Spezifikation G36 und Eurofighter

Spezifikation des Sturmgewehrs G36 und
Spezifikation des Eurofighters

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    27. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Spezifikation des S…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spezifikation G36 und Eurofighter [#146695]
Datum
27. Mai 2019 17:41
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Spezifikation des Sturmgewehrs G36 und Spezifikation des Eurofighters
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1021 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 27. Mai 2019 S…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anfrage zu: Spezifikation G36 und Eurofighter [#146695]
Datum
31. Mai 2019 13:57
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1021 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 27. Mai 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 27. Mai 2019 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1021 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1021 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 27. Mai …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage: Spezifikation G36 und Eurofighter [#146695]
Datum
20. Juni 2019 14:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1021 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 27. Mai 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren IFG-Antrag vom 27. Mai 2019 und bitte Folgendes zu beachten: Die hier mittlerweile recherchierten antragsgegenständlichen Unterlagen berühren u.a. Belange der Herstellerfirmen. Gemäß § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (sog. "Drittbeteiligungsverfahren"). Dies ist vorliegend der Fall. Die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens ist allerdings aktuell nicht möglich, da Sie innerhalb Ihres Antrags der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben. Sollten Sie nunmehr erwägen, der Weitergabe ihrer Daten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens doch zuzustimmen, bitte ich zu berücksichtigen, dass Ihr Antrag um eine Begründung erweitert werden muss (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG). Zudem weise ich darauf hin, dass vorliegend ein etwaiger Informationszugang auf Grund des deutlich höheren Verwaltungsaufwands - nicht zuletzt wegen der Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens - voraussichtlich nicht gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG erfolgen kann. Es ist daher zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt und orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 2.2 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 60 bis 500 Euro vor. Vor dem Hintergrund der o.a. Ausführungen darf ich Sie nunmehr freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie an Ihrem Antrag unverändert festhalten und zur Übernahme der anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten aus Ihrer Sicht Gründe vorliegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, geben Sie diese bitte ebenfalls an. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1021 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 27.05…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage "Spezifikation G36 und Eurofighter [#146695]"
Datum
2. September 2019 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1021 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 27.05.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1021 vom 31.05.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1021 vom 20.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 20. Juni 2019 (Bezug 3.) hatte ich Sie aus den dort näher erläuterten Gründen um Ihre Rückäußerung gebeten. Hierauf haben Sie bislang nicht geantwortet. Ich gehe daher davon aus, dass Ihr Informationsinteresse zwischenzeitlich erloschen ist und Sie Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 27. Mai 2019 (Bezug 1.) nicht weiterverfolgen möchten. Der Vorgang ist damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen