Sportförderung für periodisch wiederkehrende Sportveranstaltungen für Menschen mit Behinderungen

Antrag nach dem IFG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das Bundesministerium des Innern unterstützt die Entsendung von Mannschaften zu periodisch wiederkehrenden Sportveranstaltungen. Dies sind die Paralympics, die Deaflympics, sowie Veranstaltungen von Special Olympics. Wie ist das Verfahren geregelt, wenn Sportverbände auch bei anderen internationalen periodisch wiederkehrenden Veranstaltungen unterstützt werden wollen, zum Beispiel bei der höchsten Veranstaltung des Blinden- und Sehbehindertensports, den IBSA World Games, oder bei der höchsten Sportveranstaltung der Transplantierten, den World Transplant Games (die 2025 in Dresden stattfinden werden)?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Rgelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. März 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesministerium des Innern unterstützt …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sportförderung für periodisch wiederkehrende Sportveranstaltungen für Menschen mit Behinderungen [#274054]
Datum
26. März 2023 08:04
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesministerium des Innern unterstützt die Entsendung von Mannschaften zu periodisch wiederkehrenden Sportveranstaltungen. Dies sind die Paralympics, die Deaflympics, sowie Veranstaltungen von Special Olympics. Wie ist das Verfahren geregelt, wenn Sportverbände auch bei anderen internationalen periodisch wiederkehrenden Veranstaltungen unterstützt werden wollen, zum Beispiel bei der höchsten Veranstaltung des Blinden- und Sehbehindertensports, den IBSA World Games, oder bei der höchsten Sportveranstaltung der Transplantierten, den World Transplant Games (die 2025 in Dresden stattfinden werden)? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Rgelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274054/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
230327, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Sportförderung - Special-Olympics …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
230327, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Sportförderung - Special-Olympics Förderung/Sport für Menschen mit Behinderungen
Datum
5. April 2023 11:44
Status
Warte auf Antwort
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihr Schreiben an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), mit dem Sie zum Thema Förderung/Sport für Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten, wurde geprüft. Der Sache nach handelt es sich nicht um einen formellen Antrag nach dem IFG, sondern um ein allgemeines Auskunftsverlangen. Daher wurde der Bürgerservice gebeten, Ihnen zur abschließenden Beantwortung Ihrer Zuschrift folgende allgemeine Hinweise zu übermitteln. In Bezug auf die Förderung der Special Olympics World Games in Deutschland und der Förderung des Sports und der Teilhabe für Menschen mit geistiger Behinderung können wir Ihnen mitteilen: Mit der Bewerbung auf die World Games hat Deutschland klar Position bezogen: Es geht nicht nur um die Ausrichtung der Weltspiele, sondern um eine nachhaltige Entwicklung der Teilhabe für Menschen mit geistiger Behinderung an der vielfältigen Sportlandschaft in Deutschland. Dazu gehören die Schaffung von geeigneten Strukturen und Sportformaten, die für die Sportlerinnen und Sportler mit geistiger Behinderung notwendig sind. Seit 2022 gibt es in allen 16 Bundesländern Special Olympics Landesverbände. Es konnten acht Bundestrainerinnen und -trainer eingestellt werden. Allein im ersten Halbjahr 2023 finden über 50 Sportlehrgänge in den verschiedenen Sportarten statt, damit die Athletinnen und Athleten vom Team Special Olympics Deutschland optimal auf die Heimspiele im Juni 2023 vorbereitet sind. In den letzten Jahren hat die Bundesregierung die Sportförderung für Special Olympics Deutschland sukzessive von jährlich 280 Tsd. Euro (2018) auf 2 Mio. Euro (2023) erhöht. Die Sportförderung des Bundes, mit der auch die personellen Strukturen gestärkt werden können, ist maßgeblich für die nachhaltige Entwicklung des Verbandes auch über die World Games hinaus. Das Bundesinnenministerium bekennt sich zur Gleichstellung des olympischen und paralympischen Sports. Die Förderung des Spitzensports der Menschen mit und ohne Behinderungen erfolgt nach gleichen Regeln. Für Athletinnen und Athleten mit Behinderungen im Spitzensport gibt es im Rahmen der Dualen Karriere (DK) zwei unmittelbar beim Bund bestehende Förderinstrumente. Der so genannte DK-Stellenpool wurde durch vom Bundeministerium der Finanzen, Bundesministerium der Verteidigung und Bundesministerium des Innern und für Heimat bereitgestellte Planstellen geschaffen. Über diese wird den Athletinnen und Athleten mit Behinderungen im Spitzensport durch Einstellung in den öffentlichen Dienst neben ihrer sportlichen Karriere eine direkte Beschäftigungsperspektive eröffnet. Des Weiteren können Kaderathletinnen und -athleten mit Behinderungen unter bestimmten Voraussetzungen einen so genannten Individualfördervertrag mit einem der genannten Ressorts abschließen. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für die Zeit, in der sie zeitlich besonders intensiv trainieren und sich auf Wettkämpfe vorbereiten. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sport/nationale-sportpolitik/foerderung-spitzensport/spitzensport-mit-behinderung/spitzensport-mit-behinderung-artikel.html Für Informationen über den konkreten Förderweg bitte ich Sie sich direkt an den **Deutschen Behindertensportverband – National Paralympic Committee Germany **zu wenden. https://www.dbs-npc.de/ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 230327, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Sportförderung - Special-Olymp…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 230327, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Sportförderung - Special-Olympics Förderung/Sport für Menschen mit Behinderungen [#274054]
Datum
5. April 2023 12:04
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben. Dass das Bundesministerium die Paralympics, die Special Olympics und die Deaflympics fördert, ist mir bekannt und das ist auch gut so. Nur gibt es weitere bedeutende internationale Großereignisse, z. B. die IBSA- World Games für blinde und sehbehinderte Sportler (dieses Jahr in Birmingham mit mehr als 1250 blinden und sehbehinderten Teilnehmern von 70m Nationen) oder die World Transplant Games, mit ca. 3000 Teilnehmern, die in diesem Jahr in Australien und 2025 in Dresden stattfinden werden. Dort holen deutsche Sportler und Sportlerinnen regelmäßig Medaillen für unser Land. Diese Sportereignisse sind ebenso wichtig wie die Paralympics, die Special Olympics und die Deaflympics. Ich fragte nach Dokumenten, die das Antragsverfahren beschreiben, um in die Spitzensportförderung in Sportarten und für Behinderungsgruppen zu kommen, die es auf den Paralympics, Special Olympics und den Deaflympics nicht gibt bzw. die dort aufgrund der Art ihrer Behinderung dort nicht starten dürfen, aber eben trotzdem Spitzensport sind. BTW: Ich kann nicht erkennen, warum meine Frage nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz fallen sollten. Ich fragte ja nach Dokumenten, die dieses Verfahren beschreiben. Ob es sich dabei um eine Förderrichtlinie oder um eine andere Art von Dokumenten handelt, kann ich nicht wissen. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274054/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: 230327, Sportförderung - Special-Olympics Förderung/Sport für Menschen mit Behinderungen [#274054]
Guten Tag, …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 230327, Sportförderung - Special-Olympics Förderung/Sport für Menschen mit Behinderungen [#274054]
Datum
29. April 2023 08:23
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) „Sportförderung für periodisch wiederkehrende Sportveranstaltungen für Menschen mit Behinderungen“ vom 26.03.2023 (#274054) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ich fragte nach Dokumenten, die das Verfahren beschreiben, um in die Spitzensportförderung in Sportarten und für Behinderungsgruppen zu kommen, die es auf den Paralympics, Special Olympics und den Deaflympics nicht gibt bzw. die dort aufgrund der Art ihrer Behinderung dort nicht starten dürfen, aber eben trotzdem Spitzensport sind. Sie teilten mir statt einer Beantwortung meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz unter dem Aktenzeichen PKII4.12017/1#1 mit, dass es kein formeller Antrag nach diesem Gesetz sei und behandelten Sie als Bürgeranfrage, deren Beantwortung keine Informationen enthielten, die meine Frage beantworten. Ihre Aussage, dass mein Antrag kein formeller Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz sei, kann zweierlei bedeuten: (1) dass mein Antrag einen Formfehler enthält. Falls dies vorliegt, teilen Sie mir bitte mit, welchen Formfehler ich begangen habe, damit ich den Antrag noch einmal formgerecht stellen kann. oder (2) dass Sie glauben, dass es keinen Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz gibt. In diesem Fall teilen Sie mir bitte die Gründe per Bescheid mit, die gegen eine Informationspflicht sprechen. Sollte es sich dagegen um einen Irrtum Ihrerseits handeln, senden Sie mir bitte die gewünschten Dokumente oder teilen Sie mir den Stand der Bearbeitung mit. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>