Sprengplätze Niedersachsen

- Die Standorte der in Niedersachsen bestehenden Sprengplätze des Kampfmittelräumdienstes
- Berichte über Unregelmäßigkeiten oder Zwischenfälle innerhalb der letzten drei Jahre wie zum Beispiel das Auslösen von Bränden durch Sprengungen oder die Beschädigung und angrenzenden Grundstücken

Personenbezogene Daten können, sofern erforderlich, geschwärzt werden

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. August 2022
  • Frist
    7. September 2022
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Belia Zanna Geetha Brückner
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Standorte der…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Sprengplätze Niedersachsen [#256420]
Datum
5. August 2022 15:32
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Standorte der in Niedersachsen bestehenden Sprengplätze des Kampfmittelräumdienstes - Berichte über Unregelmäßigkeiten oder Zwischenfälle innerhalb der letzten drei Jahre wie zum Beispiel das Auslösen von Bränden durch Sprengungen oder die Beschädigung und angrenzenden Grundstücken Personenbezogene Daten können, sofern erforderlich, geschwärzt werden
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 256420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256420/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
MI Referat 44 Hannover, 08.08.2022 Eingangsbestätigung Sehr geehrte Frau Brückner, hiermit bestätigen wir I…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
AW: Sprengplätze Niedersachsen [#256420]
Datum
8. August 2022 08:13
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

MI Referat 44 Hannover, 08.08.2022 Eingangsbestätigung Sehr geehrte Frau Brückner, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang der untenstehenden Mail. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich für die Prüfung und Beantwortung Ihrer Anfrage ein wenig Zeit benötige. Eine Antwort geht Ihnen innerhalb der Monatsfrist zu. Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr geehrte Frau Brückner, bezugnehmend auf Ihre nachstehende Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: - Die Stan…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
AW: Sprengplätze Niedersachsen [#256420]
Datum
22. August 2022 15:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Brückner, bezugnehmend auf Ihre nachstehende Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: - Die Standorte der in Niedersachsen bestehenden Sprengplätze des Kampfmittelräumdienstes Der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Niedersachsen (KBD) nutzt lediglich zu Ausbildungszwecken einen Sprengplatz der Bundeswehr im Bereich des Truppenübungsplatzes Munster innerhalb des dortigen militärischen Sperrbereichs. Sprengplätze zur Vernichtung von Kampfmitteln unterhält der KBD nicht. Die Vernichtung der Kampfmittel erfolgt in Niedersachsen durch gewerbliche Entsorgungsbetriebe. Eine Vernichtung von Kampfmitteln durch Sprengen erfolgt nur, wenn diese nicht transportfähig sind und nicht entschärft werden können. In solch einem Fall werden sie direkt vor Ort gesprengt. - Berichte über Unregelmäßigkeiten oder Zwischenfälle innerhalb der letzten drei Jahre wie zum Beispiel das Auslösen von Bränden durch Sprengungen oder die Beschädigung und angrenzenden Grundstücken Die Kampfmittelbeseitigung ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr, für die gemäß § 97 Abs. 1 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) die Gemeinden in ihrem Gebiet als Gefahrenabwehrbehörden zuständig sind und für die der KBD im Rahmen der Amtshilfe tätig wird. Die Gemeinden als Gefahrenabwehrbehörden sind daher auch für die Aufnahme und Regulierung möglicher Sprengschäden zuständig. Alle aus seiner Sicht sicherheitsrelevanten Einflüsse werden vom KBD im Vorfeld einer Maßnahme bewertet und mit den Gefahrenabwehrbehörden diskutiert. Selbstverständlich werden hierbei auch mögliche vorbeugende Brandschutzmaßnahmen einbezogen. Obwohl nicht gänzlich auszuschließen, konnten durch die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen Schäden durch Sprengungen (z.B. durch Splitterflug) in den vergangenen Jahren auf ein Minimum reduziert werden. Durch Sprengungen des KBD verursachte Brände hat es in den vergangen Jahren nicht gegeben. Da die Gemeinden als Gefahrenabwehrbehörden für die Aufnahme und Regulierung möglicher Sprengschäden zuständig sind, liegen dem KBD keine Informationen über den Umfang der durch Sprengungen verursachten Schäden vor. Seitens des KBD werden entstandene Schäden bei der Dokumentation seiner Einsätze nicht erfasst. Mit freundlichen Grüßen
Belia Zanna Geetha Brückner
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Adres…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Sprengplätze Niedersachsen [#256420]
Datum
7. September 2022 09:16
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 256420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256420/

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. September 2022 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.