Staaten, die schamloser als die NSA am Internet "interessiert" sind
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte schicken sie mir eine Auflistung von dem Innenministerium
vorliegenden Unterlagen, die die folgenden Thesen von Innenminister
de Maizière be- oder widerlegen bzw. erklären:
1)
0:36: "Selbst wenn die NSA überhaupt nicht mehr sich für
das Internet interessiert, es gibt andere Staaten, die
das tun und zwar viel schamloser."
2)
0:42: "Es gibt die organisierte Kriminalität, die sich für
das Netz interessiert, die wollen an unsere Überweisungen."
3)
0:58: "Der Schutz des Internet, gegen wen auch immer,
das ist unsere gemeinsame Aufgabe und nicht nur die
Fixierung auf die NSA."
4)
1:32: "Wir dürfen allerdings auch die Zusammenarbeit der Dienste
nicht per se verteufeln, wir brauchen sie zur Terror-Bekämpfung."
5)
2:09: "... das SWIFT-Abkommen hilft auch der Terror-Bekämpfung ..."
6)
2:10: "Die Save-Harbour-Regelung hilft deutschen Unternehmen,
dass sie nicht Probleme [be]kommen, wenn sie Daten übermitteln."
7)
2:49: "Man muss nicht sein Tagebuch ins Internet stellen.
Eine E-Mail ist faktisch wie eine Postkarte. Da kann man
nicht erwarten, dass sie so geschützt wird, wie ein verschlossener
Brief. Wir sollen nicht so viel ins Internet stellen."
8)
3:02: "Es ist eine staatliche Aufgabe, Angriffe auf das Internet,
von wem auch immer, besser zu schützen als bis her."
Die Quelle für die Zitate ist das Video "Ulrich Deppendorf im
Gespräch mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière,
Bericht aus Berlin 18:30 Uhr, 19.01.2014":
http://www.tagesschau.de/ausland/maizie…
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Januar 2014
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25. Februar 2014
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Ich schließe mich Michaels Zusammenfassung an:
'Herr de Maiziere hat im “Bericht aus Berlin” der Öffentlichkeit Behauptungen präsentiert, für die es keine Belege gibt.
Ich bewerte das als Irreführung.'
http://www.devianzen.de/2014/04/01/herr…