Sprachgebrauch "elektronischer bzw. neuer Personalausweis"
Anfrage an:
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Unterlagen zur Entscheidungsfindung und Begründung bezüglich der geänderten Sprachregelung von "ePA - elektronischer Personalausweis" zu "nPA - neuer Personalausweis" sowie die dazugehörigen Vorschriften, Richtlinien oder Anweisungen.
Umgangssprachlicher gefragt würde ich gerne wissen, wann, aus welchen Gründen und in welcher Form diese Änderung des amtlichen Sprachgebrauchs vorgenommen worden ist.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum31. März 2013
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2. Mai 2013
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