Spesenabrechnungen des Innenministers seit Amtsantritt

- Die Reise- und Übernachtungskosten als auch alle sonstigen Kostenerstattungen notweniger Auslagen auf Amtsreisen von Bundesminister Seehofer seit Amtsantritt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2019
  • Frist
    13. November 2019
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Jannis Hutt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Reise- und…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Jannis Hutt
Betreff
Spesenabrechnungen des Innenministers seit Amtsantritt [#168360]
Datum
11. Oktober 2019 18:26
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Reise- und Übernachtungskosten als auch alle sonstigen Kostenerstattungen notweniger Auslagen auf Amtsreisen von Bundesminister Seehofer seit Amtsantritt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt [geschwärzt] Postanschrift Jannis Hutt [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt
Jannis Hutt
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Spesenabrechnungen des Innenministers seit Amt…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Jannis Hutt
Betreff
AW: Spesenabrechnungen des Innenministers seit Amtsantritt [#168360]
Datum
13. November 2019 01:05
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Spesenabrechnungen des Innenministers seit Amtsantritt“ vom 11.10.2019 (#168360) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt Anfragenr: 168360 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz. Hier: Spesenabrechnungen des Innenministers seit Amtsantritt [#168360]
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz. Hier: Spesenabrechnungen des Innenministers seit Amtsantritt [#168360]
Datum
13. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen