Sponsoren klinischer Versuche (CTIMPs)

1. Wieviele Sponsoren / Principal Investigators von CTIMPs deren Ergebnisse auf EUCTR fehlen wurden zwischen 01 Januar 2020 und 30 Juni 2020 kontaktiert, um die Bereitstellung der Ergebnisse anzumahnen?

2. Wieviele Sponsoren / Principal Investigators von CTIMPs deren Ergebnisse auf EUCTR fehlen werden voraussichtsweise zwischen 01 Juli 2020 und 31 Dezember 2020 kontaktiert werden, um die Bereitstellung der Ergebnisse anzumahnen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
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Till Bruckner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wieviele…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Till Bruckner
Betreff
Sponsoren klinischer Versuche (CTIMPs) [#191845]
Datum
1. Juli 2020 09:37
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wieviele Sponsoren / Principal Investigators von CTIMPs deren Ergebnisse auf EUCTR fehlen wurden zwischen 01 Januar 2020 und 30 Juni 2020 kontaktiert, um die Bereitstellung der Ergebnisse anzumahnen? 2. Wieviele Sponsoren / Principal Investigators von CTIMPs deren Ergebnisse auf EUCTR fehlen werden voraussichtsweise zwischen 01 Juli 2020 und 31 Dezember 2020 kontaktiert werden, um die Bereitstellung der Ergebnisse anzumahnen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Till Bruckner Anfragenr: 191845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191845/ Postanschrift Till Bruckner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Till Bruckner

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2020#0078-IFG, Hr. Bruckner, klinische Versuche#0004 Antwort Sehr geehrter Herr Bruck…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2020#0078-IFG, Hr. Bruckner, klinische Versuche#0004 Antwort
Datum
18. August 2020 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
235,2 KB
Sehr geehrter Herr Bruckner, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen