Sprachenkatalog für die Fahrerlaubnisprüfungen in Deutschland

die 11. Integrationsministerkonferenz richtete sich im Jahre 2016 unter Punkt 14.2. ihrer Tagesordnung mit einer Frage an Ihr Ministerium. Dort heißt es:

"....2. Die Integrationsministerkonferenz bittet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur darüber hinaus zu prüfen, ob aus arbeitsmarkt- und integrationspolitischer Sicht weitere Fremdsprachen, wie insbesondere Persisch, als Prüfungssprache in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen und wie diese finanziert werden sollten. Dabei sollte auch geprüft werden, inwiefern auf das Umlageverfahren verzichtet werden kann."

Ich bitte Sie darum,
- mir / FragDenStaat Ihre Antwort an die Integrationsministerkonferenz auf deren o.g. Fragen zukommen zu lassen.
- Inklusive der Antworten zur Frage, ob, inwieweit und ggf. welche Einschätzungen Sie, oder eine andere Bundesbehörde zur
- arbeitsmarktpolitischer,
- integrationspolitischer Sicht, hinsichtlich des Katalogs der Prüfungssprachen zum Erwerb einer Fahrerlaubnisprüfung
getätigt haben und welche Feststellung Sie hinsichtlich der o.g. Frage zum Umlageverfahren trafen.

Vielen Dank für Ihre Mühen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. September 2017
  • Frist
    6. Oktober 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die 11. Integrat…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sprachenkatalog für die Fahrerlaubnisprüfungen in Deutschland [#24510]
Datum
3. September 2017 16:05
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die 11. Integrationsministerkonferenz richtete sich im Jahre 2016 unter Punkt 14.2. ihrer Tagesordnung mit einer Frage an Ihr Ministerium. Dort heißt es: "....2. Die Integrationsministerkonferenz bittet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur darüber hinaus zu prüfen, ob aus arbeitsmarkt- und integrationspolitischer Sicht weitere Fremdsprachen, wie insbesondere Persisch, als Prüfungssprache in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen und wie diese finanziert werden sollten. Dabei sollte auch geprüft werden, inwiefern auf das Umlageverfahren verzichtet werden kann." Ich bitte Sie darum, - mir / FragDenStaat Ihre Antwort an die Integrationsministerkonferenz auf deren o.g. Fragen zukommen zu lassen. - Inklusive der Antworten zur Frage, ob, inwieweit und ggf. welche Einschätzungen Sie, oder eine andere Bundesbehörde zur - arbeitsmarktpolitischer, - integrationspolitischer Sicht, hinsichtlich des Katalogs der Prüfungssprachen zum Erwerb einer Fahrerlaubnisprüfung getätigt haben und welche Feststellung Sie hinsichtlich der o.g. Frage zum Umlageverfahren trafen. Vielen Dank für Ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sprachenkatalog für die Fahrerlaubnisprüfungen in Deutschland
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Sprachenkatalog für die Fahrerlaubnisprüfungen in Deutschland
Datum
7. September 2017
Status
Anfrage abgeschlossen