Sprachkenntnisse in ihrer Behörde

Anzahl der Personen in ihrem Amt, die über Sprachkenntnisse in Niederländisch verfügen. Sollte dies nich ohne übermäßigen Aufwand festzustellen sein, genügt eine Schätzung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2020
  • Frist
    11. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der Personen…
An Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sprachkenntnisse in ihrer Behörde [#188501]
Datum
9. Juni 2020 14:38
An
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Personen in ihrem Amt, die über Sprachkenntnisse in Niederländisch verfügen. Sollte dies nich ohne übermäßigen Aufwand festzustellen sein, genügt eine Schätzung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 188501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188501 Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Sprachkenntnisse in ihrer Behörde“ vom 09.06.202…
An Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sprachkenntnisse in ihrer Behörde [#188501]
Datum
10. August 2020 08:49
An
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Sprachkenntnisse in ihrer Behörde“ vom 09.06.2020 (#188501) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 188501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188501/

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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG. Die verspätete Antwort bitte ich…
Von
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Betreff
Sprachkenntnisse in ihrer Behörde [#188501]
Datum
21. August 2020 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG. Die verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen. Ihre Anfrage nach niederländischen Sprachkenntnissen bei Bediensteten des BAIUDBw kann ich wie folgt beantworten: Im BAIUDBw verfügen bekanntermaßen sechs Personen über Kenntnisse in der niederländischen Sprache. Inwieweit weitere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter über entsprechende Sprachkenntnisse verfügen und dies bei ihrer Beschäftigungsdienststelle BAIUDBw nicht bekannt gegeben haben, lässt sich nicht feststellen. Für diese Auskunft werden keine Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung - IFGGebV erhoben. Mit freundlichen Grüßen