Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Spezifikationen der Kryptographieinfrastruktur des BOS-Digitalfunknetzes

Bitte übersenden Sie mir alle Spezifikationen, die die Kryptographieinfrastruktur des BOS-Digitalfunknetzes betreffen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. März 2012
  • Frist
    19. April 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Spezifikationen der Kryptographieinfrastruktur des BOS-Digitalfunknetzes
Datum
18. März 2012 19:26
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Bitte übersenden Sie mir alle Spezifikationen, die die Kryptographieinfrastruktur des BOS-Digitalfunknetzes betreffen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Auskunft nach dem IFG Bezug: Ihr Antrag vom 18.03.2012 Aktenzeichen: Z5-010 03 05/001   Datum: 15.04.2012 Sehr ge…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem IFG
Datum
15. April 2012
Status
Anfrage abgelehnt
511,0 KB
Bezug: Ihr Antrag vom 18.03.2012 Aktenzeichen: Z5-010 03 05/001   Datum: 15.04.2012 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 18.03.2012 ergeht folgender Bescheid: 1. Ihr Antrag vom 18.03.2012 wird abgelehnt 2. Es wird keine Gebühr erhoben. I. Am 18.03.2012 beantragten Sie Auskunff nach § 1 IFG, § 3 UIG, soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 III UIG betroifen sind, sowie § 1 VIG, soweit Informationen im Sinne des § 1 VIG betroffen sind Dabei baten Sie um Übersendung alle Spezifikationen, die die Kryptographieinfrastruktur des BOS Digitalfunknetzes betreffen. Ausschlussgründe liegen Ihrer Ansicht nach nicht vor. Zudem handelt es sich ihrer Ansicht nach um eine einfache Auskunft. Gebühren würden daher nach § 10 IFG beziehungsweise den anderen maßgeblichen Vorschriften nicht anfallen. Sollte die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein, baten Sie darum, Ihnen dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Unter Hinweis auf § 7 Abs. 5 IFG, § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 UIG und § 4 Abs. 2 VIG baten Sie darum, Ihnen die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sie baten darüber hinaus darum, den Antrag an die zustäindige Behöirde weiterzuleiten und Sie darüber zu unterrichten, wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Inforrnationstechnik für den Antrag nicht zuständig sein sollte. II. 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. Bei den begehrten Informationen handelt es sich nicht um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Es handelt sich ersichtlich auch nicht um Daten über Tatbestände im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 VIG. In Betracht käme lediglich ein Anspruch nach § 1 IFG. Nach dieser Vorschrift hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber Bundesbehörden einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 1 Abs. 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Amtliche Information im Sinne des IFG ist nach § 2 Nr. 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhäingig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu. Gemäß § 3 Nr. 4 IFG besteht jedoch kein Anspruch auf Informationszugang, wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt Die Dokumente, die Spezifikationen enthalten, die die Kryptographieinfrastruktur des BOS Digitalfunknetzes betreffen, sind als Verschlusssache eingestuft. Darüber hinaus ist ein Anspruch auf Auskunft auch nach § 3 Nr. 1 c) IFG ausgeschlossen. Danach besteht kein Anspruch nach § 1 IFG, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit haben kann. Durch Bekanntwerden der Spezifikationen, die die Kryptographieinfrastruktur des BOS-Digitalfunknetzes betreifen, könnten Angreifer gezielt und in Kenntnis der Systeme auf diese zugeschnittene Angriife unternehmen. Der BOS-Funk wird von Behörden mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet. Die Kryptographieinfrastruktur des BOS-Digitalfunknetztes dient der Sicherheit der Inforrnationstechnik dieser Behörden. Diese ist natürlich ein Belang der inneren Sicherheit, die durch eine Preisgabe der von Ihnen begehrten Informationen beeinträchtigt werden kann. 2. Da der Antrag abgelehnt wurde, sind keine Gebühren zu erheben. Auslagen sind nicht entstanden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bundesarnt für Sicherheit in der Informationstechnik, Godesberger Allee 185-189, 53175 Bonn, Widerspruch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stollfuß
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Auskunft nach dem IFG hier: Ihre Anfrage vom 18.03.2012 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Ma…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem IFG hier: Ihre Anfrage vom 18.03.2012
Datum
19. April 2012
Status
Anfrage abgelehnt
101,5 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 19.04.2012. Am 16.04.2012 ist der Bescheid an Ihre Postanschrift XXXX versendet worden. Mit feundlichen Grüßen Im Auftrag Stollfuß

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Spezifikationen der Kryptographieinfrast…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Spezifikationen der Kryptographieinfrastruktur des BOS-Digitalfunknetzes
Datum
19. April 2012 00:28
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Spezifikationen der Kryptographieinfrastruktur des BOS-Digitalfunknetzes" vom 18.03.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Address removed >> << Address removed >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.