Sperrung Leineradweg

Anfrage an: Stadt Göttingen

Antrag nach Niedersächsischem Umweltinformationsgesetz (NUIG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Unterlagen zur Sperrung der Geh- und Radwege an der Westseite der Leine, Abschnitt zwischen Godehardstraße und Hagenweg.

Dies ist ein Antrag nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG), da der Göttinger Luftreinhalteplan die Verwaltung umfassend zur Förderung des Radverkehrs verpflichtet. Daneben steht mir als regelmäßiger Nutzer und damit von der Sperrung Betroffener Akteneinsicht zu.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Insbesondere liegen die Voraussetzungen nach § 11 Absatz 5 Niedersächsischem Verwaltungskostengesetz vor. Zudem dürfte es sich um eine einfache und damit kostenfreie Auskunft nach § 6 Absatz 2 Satz 2 NUIG handeln. Sollten trotzdem Kosten rechtmäßig festgesetzt werden, bin ich bereit, diese zu zahlen.

Zur Frist verweise ich auf § 3 Satz 2 NUIG in Verbindung mit § 3 Absatz 2 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen innerhalb einer Woche zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juli 2022
  • Frist
    9. August 2022
  • 2 Follower:innen
Julian Ladisch
Antrag nach Niedersächsischem Umweltinformationsgesetz (NUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Göttingen Details
Von
Julian Ladisch
Betreff
Sperrung Leineradweg [#252819]
Datum
7. Juli 2022 10:05
An
Stadt Göttingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach Niedersächsischem Umweltinformationsgesetz (NUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen zur Sperrung der Geh- und Radwege an der Westseite der Leine, Abschnitt zwischen Godehardstraße und Hagenweg. Dies ist ein Antrag nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG), da der Göttinger Luftreinhalteplan die Verwaltung umfassend zur Förderung des Radverkehrs verpflichtet. Daneben steht mir als regelmäßiger Nutzer und damit von der Sperrung Betroffener Akteneinsicht zu. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Insbesondere liegen die Voraussetzungen nach § 11 Absatz 5 Niedersächsischem Verwaltungskostengesetz vor. Zudem dürfte es sich um eine einfache und damit kostenfreie Auskunft nach § 6 Absatz 2 Satz 2 NUIG handeln. Sollten trotzdem Kosten rechtmäßig festgesetzt werden, bin ich bereit, diese zu zahlen. Zur Frist verweise ich auf § 3 Satz 2 NUIG in Verbindung mit § 3 Absatz 2 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen innerhalb einer Woche zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Julian Ladisch Anfragenr: 252819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252819/ Postanschrift Julian Ladisch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Julian Ladisch
Sehr geehrte Damen und Herren, am 7. Juli 2022 10:05 Uhr haben Sie meinen folgenden Antrag nach Niedersächsischem…
An Stadt Göttingen Details
Von
Julian Ladisch
Betreff
AW: Sperrung Leineradweg [#252819]
Datum
15. Juli 2022 00:16
An
Stadt Göttingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 7. Juli 2022 10:05 Uhr haben Sie meinen folgenden Antrag nach Niedersächsischem Umweltinformationsgesetz (NUIG) per E-Mail erhalten: - - - schnipp - - - bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen zur Sperrung der Geh- und Radwege an der Westseite der Leine, Abschnitt zwischen Godehardstraße und Hagenweg. Dies ist ein Antrag nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG), da der Göttinger Luftreinhalteplan die Verwaltung umfassend zur Förderung des Radverkehrs verpflichtet. Daneben steht mir als regelmäßiger Nutzer und damit von der Sperrung Betroffener Akteneinsicht zu. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Insbesondere liegen die Voraussetzungen nach § 11 Absatz 5 Niedersächsischem Verwaltungskostengesetz vor. Zudem dürfte es sich um eine einfache und damit kostenfreie Auskunft nach § 6 Absatz 2 Satz 2 NUIG handeln. Sollten trotzdem Kosten rechtmäßig festgesetzt werden, bin ich bereit, diese zu zahlen. Zur Frist verweise ich auf § 3 Satz 2 NUIG in Verbindung mit § 3 Absatz 2 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen innerhalb einer Woche zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Vielen Dank für Ihre Mühe! - - - schnapp - - - Da die Frist abgelaufen ist, ohne von Ihnen eine Reaktion erhalten zu haben, erinnere ich an die Erledigung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Julian Ladisch Anfragenr: 252819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252819/ Postanschrift Julian Ladisch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Göttingen
Sehr geehrter Herr Ladisch, zu Ihren elektronischen Schreiben vom 07.07.2022 und 15.07.2022 nehme ich wie folgt S…
Von
Stadt Göttingen
Betreff
AW: Sperrung Leineradweg [#252819], Ihr Auskunftsgesuch
Datum
15. Juli 2022 20:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ladisch, zu Ihren elektronischen Schreiben vom 07.07.2022 und 15.07.2022 nehme ich wie folgt Stellung: 1. Leider hatten sie Ihre Mail vom 07.07.2022, 10:06 Uhr allgemein an die Stadt Göttingen geschickt. Weil die Unterlagen, die sie einsehen möchten , bei der Straßenverkehrsbehörde bearbeitet wurden, wurde mir Ihr Schreiben zugeleitet. Da die Zuleitung desselben sozusagen ein Lauf durch verschiedene Organisationseinheiten war, dauert es, bis ihr Schreiben mir vorlag. Ich war in der 28. KW an drei Arbeitstagen außer Haus, daher war ich faktisch nicht in der Lage irgendwelche Fristen einzuhalten. 2. Unabhängig von der faktischen Situation bezweifele ich, dass Sie rechtlich verbindlich irgendwelche Fristen, die von mir zu beachten wären, setzen können. Eine Bitte, den Vorgang bis zum 15.07.2022 zu bearbeiten, wäre dagegen ohne weiteres möglich gewesen. 3. Ich bezweifele, dass sie einen Anspruch auf Einsichtnahme der Daten haben, die zu der Sperrung des Leineradwegs führten. Dies sind ausschließlich Erfordernisse nach der StVO, die im Zusammenhang mit konkreten Baumaßnahmen stehen. Exakt gesagt, der Leinradwanderweg wird an der Oberfläche aufgerissen, es werden Fernwärmeleitungen verlegt, der mögliche Nutzer der Radwegs ist vor Gefahren im Zusammenhang mit den Straßenbaumaßnahmen zu schützen, daher diese Sperrung. Das hat nichts mit Umweltdaten, Verletzung des Göttinger Luftreinhalteplans etc. zu tun. Im Gegenteil, weil die Stadt Göttingen den Radverkehr bedingungslos fördert, ist eine umfassende Umfahrungsmöglichkeit als Umleitung angeboten. Und gerade der Ausbau des Fernwärmenetzes kommt der Umwelt und der Luftreinhaltung zu Gute. Kurzum, ich werte das so, dass sie keinen Anspruch haben und stelle Ihnen die Unterlagen nicht zur Verfügung. Selbstverständlich steht ihnen der Klageweg offen. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Ladisch
Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid vom 15.07.2022
An Stadt Göttingen Details
Von
Julian Ladisch
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsgesuch Sperrung Leineradweg [#252819]
Datum
18. Juli 2022
An
Stadt Göttingen
Status
Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid vom 15.07.2022