Staatenschlüssel

Im Verzeichnis der Staatsangehörigkeit nach dem Schlüssel des Statistischen Bundesamtes in KIDICAP besitzt jeder Staat eine dreistellige Nummer, Staatenschlüssel genannt.
Deutschland allerdings besitzt keine Nummer, sondern wird mit 000 beziffert.
Warum ist das so?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2013
  • Frist
    5. November 2013
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Cindy Hormes
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Verzeichnis d…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Cindy Hormes
Betreff
Staatenschlüssel
Datum
3. Oktober 2013 23:02
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Verzeichnis der Staatsangehörigkeit nach dem Schlüssel des Statistischen Bundesamtes in KIDICAP besitzt jeder Staat eine dreistellige Nummer, Staatenschlüssel genannt. Deutschland allerdings besitzt keine Nummer, sondern wird mit 000 beziffert. Warum ist das so?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Cindy Hormes
Mit freundlichen Grüßen Cindy Hormes

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: O3-12007/1#1 - Hormes, Cindy   Sehr geehrte Frau Hormes, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Oktober 2013 a…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
131017, Hormes, Cindy, Verwendung des Staatenschlüssels für Deutschland
Datum
17. Oktober 2013 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: O3-12007/1#1 - Hormes, Cindy   Sehr geehrte Frau Hormes, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Oktober 2013 an das Bundesministerium des Innern. Sie baten über den Webservice https://fragdenstaat.de um Informationen für die Verwendung des Staatenschlüssels für Deutschland durch das Statistische Bundesamt. Zu Beginn der 1970er Jahre hat das Statistische Bundesamt mit dem Staatenschlüssel die technische Voraussetzung für eine vereinfachte und standardisierte Verarbeitung von An-gaben zu Staatsangehörigkeit bei Bevölkerungs- und Sozialstatistiken geschaffen. Da bei solchen Bundesstatistiken die Mehrheitsbevölkerung in Deutschland über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt, wurde dafür bewusst der einstellige Wert "0" gewählt. Für Staatsangehörigkeiten anderer Staaten wurden Schlüsselwerte ab 100 aufwärts festgelegt. Davon hatte man sich versprochen, Fehleingaben durch Augenschein des Bearbeiters besser erkennen zu können. Außerdem verbrauchte die "0" bei der damaligen Speicherung auf Datenträgern (Magnetband) nach dem sogenannten Code-Wertfeld-Prinzip weniger Speicherplatz als ein dreistelliger Schlüsselwert. Doch diese Schlüsselzahlen werden am Ende der statischen Bearbeitung wieder durch die Bezeichnungen der Staaten ersetzt, bevor die Angaben in einer Veröffentlichung bereitgestellt werden. Die Nutzer der Ergebnisse sehen also immer die Bezeichnung "Deutschland" anstelle des Schlüssels 0 bzw. "Frankreich" anstelle des Schlüssels 129. Zwar wäre es sicher möglich, die Codierung für "Deutschland" an die Gesamt-Systematik anzupassen. Allerdings würde dies in einer Vielzahl von EDV-Anwendungen aufwändige Änderungen nach sich ziehen. Da aus technischer Sicht kein Grund für eine Umstellung vorliegt und die Schlüsselwerte ohnehin nicht für die Veröffentlichung gedacht sind, hat das Statistische Bundesamt - aus Kostengründen - auf eine Umstellung verzichtet. Ich hoffe, dass ich mit diesen Erläuterungen Ihre Frage beantworten konnte. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Jennifer Kampen Bundesministerium des Innern - Bürgerservice - E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.bmi.bund.de www.115.de