Staatliche Förderung der NPD

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich interessiere mich für die Kosten, welche durch die Partei NPD in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. So weit ich informiert bin, wird diese Partei durch staatliche Gelder unterstützt, damit sie ihren Wahlkampf durchführen kann und um die Deckung anderer Kosten zu sichern.

Im speziellen interessieren mich die Aufwendungen, die für die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) im Jahr 2011 entstanden sind.

Antwort verspätet

  • Datum
    16. August 2012
  • Frist
    11. Oktober 2012
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesrechnungshof Details
Von
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Betreff
Staatliche Förderung der NPD
Datum
16. August 2012 19:39
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich interessiere mich für die Kosten, welche durch die Partei NPD in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. So weit ich informiert bin, wird diese Partei durch staatliche Gelder unterstützt, damit sie ihren Wahlkampf durchführen kann und um die Deckung anderer Kosten zu sichern. Im speziellen interessieren mich die Aufwendungen, die für die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) im Jahr 2011 entstanden sind.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechnungshof
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 16.08.2012 Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 16.08.2012 ist bei uns einge…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 16.08.2012
Datum
17. August 2012 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 16.08.2012 ist bei uns eingegangen und wird zur Zeit bearbeitet. Die Antwort senden wir Ihnen - wie gewünscht - in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrechnungshof
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 16.08.2012 Sehr Antragsteller/in für Ihre E-Mail - Antrag nach dem IFG/UIG/VI…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 16.08.2012
Datum
6. September 2012 16:02
Status
Unbekannt
Sehr Antragsteller/in für Ihre E-Mail - Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 16.08.2012 - danke ich Ihnen. Dabei bitten Sie um Auskunft über die Kosten, welche durch die Partei NPD in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Insbesondere sind Aufwendungen, die für die NPD im Jahr 2011 entstanden sind, von Interesse für Sie. Der Bundesrechnungshof prüft die Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Zu den an die NPD ausgezahlten Mitteln aus der staatlichen Parteienfinanzierung hat der Bundesrechnungshof keine eigenen Prüfungserkenntnisse. Daher kann er hierzu keine Stellung nehmen. Der Präsident des Deutschen Bundestages setzt die Höhe der an die jeweiligen Parteien zu zahlenden Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung fest und zahlt die entsprechenden Mittel aus. Details über derartige Zahlungen müssten daher bei der Bundestagsverwaltung zu erfahren sein, soweit sie nicht ohnehin als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wurden (vgl. zuletzt Bundestagsdrucksache 17/8200 vom 16.12.2011). Mit freundlichen Grüßen