Sportgeräte oder Sportmöglichkeiten in Landesministerien

1. Stellt das Land Baden-Württemberg den Mitgliedern der Landesregierung Sportgeräte oder Sportmöglichkeiten zur Verfügung?
2. Befinden sich in den Dienstsitzen der Mitgliedern der Landesregierungen/den Landesministerien Sportgeräte oder Sportmöglichkeiten?
3. Welchen Personengruppen stehen diese Möglichkeiten, auch nur zeitweise, seit der ersten Schließung von Sportstätten im März 2020 zur Verfügung?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
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Philipp Nagel
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Stellt das …
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
Philipp Nagel
Betreff
Sportgeräte oder Sportmöglichkeiten in Landesministerien [#212585]
Datum
13. Februar 2021 16:16
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Stellt das Land Baden-Württemberg den Mitgliedern der Landesregierung Sportgeräte oder Sportmöglichkeiten zur Verfügung? 2. Befinden sich in den Dienstsitzen der Mitgliedern der Landesregierungen/den Landesministerien Sportgeräte oder Sportmöglichkeiten? 3. Welchen Personengruppen stehen diese Möglichkeiten, auch nur zeitweise, seit der ersten Schließung von Sportstätten im März 2020 zur Verfügung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212585/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Philipp Nagel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Nagel
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Az.: 1-0512/3 Herrn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> LIFG-Antrag; Spor…
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
FM: AW - Sportgeräte oder Sportmöglichkeiten in Landesministerien [#212585]
Datum
15. Februar 2021 08:18
Status
Warte auf Antwort
Az.: 1-0512/3 Herrn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> LIFG-Antrag; Sportgeräte oder Sportmöglichkeiten in Landesministerien [#212585] Ihren Anfragen vom 06. bzw. 13.02.2021 Sehr geehrter Herr Nagel, hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 13.02.2021 liegen dem Finanzministerien - aufgrund fehlender fachlicher Zuständigkeit - keine Informationen vor; wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 06.02.2021 (hier: Dienstwohnungen bzw. Ausstattung mit Sportgeräten - #211282). Eine Weiterleitung Ihrer Anfrage an ein bestimmtes Ministerium ist nicht möglich, da für die Beantwortung Ihrer Fragen grundsätzlich das Ministerium für Kultus und Sport zuständig sein könnte; für die Ausstattung vor Ort jedoch das jeweilige Ministerium. Wir bitten Sie Ihre Frage ggf. an diese Stellen zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
Philipp Nagel
Sehr << Anrede >> ihre Antwort kann ich leider nicht akzeptieren, da sie sich so anhört, als ob die L…
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
Philipp Nagel
Betreff
AW: FM: AW - Sportgeräte oder Sportmöglichkeiten in Landesministerien [#212585]
Datum
17. Februar 2021 06:12
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ihre Antwort kann ich leider nicht akzeptieren, da sie sich so anhört, als ob die Landesregierung sich Schlupfmöglichketien sucht während sie dem Volkssouverän jeglichen Sport verbieten möchte. Daher fordere ich sie als Finanzministerium auf, diese Frage für das Finanzministerium zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212585/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Philipp Nagel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Az.: 1-0512/3 Herrn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> LIFG-Antrag; Spor…
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
FM: AW - Sportgeräte oder Sportmöglichkeiten in Landesministerien [#212585]
Datum
17. Februar 2021 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 1-0512/3 Herrn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> LIFG-Antrag; Sportgeräte oder Sportmöglichkeiten in Landesministerien [#212585] Ihren Anfragen vom 06., 13. bzw. 17.02.2021 Sehr geehrter Herr Nagel, ergänzend zu unserer Antwort vom 15.02.2021 und Ihrer neuerlichen Anfrage vom 17.02.2021 teilen wir Ihnen mit, dass im Finanzministerium keine Sportgeräte angeschafft wurden und auch keine Sportmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen