Sportfischerei

Anfrage an: Landkreis Stade

Ich recherchiere, wo im Kreis Stade in öffentlichen/freien Gewässern - also der Elbe - geangelt werden darf.

Vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelangelegenheiten - Dezernat Binnenfischerei - habe ich folgende Information erhalten:

Bitte beachten Sie unbedingt die sich aus anderen Rechtsgebieten (z. B. Naturschutzrecht) ergebenden Zugangsbeschränkungen entlang der Ufer. Die Schutzgebietsverordnungen (Betretungsverbote, Karten) können Sie auf den Internetseiten der jeweils zuständigen Landkreise einsehen. Darüber hinaus kann es weitere Betretungsverbote durch Dritte (z. B. für Hochwasserschutzanlagen) geben. Diese werden jedoch vor Ort immer durch entsprechende Schilder kenntlich gemacht sein.

Wo finde ich die entsprechende Schutzgebietsverordnung des LK Stade? Eine Suche auf Ihrer Website listet drei Seiten und 47 Dokumente auf - ich hoffe ich muss nicht alle lesen. Darf in Schutzgebieten grundsätzlich nicht geangelt werden oder hängt es von der Art des Schutzgebietes ab? Was gilt vom Boot aus? (Das Landesamt schreibt „…entland der Ufer…"). Gibt es im LK Betretungsverbote durch dritte, die nicht durch Schilder gekennzeichnet sind?

Gibt es im LK Nebengewässer der Elbe, die ebenfalls zu den öffentlichen/freien Gewässern zählen, wie z.B. der Oberlauf der Oste?

Diese Anfrage hatte ich bereits am 13.11.2020 per E.Mail an Sie gerichtet und leider keine Antwort bekommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2021
  • Frist
    24. März 2021
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Boris Ksoll
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich recherchiere, w…
An Landkreis Stade Details
Von
Boris Ksoll
Betreff
Sportfischerei [#213441]
Datum
22. Februar 2021 18:43
An
Landkreis Stade
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich recherchiere, wo im Kreis Stade in öffentlichen/freien Gewässern - also der Elbe - geangelt werden darf. Vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelangelegenheiten - Dezernat Binnenfischerei - habe ich folgende Information erhalten: Bitte beachten Sie unbedingt die sich aus anderen Rechtsgebieten (z. B. Naturschutzrecht) ergebenden Zugangsbeschränkungen entlang der Ufer. Die Schutzgebietsverordnungen (Betretungsverbote, Karten) können Sie auf den Internetseiten der jeweils zuständigen Landkreise einsehen. Darüber hinaus kann es weitere Betretungsverbote durch Dritte (z. B. für Hochwasserschutzanlagen) geben. Diese werden jedoch vor Ort immer durch entsprechende Schilder kenntlich gemacht sein. Wo finde ich die entsprechende Schutzgebietsverordnung des LK Stade? Eine Suche auf Ihrer Website listet drei Seiten und 47 Dokumente auf - ich hoffe ich muss nicht alle lesen. Darf in Schutzgebieten grundsätzlich nicht geangelt werden oder hängt es von der Art des Schutzgebietes ab? Was gilt vom Boot aus? (Das Landesamt schreibt „…entland der Ufer…"). Gibt es im LK Betretungsverbote durch dritte, die nicht durch Schilder gekennzeichnet sind? Gibt es im LK Nebengewässer der Elbe, die ebenfalls zu den öffentlichen/freien Gewässern zählen, wie z.B. der Oberlauf der Oste? Diese Anfrage hatte ich bereits am 13.11.2020 per E.Mail an Sie gerichtet und leider keine Antwort bekommen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Boris Ksoll Anfragenr: 213441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213441/ Postanschrift Boris Ksoll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Boris Ksoll
Landkreis Stade
Sehr geehrter Herr Ksoll, das Angeln an der Elbe ist in der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Elbe und Inse…
Von
Landkreis Stade
Betreff
AW: Sportfischerei [#213441]
Datum
2. März 2021 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,7 KB


Sehr geehrter Herr Ksoll, das Angeln an der Elbe ist in der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Elbe und Inseln" (NSG LÜ 345) geregelt. Zur Vermeidung von Störungen sensibler Vogel- bzw. Tierarten bleibt die Ausübung des Angels außerhalb der in der obigen Verordnung in § 4 Abs. 18 beschriebenen Bereiche und in ungenutzten Uferbereichen (Röhrichte, Hochstaudenfluren etc.) ganzjährig ausgeschlossen. Freigestellt ist nach § 4 Absatz 17 der Verordnung die natur- und landschaftsverträgliche fischereiliche Nutzung in der Elbe und Lühe sowie in den Zuflüssen von Oste, Freiburger Hafenpriel und Wischhafener Süderelbe gem. Niedersächsischem Fischereigesetz und Küstenfischereiordnung unter größtmöglicher Schonung der natürlichen Lebensgemeinschaften und -räume in folgenden Bereichen: 1. vom Schiff oder Boot aus, 2. vom Ufer aus im Bereich des Alten Landes in den Abschnitten mit befestigen Ufern, außer im Bereich der Kompensationsflächen Hahnhöfersand und deren Leitdämmen, 3. vom Ufer aus im Bereich der Elbinsel Krautsand vom Bereich des B-Planes Nr. 24 der Gemeinde Drochtersen bis zum Sperrwerk am Ruthenstrom, 4. von den befestigten Uferabschnitten der Elbinsel Lühesand im Bereich des B-Planes Nr. 8 der Gemeinde Hollern-Twielenfleth, 5. auf dem „Großen Brack“ im bisherigen Umfange durch den Eigentümer des Fischereirechts bzw. dessen Beauftragte. Mit der vorgenannten Freistellung der Angelnutzung ist auch das Betreten für die Ausübung dieser Nutzung freigestellt. Die Verordnung für das NSG LÜ 345 können Sie über folgenden Link einsehen: https://www.landkreis-stade.de/portal... Mit freundlichen Grüßen

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Boris Ksoll
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen dank, auch für die sehr schnelle Beantwortung. Mit freundlichen …
An Landkreis Stade Details
Von
Boris Ksoll
Betreff
AW: Sportfischerei [#213441]
Datum
2. März 2021 10:28
An
Landkreis Stade
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen dank, auch für die sehr schnelle Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Boris Ksoll Anfragenr: 213441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213441/ Postanschrift Boris Ksoll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>