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Staatliche Eingriffe in Verbreitungsgebiet von ZDF

welche Informationen haben Sie über die staatlichen Eingriffe in das Verbreitungsgebiet von ZDF?

1. Welche Eingriffe übt Bundesrepublik Deutschland auf Verbreitungsgebiet von ZDF?
2. Welche Eingriffe üben die Bundesländer auf Verbreitungsgebiet von ZDF?
3. Wer noch übt Eingriffe und welche sind es?

PS: Da das Verbreitungsgebiet dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ZDF gehört, wird diese Tatsache als Grund für Eingriffe benutzt und das Verbreitungsgebiet von ZDF wird den Eingriffen unterzogen.

Dagegen andere Orte, die nicht zum Verbreitungsgebiet des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ZDF gehören, werden keinen Eingriffen unterzogen.

Welche Informationen hat ZDF darüber?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. April 2017
  • Frist
    5. Mai 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche …
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Staatliche Eingriffe in Verbreitungsgebiet von ZDF [#20888]
Datum
1. April 2017 22:29
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Informationen haben Sie über die staatlichen Eingriffe in das Verbreitungsgebiet von ZDF? 1. Welche Eingriffe übt Bundesrepublik Deutschland auf Verbreitungsgebiet von ZDF? 2. Welche Eingriffe üben die Bundesländer auf Verbreitungsgebiet von ZDF? 3. Wer noch übt Eingriffe und welche sind es? PS: Da das Verbreitungsgebiet dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ZDF gehört, wird diese Tatsache als Grund für Eingriffe benutzt und das Verbreitungsgebiet von ZDF wird den Eingriffen unterzogen. Dagegen andere Orte, die nicht zum Verbreitungsgebiet des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ZDF gehören, werden keinen Eingriffen unterzogen. Welche Informationen hat ZDF darüber?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Staatliche Eingriffe in Verbreitungs…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Staatliche Eingriffe in Verbreitungsgebiet von ZDF [#20888]
Datum
23. Juni 2017 00:25
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Staatliche Eingriffe in Verbreitungsgebiet von ZDF“ vom 01.04.2017 (#20888) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Staatliche Eingriffe in Verbreitungsgebiet von ZDF“ [#20888]
Datum
20. August 2017 17:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20888 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nichts passiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. August 2017 11:05
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
78,8 KB

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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Staatliche Eingriffe in Verbreitungs…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »Staatliche Eingriffe in Verbreitungsgebiet von ZDF« [#20888] # 15-710/001 II#0615 [#20888]
Datum
22. August 2017 11:53
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Staatliche Eingriffe in Verbreitungsgebiet von ZDF“ vom 01.04.2017 (#20888) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 110 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.