Staat der Kurden

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Az: DE-B-BReg-AA-602 45485 2015-602

Die Frau Regierungssprecherin Chebli führte am 29.07.2015 auf die Frage eines Journalisten in der Bundespressekonferenz (http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/07/2015-07-29-regpk.html) aus:
Chebli: Die Haltung der Bundesregierung ist, dass wir nicht für einen kurdischen Staat sind, sondern dass wir der Meinung sind, dass wir keine weiteren neuen Grenzziehungen in der Region brauchen. Neue Grenzen haben in der Region in der Vergangenheit eher nicht unbedingt zu den positivsten Ergebnissen geführt. In einer Region, in der es lauter Unabwägbarkeiten, viele Konflikte und Krisenherde gibt, sind Grenzziehungen, glaube ich, nicht das beste Mittel, um für eine Befriedung und Frieden in der Region zu sorgen.

Ich bitte um Zusendung der Vermerke und Notenwechsel Ihrer Behörde, die diese Position dokumentieren und begründen.

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. August 2015
  • Frist
    4. September 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Az: DE-B-BReg-AA…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Staat der Kurden [#10917]
Datum
2. August 2015 21:42
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Az: DE-B-BReg-AA-602 45485 2015-602 Die Frau Regierungssprecherin Chebli führte am 29.07.2015 auf die Frage eines Journalisten in der Bundespressekonferenz (http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/07/2015-07-29-regpk.html) aus: Chebli: Die Haltung der Bundesregierung ist, dass wir nicht für einen kurdischen Staat sind, sondern dass wir der Meinung sind, dass wir keine weiteren neuen Grenzziehungen in der Region brauchen. Neue Grenzen haben in der Region in der Vergangenheit eher nicht unbedingt zu den positivsten Ergebnissen geführt. In einer Region, in der es lauter Unabwägbarkeiten, viele Konflikte und Krisenherde gibt, sind Grenzziehungen, glaube ich, nicht das beste Mittel, um für eine Befriedung und Frieden in der Region zu sorgen. Ich bitte um Zusendung der Vermerke und Notenwechsel Ihrer Behörde, die diese Position dokumentieren und begründen. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Sultan Abu Sadr <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sultan Abu Sadr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 02.08.2015, Vg. 203-2015 Sehr geehrter Herr Abu Sadr, anb…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 02.08.2015, Vg. 203-2015
Datum
7. September 2015 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abu Sadr, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen