"Sport in Not"
In einer kleinen Anfrage der CDU/CSU Fraktion wurde ich auf ein Projekt „Sport in Not“ aufmerksam.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1359 20. Wahlperiode 07.04.2022
Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
Drucksache 20/1152 Umsetzung der sportpolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags
https://dserver.bundestag.de/btd/20/013/2001359.pdf
12. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Dopingprävention in Deutschland zu stärken?
a) Wie hoch sind die Finanzmittel, die der Bund bisher für die Dopingprävention in Deutschland bereitstellt (bitte nach Verwendungsbereich aufschlüsseln)?
Zuwendung für das Projekt „Sport in Not“ des Doping-Opfer-Hilfe e. V.
(DOH e. V.) 90 000 Euro
Da mir das Projekt „Sport in Not“ nicht bekannt ist, habe ich an die Beauftragte der Bundesregierung folgende Fragen:
1. Welches Ziel will die Bundesregierung mit diesem Projekt „Sport in Not“ erreichen?
2. Was sind die Förderkriterien?
3. Sind Sportvereine zu diesem Projekt „Sport in Not“ antragsberechtigt?
4. Werden auch notleidende Sportler mit diesem Projekt „Sport in Not“ gefördert?
5. Wenn ja, wo müssen diese notleidenden Sportler den Antrag stellen?
6. Wie viele Jahre gibt es schon dieses Projekt „Sport in Not“?
7. Können Anträge auch rückwirkend gestellt werden?
8. Welche Vereine haben in der Vergangenheit schon Mittel aus diesem Projekt „Sport in Not“ erhalten und welcher Höhe?
9. Falls notleidende Sportler antragsberechtigt sind, wie viele Sportler, es genügt die Anzahl, wurden durch dieses Projekt „Sport in Not“ gefördert und wie hoch ist die Gesamtsumme?
10. Hat die Bundesregierung vor, dieses Projekt „Sport in Not“ auch in den nächsten Jahren fortzusetzen?
Wenn ja, was sind die Gründe?
Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen ein Fortsetzung dieses Projekts „Sport in Not“.
Information nicht vorhanden
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Datum10. August 2022
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13. September 2022
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