Sponsoring für Landtagsveranstaltung "Närrischer Landtag 2015"

Anfrage an: Landtag NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 3. Februar 2015 hat die Präsidentin des Landtags zu einem Empfang der Prinzenpaare, Dreigestirne, Prinzessinnen und Prinzen aus NRW sowie zu einer anschließenden Abendveranstaltung eingeladen. Die Veranstaltung wurde laut Einladung unterstützt von
- WestLotto
- den Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
- Privatbrauerei Frankenheim
- Warsteiner Brauerei
- Coca-Cola
- Metzgerei Karl-Heinz Esser
- Bistro EssART.

Ich bin erstaunt, dass der Landtag offenbar nicht in der Lage ist, seine Repräsentatonsveranstaltungen selbst zu finanzieren und deshalb Sponsoring in Anspruch nimmt. Ich halte Sponsoring grundsätzlich für fragwürdig, da leicht zumindest der Anschein einer Einflussnahme entstehen kann. Dies ist bei einigen der genannten Unterstützer besonders bemerkenswert, da sie im Eigentum des Landes stehen (WestLotto), öffentlich-rechtliche Stellen der Kommunen (Sparkassen) oder unmittelbare Vertragspartner des Landtags auch ungeachtet dieser Veranstaltung sind (Bistro EssART). Sie haben somit sicherlich eigene wirtschaftliche Interessen an vorteilhafter Gesetzgebung oder Geschäftsbeziehung.

Damit ich das Sponsoring noch besser einschätzen kann, senden Sie mir bitte folgende Informationen zu:

1. Gesamtkosten der Veranstaltung
2. Übersicht über die Unterstützungsleistung der oben genannten Stellen (Stelle/Leistung/Wert in Euro)
3. Ihre rechtliche Bewertung zum Sponsoring sowie zur Auswahl der Stellen vor der Annahme der Unterstützungsleistung (falls vorhanden)
4. Sponsoringverträge mit den oben genannten Stellen (falls vorhanden; falls Verträge nach einem Muster abgeschlossen wurden, genügt 1 Vertrag)

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe insbesondere davon aus, dass mein Antrag die Verwaltungstätigkeit des Landtags betrifft, für die das IFG NRW anwendbar ist, da kein Zusammenhang zu Gesetzgebungstätigkeit des Landtags besteht. Jedenfalls sind Organisation und Finanzierung einer Veranstaltung Verwaltungstätigkeit.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Falls Sie über meinen Antrag hinaus Ihre Entscheidung für das Sponsoring erläutern möchten, würde ich mich freuen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2015
  • Frist
    10. März 2015
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, am 3. Februar 2015 hat die Präsi…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sponsoring für Landtagsveranstaltung "Närrischer Landtag 2015" [#8603]
Datum
5. Februar 2015 22:30
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, am 3. Februar 2015 hat die Präsidentin des Landtags zu einem Empfang der Prinzenpaare, Dreigestirne, Prinzessinnen und Prinzen aus NRW sowie zu einer anschließenden Abendveranstaltung eingeladen. Die Veranstaltung wurde laut Einladung unterstützt von - WestLotto - den Sparkassen in Nordrhein-Westfalen - Privatbrauerei Frankenheim - Warsteiner Brauerei - Coca-Cola - Metzgerei Karl-Heinz Esser - Bistro EssART. Ich bin erstaunt, dass der Landtag offenbar nicht in der Lage ist, seine Repräsentatonsveranstaltungen selbst zu finanzieren und deshalb Sponsoring in Anspruch nimmt. Ich halte Sponsoring grundsätzlich für fragwürdig, da leicht zumindest der Anschein einer Einflussnahme entstehen kann. Dies ist bei einigen der genannten Unterstützer besonders bemerkenswert, da sie im Eigentum des Landes stehen (WestLotto), öffentlich-rechtliche Stellen der Kommunen (Sparkassen) oder unmittelbare Vertragspartner des Landtags auch ungeachtet dieser Veranstaltung sind (Bistro EssART). Sie haben somit sicherlich eigene wirtschaftliche Interessen an vorteilhafter Gesetzgebung oder Geschäftsbeziehung. Damit ich das Sponsoring noch besser einschätzen kann, senden Sie mir bitte folgende Informationen zu: 1. Gesamtkosten der Veranstaltung 2. Übersicht über die Unterstützungsleistung der oben genannten Stellen (Stelle/Leistung/Wert in Euro) 3. Ihre rechtliche Bewertung zum Sponsoring sowie zur Auswahl der Stellen vor der Annahme der Unterstützungsleistung (falls vorhanden) 4. Sponsoringverträge mit den oben genannten Stellen (falls vorhanden; falls Verträge nach einem Muster abgeschlossen wurden, genügt 1 Vertrag) Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe insbesondere davon aus, dass mein Antrag die Verwaltungstätigkeit des Landtags betrifft, für die das IFG NRW anwendbar ist, da kein Zusammenhang zu Gesetzgebungstätigkeit des Landtags besteht. Jedenfalls sind Organisation und Finanzierung einer Veranstaltung Verwaltungstätigkeit. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Falls Sie über meinen Antrag hinaus Ihre Entscheidung für das Sponsoring erläutern möchten, würde ich mich freuen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Landtag NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Februar, die zuständigkeitshalber an mich weiterge…
Von
Landtag NRW
Betreff
Sponsoring für Landtagsveranstaltung "Närrischer Landtag 2015" [#8603]
Datum
6. Februar 2015 14:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Februar, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde. Sie werden weitere Nachricht von mir erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage "Sponsoring für Landtagsveranstaltung…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sponsoring für Landtagsveranstaltung "Närrischer Landtag 2015" [#8603]
Datum
10. März 2015 22:25
An
Landtag NRW
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage "Sponsoring für Landtagsveranstaltung "Närrischer Landtag 2015"" vom 05.02.2015 (#8603) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landtag NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte um Verständnis für die noch nicht erfolgte Beantwortung Ihrer Informations…
Von
Landtag NRW
Betreff
Sponsoring für Landtagsveranstaltung "Närrischer Landtag 2015" [#8603]
Datum
11. März 2015 12:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte um Verständnis für die noch nicht erfolgte Beantwortung Ihrer Informationsfreiheitsanfrage, aber es fehlen noch wichtige Informationen. Sobald diese vorliegen, erhalten Sie eine abschließende Antwort auf Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Landtag NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage per E-Mail "Sponsoring für Landtagsveranstaltung "Närrischer L…
Von
Landtag NRW
Betreff
WG: Sponsoring für Landtagsveranstaltung "Närrischer Landtag 2015" [#8603]
Datum
18. März 2015 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage per E-Mail "Sponsoring für Landtagsveranstaltung "Närrischer Landtag 2015 nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05.02.2015 beantworte ich wie folgt: In Ihrer E- Mail bringen Sie Ihr Erstaunen zum Ausdruck, dass der Landtag "offenbar" nicht in der Lage sei, seine Repräsentationsveranstaltungen selbst zu finanzieren und deshalb Sponsoring in Anspruch nehme. Der bei Ihnen möglicherweise entstandene Eindruck entspricht allerdings nicht den Tatsachen. Die von Ihnen angenommene finanzielle Abhängigkeit wäre erst dann gegeben, wenn Veranstaltungen nur mit Hilfe Dritter finanziert werden könnten. Ich lege großen Wert darauf, dass eine solche Abhängigkeit nicht besteht. Mit der Karnevalsveranstaltung "Närrischer Landtag" 2015 ehrt der Landtag Persönlichkeiten des Winterbrauchtums. Die Ehrung von Persönlichkeiten des Winterbrauchtums sowie Überreichung der Orden geht zurück auf einen Beschluss des Landtags vom 20. Januar 2009. Daneben empfängt der Landtag Prinzen/Prinzenpaare und Dreigestirne aus ganz Nordrhein-Westfalen (111 "Tollitäten"). Zudem findet eine Abendveranstaltung statt. Die Veranstaltungskosten für alle drei Programmpunkte (Ehrung von Persönlichkeiten Winterbrauchtum, Empfang von Prinzen/Prinzenpaare und Dreigestirne sowie Abendveranstaltung) mit rund 1.000 Teilnehmern belaufen sich auf insgesamt rd. 47.200 €. Darin enthalten sind die Kosten für die Anfertigung der Urkunden, der Landtagsorden, Einladung, GEMA-Gebühren, Gagen und Reisekosten, Dekoration und Bewirtung. Hinzu kommen Kosten für Infrastruktur und Sicherheit in Höhe von rd. 28.500 €. Insgesamt sind damit für den Landtag Kosten von 75.700 € angefallen. Die von Ihnen genannten Sponsoren haben insgesamt 36.200 € beigesteuert. Rd. 11.200 € sind aus dem Verkauf von Wertmarken (alkoholische Getränke) und den Pin-Verkauf (kleiner Orden) vereinnahmt worden. Die Spenden betragen im Einzelnen: - WestLotto - 12.500 € - Sparkassen in Nordrhein-Westfalen 10.000 € Hinsichtlich der Privatunternehmen - Privatbrauerei Frankenheim - Warsteiner Brauerei - Coca-Cola - Metzgerei Karl-Heinz Esser - Bistro EssART bitte ich um Verständnis, dass ich Angaben zur Höhe der Spende / Sachleistung ohne Stellungnahme der Betroffenen nicht machen möchte. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Spenden / Sachleistungen keinesfalls einzelnen Abgeordneten zugeflossen sind, sondern dem Land. Den Vorteil hat allein der Landesetat erzielt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Sponsoring für Landtagsveranstaltung &quo…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sponsoring für Landtagsveranstaltung "Närrischer Landtag 2015" [#8603]
Datum
24. März 2015 21:56
An
Landtag NRW
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Sponsoring für Landtagsveranstaltung "Närrischer Landtag 2015"" vom 05.02.2015 (#8603) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Meine vorherige E-Mail von heute (24. März 2015…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sponsoring für Landtagsveranstaltung "Närrischer Landtag 2015" [#8603]
Datum
24. März 2015 22:16
An
Landtag NRW
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Meine vorherige E-Mail von heute (24. März 2015 21:56:29) habe ich leider versehentlich abgesandt; bitte ignorrieren Sie sie. Vielen Dank für die Informationen. Leider haben Sie noch nicht alle meine Anfragen beantwortet. Es fehlen noch die folgenden Informationen, die ich Sie bitte zu ergänzen: Zu 2. Übersicht über die Unterstützungsleistung der oben genannten Stellen (Stelle/Leistung/Wert in Euro): Bitte stellen Sie die Informationen zu den folgenden Stellen zur Verfügung: - Privatbrauerei Frankenheim - Warsteiner Brauerei - Coca-Cola - Metzgerei Karl-Heinz Esser - Bistro EssART Zu 3. Ihre rechtliche Bewertung zum Sponsoring sowie zur Auswahl der Stellen vor der Annahme der Unterstützungsleistung (falls vorhanden): Hierzu haben Sie keine Angaben gemacht. Ist es richtig, dass weder eine rechtliche Bewertung zum Sponsoring noch zur Auswahl der Stellen vorliegen? 4. Sponsoringverträge mit den oben genannten Stellen (falls vorhanden; falls Verträge nach einem Muster abgeschlossen wurden, genügt 1 Vertrag): Hierzu haben Sie keine Angaben gemacht. Ist es richtig, dass keine Sponsoringverträge vorliegen? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Gegenleistung für das Sponsoring, also z. B. das Anbringen von Werbematerial bei der Veranstaltung oder die Angabe der Sponsoren auf der Einladung, auf einer geregelten Basis erfolgt. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landtag NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in private Sponsoren haben sich bei der Landtagsveranstaltung "Närrischer Landtag 2…
Von
Landtag NRW
Betreff
WG: Sponsoring für Landtagsveranstaltung "Närrischer Landtag 2015" [#8603]
Datum
1. April 2015 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in private Sponsoren haben sich bei der Landtagsveranstaltung "Närrischer Landtag 2015" wie folgt beteiligt (zu 2): - Privatbrauerei Frankenheim: 2.925,50 Euro - Warsteiner Brauerei 1.767,50 Euro - Coca-Cola: 1.300,00 Euro - Metzgerei Karl-Heinz Esser 4.752,94 Euro - Bistro EssART (Preisnachlass auf Gulaschsuppe/Kartoffelsuppe : 1.000,00 Euro (pro Suppe 1,00 Euro) Zu 3 und 4): Sponsoring ist rechtlich zulässig, soweit die Zuwendung dem Land zufließt. Dies ist hier ausnahmslos der Fall. Sponsoring findet sowohl auf Initiative der Sponsoren als auch auf Nachfrage durch den Landtag statt. Dabei erhält der Landtag sowohl Geldbeträge als auch Sachleistungen. Im Gegenzug dürfen Sponsoren in angemessenem Umfang Werbung durch Tafeln, kleine Stände, Banner etc. betreiben. Das Sponsoring für die Landtagsveranstaltung "Närrischer Landtag" in der vorliegenden Form entspricht einer seit Jahren angewandten Praxis. Sponsorenverträge werden in aller Regel mündlich geschlossen. Der Landtag hat keine eigenen Vorschriften, die das Sponsoring regeln. In Fällen von Sponsoring orientiert sich der Landtag an den Erlass der Landesregierung "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, zugleich im Namen der Ministerpräsidentin und aller Landesministerien - IR 12.02.02 - v. 20.8.2014)", dort unter Nr. 4: "Sponsoring"), soweit die Anwendung aufgrund der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung des Landtags sinnvoll ist. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die ergänzenden Informationen. Ich gehe davon aus, dass die …
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Sponsoring für Landtagsveranstaltung "Närrischer Landtag 2015" [#8603]
Datum
14. April 2015 20:10
An
Landtag NRW
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die ergänzenden Informationen. Ich gehe davon aus, dass die mündlichen Verträge nicht in Aktenvermerken festgehalten sind (wie in dem Erlass, an dem Sie sich orientieren, geregelt wird). Falls doch, senden Sie mir die entsprechenden Vermerke bitte zu. Andernfalls betrachte ich diese Anfrage als erledigt. Erlauben Sie mir noch einen Verbesserungsvorschlag an die Landtagsverwaltung: Die Landesregierung veröffentlicht entsprechend der Erlassregelung Sponsoringfälle ab 1.000 Euro (http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/moderne-verwaltung/struktur-und-aufgaben/sponsoring.html). Auch die Landtagsverwaltung würde ein Zeichen für Transparenz und gegen den Korruptionsverdacht setzen, wenn sie ebenfalls die Sponsoringfälle veröffentlichte - zumal Sie sich ohnehin an dem Erlass orientieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>