spielplätze

wann werden die Spielplätze geöffnet .

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. April 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
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Gerd Schubert
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Bezirksamt Hamburg-Harburg - Gesundheitsamt Details
Von
Gerd Schubert
Betreff
spielplätze [#185756]
Datum
30. April 2020 20:44
An
Bezirksamt Hamburg-Harburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
wann werden die Spielplätze geöffnet .
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerd Schubert Anfragenr: 185756 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185756 Postanschrift Gerd Schubert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerd Schubert
Bezirksamt Hamburg-Harburg - Gesundheitsamt
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Hamburg-Harburg, auf Grund der Vielzahl der Anfragen können keine…
Von
Bezirksamt Hamburg-Harburg - Gesundheitsamt
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN]-spielplätze [#185756]
Datum
1. Mai 2020 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Hamburg-Harburg, auf Grund der Vielzahl der Anfragen können keine Einzelanfragen mehr beantwortet werden. Sollte sich Ihre Anfrage auf einen der folgenden Sachverhalte beziehen, so haben Sie bitte Verständnis dafür, dass keine Rückrufe mehr erfolgen können: 1. Ich bin Rückkehrer auf einem Risikogebiet – was soll ich tun? Sie haben keine Symptome (z.B. Husten, Hals-und Gliederschmerzen, Fieber u.ä.): Bitte bleiben Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber 14 Tage nach Rückkehr in freiwilliger häuslicher Absonderung. Eine Anordnung erfolgt in diesen Fällen nicht! Sie haben Symptome: bitte bleiben Sie unbedingt zu Hause, kontaktieren Ihren Hausarzt telefonisch und rufen die 116117 des kassenärztlichen Notdienstes für eine Testung an. Diese Nummer ist stark frequentiert, wir bitten um Verständnis. 2. Ich wurde getestet und warte auf mein Ergebnis Die Weiterleitung negativer Ergebnisse aus den Laboren nimmt derzeit wegen der Vielzahl der Untersuchungen leider 3 bis 5 Tage in Anspruch. Wir sind bemüht, Sie so schnell wie möglich zu informieren. Wir bitten um Geduld. Befunde positiver Ergebnisse werden gesondert an das Gesundheitsamt gemeldet, so dass Sie hier schnellstmöglich - i.A.

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Bezirksamt Hamburg-Harburg - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Schubert, ihre Anfrage ist im Gesundheitsamt Harburg eingegangen. Allerdings fällt Ihre Anfrag…
Von
Bezirksamt Hamburg-Harburg - Gesundheitsamt
Betreff
AW: [EXTERN]-spielplätze [#185756]
Datum
2. Mai 2020 20:26
Status
Sehr geehrter Herr Schubert, ihre Anfrage ist im Gesundheitsamt Harburg eingegangen. Allerdings fällt Ihre Anfrage nicht  in den Bereich des Hamburgischen Transparenzgesetzes. Zu ihrer Fragestellung: In Schleswig-Holstein sind die Spielplätze ab Montag wieder geöffnet, aber in Hamburg bleiben sie vorläufig geschlossen (siehe § 10 der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO). Das ist die Fassung, die ab Montag in Kraft tritt. https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/ Auf der Internetseite Hamburg.de werden alle Änderungen bezüglich der Hamburgischen Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen