Sperrung Leineradweg
Antrag nach Niedersächsischem Umweltinformationsgesetz (NUIG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen zur Sperrung der Geh- und Radwege an der Westseite der Leine, Abschnitt zwischen Godehardstraße und Hagenweg.
Dies ist ein Antrag nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG), da der Göttinger Luftreinhalteplan die Verwaltung umfassend zur Förderung des Radverkehrs verpflichtet. Daneben steht mir als regelmäßiger Nutzer und damit von der Sperrung Betroffener Akteneinsicht zu.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Insbesondere liegen die Voraussetzungen nach § 11 Absatz 5 Niedersächsischem Verwaltungskostengesetz vor. Zudem dürfte es sich um eine einfache und damit kostenfreie Auskunft nach § 6 Absatz 2 Satz 2 NUIG handeln. Sollten trotzdem Kosten rechtmäßig festgesetzt werden, bin ich bereit, diese zu zahlen.
Zur Frist verweise ich auf § 3 Satz 2 NUIG in Verbindung mit § 3 Absatz 2 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen innerhalb einer Woche zugänglich zu machen.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum7. Juli 2022
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9. August 2022
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