Spritzmitteleinsatz in der Landwirtschaft - Abstand zu Gemüse-Privatgarten

Gibt es Vorgaben für die Lanwirtschaft zur Einhaltung vom Abständen bei Einsatz von Spritzmittel auf Äckern zu Privaten Gemüsegärten in Feldrandlage, und wie lauten sie?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2020
  • Frist
    3. Juli 2020
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Uwe Kraemer
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es Vorg…
An Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Details
Von
Uwe Kraemer
Betreff
Spritzmitteleinsatz in der Landwirtschaft - Abstand zu Gemüse-Privatgarten [#187827]
Datum
3. Juni 2020 18:04
An
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Vorgaben für die Lanwirtschaft zur Einhaltung vom Abständen bei Einsatz von Spritzmittel auf Äckern zu Privaten Gemüsegärten in Feldrandlage, und wie lauten sie?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Kraemer Anfragenr: 187827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187827 Postanschrift Uwe Kraemer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Kraemer

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Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Krämer, vielen Dank für Ihre Mail. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf landwirtsc…
Von
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Spritzmitteleinsatz in der Landwirtschaft - Abstand zu Gemüse-Privatgarten [#187827]
Datum
5. Juni 2020 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krämer, vielen Dank für Ihre Mail. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen gibt es gesetzliche Vorgaben zur Einhaltung von Mindestabständen zu angrenzenden privaten Gärten und Grundstücken sowie zu sogenannten Flächen für die Allgemeinheit (z.B. Kindergärten, Spiel- und Sportplätze) Dieser Mindestabstand beträgt bei Flächenkulturen 2 m und bei Raumkulturen (z.B. Obstanlagen) 5 m. Geregelt ist dies in der folgenden Bekanntmachung: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/00_fachmeldungen/BAnz_Bekanntmachung_Mindestabstaende_20160427.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Weitere Informationen zum Thema "Mindestabstände zum Schutz von Umstehenden und Anwohnern" finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/01_SachgerechteAnwendung/psm_SachgerechteAnwendung_node.html Für diese Auskunft werden keine Kosten erhoben. Mit freundlichen Grüßen