Sprachgebrauch "elektronischer bzw. neuer Personalausweis"

Unterlagen zur Entscheidungsfindung und Begründung bezüglich der geänderten Sprachregelung von "ePA - elektronischer Personalausweis" zu "nPA - neuer Personalausweis" sowie die dazugehörigen Vorschriften, Richtlinien oder Anweisungen.

Umgangssprachlicher gefragt würde ich gerne wissen, wann, aus welchen Gründen und in welcher Form diese Änderung des amtlichen Sprachgebrauchs vorgenommen worden ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. März 2013
  • Frist
    2. Mai 2013
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Michael Ebeling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zur E…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Sprachgebrauch "elektronischer bzw. neuer Personalausweis"
Datum
31. März 2013 14:40
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Entscheidungsfindung und Begründung bezüglich der geänderten Sprachregelung von "ePA - elektronischer Personalausweis" zu "nPA - neuer Personalausweis" sowie die dazugehörigen Vorschriften, Richtlinien oder Anweisungen. Umgangssprachlicher gefragt würde ich gerne wissen, wann, aus welchen Gründen und in welcher Form diese Änderung des amtlichen Sprachgebrauchs vorgenommen worden ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Ebeling Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. April 2013
Status
Anfrage teilweise erfolgreich