Sportfischerei
Ich recherchiere, wo im Kreis Stade in öffentlichen/freien Gewässern - also der Elbe - geangelt werden darf.
Vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelangelegenheiten - Dezernat Binnenfischerei - habe ich folgende Information erhalten:
Bitte beachten Sie unbedingt die sich aus anderen Rechtsgebieten (z. B. Naturschutzrecht) ergebenden Zugangsbeschränkungen entlang der Ufer. Die Schutzgebietsverordnungen (Betretungsverbote, Karten) können Sie auf den Internetseiten der jeweils zuständigen Landkreise einsehen. Darüber hinaus kann es weitere Betretungsverbote durch Dritte (z. B. für Hochwasserschutzanlagen) geben. Diese werden jedoch vor Ort immer durch entsprechende Schilder kenntlich gemacht sein.
Wo finde ich die entsprechende Schutzgebietsverordnung des LK Stade? Eine Suche auf Ihrer Website listet drei Seiten und 47 Dokumente auf - ich hoffe ich muss nicht alle lesen. Darf in Schutzgebieten grundsätzlich nicht geangelt werden oder hängt es von der Art des Schutzgebietes ab? Was gilt vom Boot aus? (Das Landesamt schreibt „…entland der Ufer…"). Gibt es im LK Betretungsverbote durch dritte, die nicht durch Schilder gekennzeichnet sind?
Gibt es im LK Nebengewässer der Elbe, die ebenfalls zu den öffentlichen/freien Gewässern zählen, wie z.B. der Oberlauf der Oste?
Diese Anfrage hatte ich bereits am 13.11.2020 per E.Mail an Sie gerichtet und leider keine Antwort bekommen.
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Februar 2021
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24. März 2021
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