Sprachregelungen zur Inflation

interne Unterlagen (z.B. Weisungen, Formulierungsvorschläge, Berichte) und Kommunikation (z.B. E-Mail oder Chat-/Kurznachrichten) zwischen der Hausleitung (inkl. Abteilungsleitungen) und der Pressestelle zu Sprachregelungen bzw. zur Kommunikationsstrategie über die aktuell sehr hohe Inflation. Als Beispiel sei auf die Aussagen von Herrn Firrell gegenüber der Berliner Zeitung verwiesen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • Kosten dieser Information:
    360,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: interne Unterlage…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sprachregelungen zur Inflation [#249482]
Datum
19. Mai 2022 08:33
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
interne Unterlagen (z.B. Weisungen, Formulierungsvorschläge, Berichte) und Kommunikation (z.B. E-Mail oder Chat-/Kurznachrichten) zwischen der Hausleitung (inkl. Abteilungsleitungen) und der Pressestelle zu Sprachregelungen bzw. zur Kommunikationsstrategie über die aktuell sehr hohe Inflation. Als Beispiel sei auf die Aussagen von Herrn Firrell gegenüber der Berliner Zeitung verwiesen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249482/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Datum
17. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
714,6 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) [#249482] Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsf…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) [#249482]
Datum
25. Juni 2022 12:08
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Sprachregelungen zur Inflation“ vom 19.05.2022 (#249482) teile ich mit: Trotz der angedrohten Gebühren halte ich an meinem Antrag fest. Sie könnten jedoch personenbezogene Daten Dritter schwärzen, so dass diesbezüglich kein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden muss. Damit dürfte auch die Begründungspflicht gemäß § 7 Abs. 1 IFG entfallen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
WG: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) V B 5 - O 1319/22/10161 Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Datum
27. Juni 2022 09:42
Status
Warte auf Antwort
V B 5 - O 1319/22/10161 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, sind neben den personenbezogenen Daten im Sinne des § 5 IFG auch Anhaltspunkte dafür enthalten, dass sich ein Werk im Sinne des UrhG unter den beantragten amtlichen Informationen befindet. Wären Sie auch diesbezüglich mit einer Schwärzung einverstanden? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) [#249482] Sehr geehrte Damen und Herren, ehrlich gesagt fehl…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) [#249482]
Datum
30. Juni 2022 10:22
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ehrlich gesagt fehlt mir die Vorstellungskraft, inwiefern Sprachregelungen einer Bundesbehörde als "Werk" dem Urheberrecht unterliegen können. Können Sie hierzu ein konstruiertes Beispiel oder eine Erläuterung geben? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249482/
Bundesministerium der Finanzen
WG: WG: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) V B 5 - O 1319/22/10161 Sehr << Antragsteller:in >&…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: WG: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Datum
30. Juni 2022 10:51
Status
Warte auf Antwort
V B 5 - O 1319/22/10161 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Sie haben Zugang zu "interne[n] Unterlagen (z.B. Weisungen, Formulierungsvorschläge, Berichte) und Kommunikation (z.B. E-Mail oder Chat-/Kurznachrichten) zwischen der Hausleitung (inkl. Abteilungsleitungen) und der Pressestelle zu Sprachregelungen bzw. zur Kommunikationsstrategie über die aktuell sehr hohe Inflation. Als Beispiel sei auf die Aussagen von Herrn Firrell gegenüber der Berliner Zeitung verwiesen" nach dem IFG beantragt. Teil dieser Unterlagen ist auch ein individueller Fragenkatalog einer Journalistin der Berliner Zeitung. Dieser taucht an verschiedenen Stellen innerhalb der internen Kommunikation auf und unterliegt damit dem von Ihnen vorgegebenen Antragsgegenstand. Diesem Fragenkatalog wird nach derzeitiger Einschätzung Werkcharakter im Sinne des Urhebergesetzes zugesprochen. Vor einer Herausgabe müsste die Einwilligung der Rechteinhaber eingeholt werden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Finanzen
V B 5 - O 1319/22/10161; Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); erneute Nachfrage V B 5 - O 1319/22/10161 …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
V B 5 - O 1319/22/10161; Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); erneute Nachfrage
Datum
26. Juli 2022 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
V B 5 - O 1319/22/10161 Sehr << Antragsteller:in >> leider habe ich noch keine Antwort auf meine u.s. E-Mail vom 30.06.2022 erhalten. Sind Sie mit einer Schwärzung des Werks einverstanden oder soll diesbezüglich ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG durchgeführt werden? Bis zum Eingang Ihrer Stellungnahme ruht die weitere Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: V B 5 - O 1319/22/10161; Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); erneute Nachfrage [#249482] Sehr geehrt…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: V B 5 - O 1319/22/10161; Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); erneute Nachfrage [#249482]
Datum
10. August 2022 15:02
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie können das "Werk" schwärzen, um das Beteiligungsverfahren (von wem auch immer) zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249482/
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Datum
16. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Datum
11. Januar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen Kostenbescheid
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen Kostenbescheid
Datum
16. Januar 2023
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
geschwärzt
615,0 KB
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sprachregelungen zur Inflation“ [#249482]
Datum
16. Januar 2023 13:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/249482/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Kosten in Höhe von 360 Euro unangemessen sind und abschreckend wirken. Ich habe gegen den Kostenbescheid per Fax Widerspruch erhoben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 249482.pdf - 2022-06-17_1-ifg-bmf-20220617.pdf - 2022-08-16_1-ifg-bmf-20220816-anlage.pdf - 2022-08-16_1-ifg-bmf-20220816.pdf - 2023-01-11_1-ifg-bmf-20230111.pdf - 2023-01-16_1-bmf20230116.pdf Anfragenr: 249482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249482/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Januar 2023 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)
Datum
23. Februar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. März 2023 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
569,1 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.