Spielzeug-Schleim - Risiko durch Borsäure, dass als CMR-Stoff aufgrund seiner fortpflanzungsgefährdenden Wirkung eingestuft ist

konkrete und detaillierte Ergebnisse zu Bor in Spielzeugschleim, die im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans 2017 gemessen wurden.
Nennung der Produkte mit Produktbezeichnung / Hersteller, die mehr als 300 Milligramm pro Kilogramm Bor enthalten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. September 2018
  • Frist
    16. Oktober 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: konkrete und det…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
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Betreff
Spielzeug-Schleim - Risiko durch Borsäure, dass als CMR-Stoff aufgrund seiner fortpflanzungsgefährdenden Wirkung eingestuft ist [#33479]
Datum
14. September 2018 11:14
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
konkrete und detaillierte Ergebnisse zu Bor in Spielzeugschleim, die im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans 2017 gemessen wurden. Nennung der Produkte mit Produktbezeichnung / Hersteller, die mehr als 300 Milligramm pro Kilogramm Bor enthalten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zu konkreten und detaillierten Ergebnissen zu Bor in Spielzeugschleim, d…
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
AW: Spielzeug-Schleim - Risiko durch Borsäure, dass als CMR-Stoff aufgrund seiner fortpflanzungsgefährdenden Wirkung eingestuft ist [#33479]
Datum
21. September 2018 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zu konkreten und detaillierten Ergebnissen zu Bor in Spielzeugschleim, die im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans 2017 gemessen wurden, habe ich am 14. September erhalten. Die Daten zu den verschiedenen BÜp-Programmen werden dem BVL von den Ländern in aggregierter Form übermittelt. Informationen zu Produktbezeichnungen sowie den Herstellern liegen dem BVL nicht vor. Mit Ihren konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an die obersten Landesbehörden der jeweiligen Bundesländer. Unter nachfolgendem Link finden Sie eine Übersicht der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Länderministerien bzw. Senatsverwaltungen: https://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/01_WerMachtWas/01_Landesbehoerden/lm_vet_ueberw_node.html Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen,
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Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir, welche Überwachungsbehörden gemäß des Bundesweiten Überwachu…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Spielzeug-Schleim - Risiko durch Borsäure, dass als CMR-Stoff aufgrund seiner fortpflanzungsgefährdenden Wirkung eingestuft ist [#33479]
Datum
21. September 2018 14:06
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir, welche Überwachungsbehörden gemäß des Bundesweiten Überwachungsplans 2017 für die Kontrolle des Borgehaltes in Spielschleim und Co. zuständig waren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Stuttgart, den 30.10.2018 36- 4283.53/2018 Ihr Antrag nach dem…
Von
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
30. Oktober 2018 09:33
Status
Warte auf Antwort
Stuttgart, den 30.10.2018 36- 4283.53/2018 Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in das BVL hat uns Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz übersandt, die am 29.10.2018 hier eingegangen ist. Da dem Ministerium keine der von Ihnen nachgefragten Detailinformationen vorliegen, werden wir Ihren Antrag an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart weiterleiten. Sie erhalten dann von dort weiteren Bescheid. Mit freundlichen Grüßen