§ 14 SGB I und § 14 SGB II u.a. § 42 SGB I

wie will das Bundesministerium die Beratungsverpflichtung der Jobcenter gemäß § 14 SGB I und § 14 SGB II sicher stellen bzw. welche KONKRETEN Maßnahmen werden bzw. sollen dafür ergriffen werden, da viele Jobcenter weitgehend für Menschen geschlossen sind bzw. Termine nur nach Terminabsprache möglich sind. Hinzu kommt, dass Jobcenter des öfteren von nicht sachkundigen Mitarbeiter*innen von Sicherheitsdiensten abgeschirmt werden (z.B. Bonn).
Wie soll in diesem Kontext insbesondere das Recht auf einen Vorschuss gemäß § 42 SGB I gerade in dringlichen Fällen sichergestellt werden, zumal in vielen Fällen kein geschweige denn ein mehrsprachiger HInweis an der Tür angebracht ist und die Sicherheitsdienstmitarbeiter*innen keine Ahnung von der Materie haben, sondern eine eher abschreckende Funktion haben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
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Ulrich Franz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie will das Bund…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Ulrich Franz
Betreff
§ 14 SGB I und § 14 SGB II u.a. § 42 SGB I [#261942]
Datum
29. Oktober 2022 13:07
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie will das Bundesministerium die Beratungsverpflichtung der Jobcenter gemäß § 14 SGB I und § 14 SGB II sicher stellen bzw. welche KONKRETEN Maßnahmen werden bzw. sollen dafür ergriffen werden, da viele Jobcenter weitgehend für Menschen geschlossen sind bzw. Termine nur nach Terminabsprache möglich sind. Hinzu kommt, dass Jobcenter des öfteren von nicht sachkundigen Mitarbeiter*innen von Sicherheitsdiensten abgeschirmt werden (z.B. Bonn). Wie soll in diesem Kontext insbesondere das Recht auf einen Vorschuss gemäß § 42 SGB I gerade in dringlichen Fällen sichergestellt werden, zumal in vielen Fällen kein geschweige denn ein mehrsprachiger HInweis an der Tür angebracht ist und die Sicherheitsdienstmitarbeiter*innen keine Ahnung von der Materie haben, sondern eine eher abschreckende Funktion haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Franz Anfragenr: 261942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261942/ Postanschrift Ulrich Franz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Franz

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Ulrich Franz
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 14 SGB I und § 14 SGB II u.a. § 42 SGB I“ vom 29.10.2022 (#26194…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Ulrich Franz
Betreff
AW: § 14 SGB I und § 14 SGB II u.a. § 42 SGB I [#261942]
Datum
28. April 2023 10:45
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 14 SGB I und § 14 SGB II u.a. § 42 SGB I“ vom 29.10.2022 (#261942) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 148 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Franz