Sponsoring Flughafen Düsseldorf

Auflistung der Zahlungen der Flughafen Düsseldorf GmbH für Sponsoring im Jahre 2017 an jeweilige Empfänger (z.B. Fortuna Düsseldorf).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Februar 2018
  • Frist
    9. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sponsoring Flughafen Düsseldorf [#26447]
Datum
4. Februar 2018 22:52
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der Zahlungen der Flughafen Düsseldorf GmbH für Sponsoring im Jahre 2017 an jeweilige Empfänger (z.B. Fortuna Düsseldorf).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Frese, Sie machen über das Internetportal "fragdenstaat.de" einen öffentlichen Info…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
WG: Sponsoring Flughafen Düsseldorf [#26447]
Datum
28. Februar 2018 16:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Frese, Sie machen über das Internetportal "fragdenstaat.de" einen öffentlichen Informationszugangsanspruch (nach IFG NRW, UIG NRW, VIG) geltend und beantragen die Übersendung der "Auflistung der Zahlungen der Flughafen Düsseldorf GmbH für Sponsoring im Jahre 2017 an jeweilige Empfänger (z. B. Fortuna Düsseldorf)". Ihrem Antrag vom 05.02.2018 kann leider nicht entsprochen werden. Ihr Antrag könnte sich allenfalls auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) beziehen. Das von Ihnen genannte Umweltinformationsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (UIG NRW bzw. UIG Bund) sowie das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind bezogen auf Ihr Informationsbegehren nicht anwendbar. Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist aufgrund der Beteiligung an der Flughafen Düsseldorf GmbH mit lediglich fünfzig Prozent der Gesellschaftsanteile vorliegend nicht die zuständige Antragsgegnerin; der Anwendungsbereich des IFG NRW ist daher ebenfalls nicht eröffnet, vgl. §§ 1, 2 IFG NRW. § 1 IFG NRW bezieht sich auf den freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen. Es muss sich insoweit um vorhandene amtliche Informationen handeln, § 4 Absatz 1 IFG NRW. Informationen über etwaige Zahlungen der Flughafen Düsseldorf GmbH für Sponsoring im Jahre 2017 an jeweilige Empfänger (z. B. Fortuna Düsseldorf) dürften originär der Flughafen Düsseldorf GmbH vorliegen. Eine Informationsbeschaffungspflicht für die Landeshauptstadt Düsseldorf Ihnen gegenüber besteht nicht. Sie bitten um Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Der Bescheid kann aus technischen Gründen jedoch nicht als elektronischer Verwaltungsakt erteilt werden. Eine postalische Adresse haben Sie leider nicht angegeben. Um Ihnen jedoch schnellstmöglich eine Rückmeldung geben zu können, wird daher davon ausgegangen, dass Sie keine Antwort in Schriftform erhalten möchten und übermitteln Ihnen anliegende Entscheidung in einfacher Form per E-Mail. Andernfalls wird um Nennung Ihrer Post-Adresse gebeten, damit Ihnen der Bescheid schriftlich erteilt werden kann. Der Bescheid ergeht gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW kostenfrei. Hinweis nach § 5 Abs. 2 Satz 4 IFG NRW: Gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW haben Sie das Recht, die Landesbeauftragte für den Datenschutz als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. anzurufen: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel.: 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Homepage: https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt… Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf oder Postfach 200860, 40105 Düsseldorf) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sponsoring Flughafen Düsseldorf“ vom 04.02.201…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Sponsoring Flughafen Düsseldorf [#26447]
Datum
4. April 2018 13:10
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sponsoring Flughafen Düsseldorf“ vom 04.02.2018 (#26447) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese Anfragenr: 26447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Frese, mit Email vom 04.04.2018 bitten Sie um Information über den Stand Ihrer Anfrage. Sie m…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
WG: Sponsoring Flughafen Düsseldorf [#26447]
Datum
9. April 2018 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Frese, mit Email vom 04.04.2018 bitten Sie um Information über den Stand Ihrer Anfrage. Sie machten über das Internetportal "fragdenstaat.de" am 04.02.2018 einen öffentlichen Informationszugangsanspruch geltend und beantragten die Übersendung der "Auflistung der Zahlungen der Flughafen Düsseldorf GmbH für Sponsoring im Jahre 2017 an jeweilige Empfänger (z. B. Fortuna Düsseldorf)". Ihnen wurde am 28.02.2018 ein ablehnender Bescheid erteilt, der dieser Email angehangen ist (siehe unten) und auf den ich verweise. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sponsoring Flughafen Düsseldorf“ vom 04.02.201…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Sponsoring Flughafen Düsseldorf [#26447]
Datum
13. September 2018 18:48
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sponsoring Flughafen Düsseldorf“ vom 04.02.2018 (#26447) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 189 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karsten Frese Anfragenr: 26447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>