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Sponsoringhöhen durch die Stadtwerke inbesondere von Schwarz-Weiß Essen

Anfrage an: Stadtwerke Essen AG

Wie viel Geld gibt die Stadtwerke Essen AG und ihre Töchter für Werbung und Sponsoring aus? Wie viel Geld gibt der Betrieb für das Sponsoring von Schwarz-Weiß Essen aus? (https://www.waz.de/sport/lokalsport/essen/stadtwerke-essen-unterstuetzen-oberligisten-etb-schwarz-weiss-id214917189.html)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. August 2018
  • Frist
    11. September 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadtwerke Essen AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sponsoringhöhen durch die Stadtwerke inbesondere von Schwarz-Weiß Essen [#32781]
Datum
10. August 2018 13:09
An
Stadtwerke Essen AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Geld gibt die Stadtwerke Essen AG und ihre Töchter für Werbung und Sponsoring aus? Wie viel Geld gibt der Betrieb für das Sponsoring von Schwarz-Weiß Essen aus? (https://www.waz.de/sport/lokalsport/essen/stadtwerke-essen-unterstuetzen-oberligisten-etb-schwarz-weiss-id214917189.html)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtwerke Essen AG
Ihre Mitteilung an die Stadtwerke Essen AG Vielen Dank für Ihre Mitteilung! Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld…
Von
Stadtwerke Essen AG
Betreff
Ihre Mitteilung an die Stadtwerke Essen AG
Datum
10. August 2018 13:11
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Mitteilung! Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld: Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden. Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mitteilung an die Stadtwerke Essen AG [#32781] Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde mich über eine A…
An Stadtwerke Essen AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mitteilung an die Stadtwerke Essen AG [#32781]
Datum
6. September 2018 10:48
An
Stadtwerke Essen AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde mich über eine Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 32781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Stadtwerke Essen AG
Ihre Mitteilung an die Stadtwerke Essen AG Vielen Dank für Ihre Mitteilung! Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld…
Von
Stadtwerke Essen AG
Betreff
Ihre Mitteilung an die Stadtwerke Essen AG
Datum
6. September 2018 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Vielen Dank für Ihre Mitteilung! Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld: Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden. Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtwerke Essen AG
Sponsoringhöhen durch die Stadtwerke insbesondere von Schwarz-Weiß Essen [#32781] Sehr <Information-entfernt>…
Von
Stadtwerke Essen AG
Betreff
Sponsoringhöhen durch die Stadtwerke insbesondere von Schwarz-Weiß Essen [#32781]
Datum
13. September 2018 17:24
Status
Sehr <Information-entfernt> Sie haben am 10.08.2018 einen Antrag auf Bereitstellung von Informationen zu den Werbe- und Sponsoringmaßnahmen der Stadtwerke Essen AG gestellt. Diesen Antrag müssen wir ablehnen. Nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW) ist die Stadtwerke Essen AG nicht verpflichtet, die begehrte Auskunft zu erteilen. Auch die weiteren genannten Anspruchsgrundlagen (§ 2 Umweltinformationsgesetz - UIG NRW und § 2 Verbraucherinformationsgesetz - VIG) sind von ihrem Anwendungsbereich her nicht einschlägig und verpflichten entsprechend nicht zur Auskunft. Unsere Geschäftstätigkeit als kommunaler Energieversorger stellt keine öffentlich-rechtliche Aufgabe im Sinne des § 2 Abs. 4 IFG NRW dar, weil sie nicht der öffentlichen Verwaltung gesetzlich zugewiesen ist. Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie die Energieversorgung gehören vielmehr zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben. Das IFG NRW erfasst nicht schon sämtliche mehrheitlich von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beherrschte Unternehmen, sondern nur diejenigen Unternehmen, die eine öffentlich-rechtliche Aufgabe wahrnehmen. Es genügt entsprechend nicht, dass die Werbe- und Sponsoringmaßnahmen im Zusammenhang mit Aufgaben der Daseinsvorsorge (Energieversorgung) stehen. Wir sehen uns auch aufgrund unserer Rolle als Energieversorgungsunternehmen im stetigen Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern nicht in der Lage, Ihrem Begehren nachzukommen. Wir müssen uns mit unseren Marketing- und Sponsoringmaßnahmen in diesem Wettbewerb behaupten. Laut einem renommierten Verbraucherportal gibt es in unserer Stadt über 440 Strom- und über 300 Erdgasanbieter. Damit ist in Essen der Wettbewerb im Energiesektor besonders hoch. Mit unserem Engagement für Essener Sportvereine haben wir die Möglichkeit, uns im Rahmen einer lokalen Präsenz im Wettbewerbsumfeld entsprechend abzusetzen. Die Unterstützung für Essener Sportvereine ist auch Teil unserer gesellschaftlichen Verpflichtung für diese Stadt. Sportvereine übernehmen in der Nachwuchsarbeit, der Kinder- und Jugendförderung, eine wichtige Rolle, die sie ohne finanzielle Unterstützung kaum leisten könnten. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.