Sprachenkatalog für die Fahrerlaubnisprüfungen in Deutschland
die 11. Integrationsministerkonferenz richtete sich im Jahre 2016 unter Punkt 14.2. ihrer Tagesordnung mit einer Frage an Ihr Ministerium. Dort heißt es:
"....2. Die Integrationsministerkonferenz bittet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur darüber hinaus zu prüfen, ob aus arbeitsmarkt- und integrationspolitischer Sicht weitere Fremdsprachen, wie insbesondere Persisch, als Prüfungssprache in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen und wie diese finanziert werden sollten. Dabei sollte auch geprüft werden, inwiefern auf das Umlageverfahren verzichtet werden kann."
Ich bitte Sie darum,
- mir / FragDenStaat Ihre Antwort an die Integrationsministerkonferenz auf deren o.g. Fragen zukommen zu lassen.
- Inklusive der Antworten zur Frage, ob, inwieweit und ggf. welche Einschätzungen Sie, oder eine andere Bundesbehörde zur
- arbeitsmarktpolitischer,
- integrationspolitischer Sicht, hinsichtlich des Katalogs der Prüfungssprachen zum Erwerb einer Fahrerlaubnisprüfung
getätigt haben und welche Feststellung Sie hinsichtlich der o.g. Frage zum Umlageverfahren trafen.
Vielen Dank für Ihre Mühen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum3. September 2017
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6. Oktober 2017
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