieses Zustandes zu rechnen ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Huber Anfragenr: 174226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174226 Postanschrift Michael Huber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Huber

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Huber, Ihre E-Mail vom 15.01.2020, 09:06 Uhr an die Pressestelle der Senatsverwaltung für Umwe…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: Sperrung eines Fahrstreifens [#174226]
Datum
22. Januar 2020 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huber, Ihre E-Mail vom 15.01.2020, 09:06 Uhr an die Pressestelle der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde uns am 15.01.2020 zur Bearbeitung übersandt. Für den Oktober 2019 waren Gleisbauarbeiten seitens der BVG im Bereich des Frankfurter Tors geplant. Im Rahmen dieser Maßnahme wollte der Straßenbaulastträger die Fahrbahn im Knotenpunktinnenraum instand setzen. Die Durchführung der Gleisbaumaßnahme musste leider aus nachfolgenden Gründen versagt werden: - „Zeitgleiche deutliche Verringerung der Leistungsfähigkeit am Knotenpunkt mit zu erwartender deutlicher Erhöhung des Verkehrsaufkommens und Schienenersatzverkehr der S-Bahn sind unverträglich [– Anmerkung: zu diesem Zeitpunkt gab es eine S-Bahn-Sperrung der S7 im Bereich Ahrensfelde - S Landsberger Allee und der S75 im Bereich Ostkreuz - Wartenberg und einen Schienenersatzverkehr auf der Frankfurter Allee], - Benachbarte BVG-Baustellen in Boxhagener Straße und am Bersarinplatz verschärfen die Situation, - durch den Wegfall von Abbiegebeziehungen entstehen zusätzliche Umwege mit Mehrbelastungen in den baulich eingeschränkten Straßen, dabei nicht vorhandene LSA-Programme für diese Fahrbeziehung an der Mühsamstraße, - Unklare Führung der Radfahrer von West nach Ost ohne annehmbare Lösungsvorschläge“ Zur Zeit findet keine Bautätigkeit am Knotenpunkt Frankfurter Tor statt. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten im Sommer 2020 durchgeführt werden. Durch den Straßenbaulastträger wurde zur Gefahrenabwehr (auf Grund der vorhandenen Fahrbahnschäden) der linke Geradeausfahrstreifen in Fahrtrichtung Strausberger Platz gesperrt und die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Knotenpunktbereich reduziert. Diese verkehrsrechtliche Anordnung wurde nicht von der Verkehrslenkung Berlin getroffen, sondern vom Straßenbaulastträger. Die von Ihnen geforderte Akteneinsicht die Fahrstreifensperrung betreffend, sollte daher beim anordnenden Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gestellt werden. Die VLB kann Ihnen lediglich Akteneinsicht zur oben beschriebenen Gleisbaumaßnahme der BVG gewähren. Eine Akteneinsicht wird Ihnen in unseren Räumen gewährt. Aus Gründen des Datenschutzes (es sind schutzwürdige personenbezogene Daten bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten) bedarf es einer Vorbereitungszeit. Daher müssen wir Sie noch um Geduld bitten, bevor wir einen konkreten Termin vereinbaren können. Des Weiteren werden Gebühren bemessen, die sich nach dem Aufwand und der Stückzahl der ggf. verlangten Kopien richten. Da wir diesen Aufwand derzeit noch nicht kennen, können wir Sie an dieser Stelle lediglich über die Rahmengebühren informieren. Wir gehen zunächst davon aus, dass es sich um eine umfangreiche Akteneinsicht handelt, für welche eine Gebühr von 250,00 € erhoben wird. Für gegebenenfalls anzufertigende Fotokopien fallen ebenfalls Gebühren von 0,15 € pro Kopie an. Wir sind gehalten, Vorkasse zu erheben. Wünschen Sie unter Berücksichtigung der o.g. Informationen weiterhin eine Akteneinsicht zur Gleisbaumaßnahme der BVG? Mit freundlichen Grüßen