Sponsorings

Anfrage an: Weser-Elbe Sparkasse
Projekt: Sponsorings

Liste der im Jahr 2017 und 2018 durchgeführten Sponsorings

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juni 2018
  • Frist
    28. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste…
An Weser-Elbe Sparkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sponsorings [#31108]
Datum
26. Juni 2018 13:53
An
Weser-Elbe Sparkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste der im Jahr 2017 und 2018 durchgeführten Sponsorings
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Weser-Elbe Sparkasse
Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen. Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, wir haben Ihre E-Mail erha…
Von
Weser-Elbe Sparkasse
Betreff
Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen.
Datum
26. Juni 2018 13:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, wir haben Ihre E-Mail erhalten. Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Eine eventuell erforderliche Antwort erhalten Sie in Kürze. Für den Fall, dass Sie uns per E-Mail Aufträge erteilt haben sollten, beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise: Zahlungs- oder Wertpapieraufträge (z.B. Überweisungen, Lastschriften, Lastschriftrückgaben, Kauf- und Verkaufsaufträge) können wir per E-Mail nicht entgegennehmen. Bitte nutzen Sie hierfür unser Onlinebanking oder wenden sich in solchen Fällen persönlich an unsere Mitarbeiter in den Filialen bzw. an unser KundenServiceCenter unter der Telefonnummer 0471/4800-0. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da sie automatisch erstellt wurde. Weitere Informationen und unsere Dienstleistungen erhalten Sie unter www.wespa.de. Mit freundlichen Grüßen
Weser-Elbe Sparkasse
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.06.2018, auf die Sie umgehend eine Eingangsbestä…
Von
Weser-Elbe Sparkasse
Betreff
Antwort: Sponsorings [#31108]
Datum
4. Juli 2018 17:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.06.2018, auf die Sie umgehend eine Eingangsbestätigung per Mail erhalten haben. Zu Ihrem Antrag auf Erteilung einer Auskunft über die von uns in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführten Sponsoringmaßnahmen teilen wir Ihnen folgendes mit: Soweit die Sparkasse als Wettbewerbsunternehmen privatrechtlich am Markt agiert, übt sie keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Sinne des Behördenbegriffs des BremIFG aus (vgl. dazu Berger, NSpG, 2. Auflage 2006, § 8, Rdnr. 6 f.). Die Sparkasse bzw. ihr Vorstand ist danach keine Behörde i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 BremIFG. Des Weiteren sind wir der Meinung, dass die Weser-Elbe Sparkasse mit ihren Sponsoringmaßnahmen keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben im Sinne des § 1 Abs. a BremIFG wahrnimmt. Unabhängig hiervon scheidet eine Auskunftserteilung zu den Sponsoringmaßnahmen deshalb aus, weil das Sponsoring-Budget Teil der jährlichen Wirtschaftspläne der Weser-Elbe Sparkasse ist, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach §§ 15, 21 Abs. 2 NSpG der Verschwiegenheit unterliegen, an die sich Verwaltungsrats- und Vorstandsmitglieder genauso zu halten haben wie alle Beschäftigten der Sparkasse. Darüber hinaus sind nach § 6 Abs. 2 BremIFG Informationen, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat, geschützt. Eine Informationserteilung in dem von Ihnen gewünschten Sinne ist geeignet im Sinne des Gesetzes, die Wettbewerbssituation von Mitbewerbern der Weser-Elbe Sparkasse zu fördern. Aus diesen Gründen sehen wir uns gehindert, Ihrem Antrag stattzugeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Br…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sponsorings“ [#31108]
Datum
7. Juli 2018 15:28
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bremen (BremIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/31108 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nach meiner Rechtsauffassung der Informationszugang hier eröffnet ist und auch nicht geprüft wurde, ob eine teilweise Herausgabe mit Schwärzungen möglich ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. Juli 2018 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für die Prüfung und Ihre Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in …
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Sponsorings“ [#31108]
Datum
13. Oktober 2019 16:38
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für die Prüfung und Ihre Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Oktober 2019 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.