Staatliche Hilfe im Lockdown bei Unternehmensgründung

Guten Tag,

ich möchte gerne in diesem Jahr (im Mai, vorausgesetzt, der Lockdown ist dann beendet) ein Fitnessstudio neu gründen. Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten vom Staat gibt es für mich, wenn es zu einem erneuten Lockdown kommen sollte und ich mein Geschäft zwangsweise schließen muss?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, ich möchte ger…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Staatliche Hilfe im Lockdown bei Unternehmensgründung [#215695]
Datum
16. März 2021 15:37
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, ich möchte gerne in diesem Jahr (im Mai, vorausgesetzt, der Lockdown ist dann beendet) ein Fitnessstudio neu gründen. Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten vom Staat gibt es für mich, wenn es zu einem erneuten Lockdown kommen sollte und ich mein Geschäft zwangsweise schließen muss? Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215695/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 16. März 2021 "Staatliche Hilfe im Lockdown bei Unternehmensgründung"
Datum
23. März 2021 06:41
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. März 2021 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF).…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: IFG-Anfrage Staatliche Hilfe im Lockdown bei Unternehmensgründung Dok 2021/0342296
Datum
23. März 2021 17:41
Status
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3,1 KB
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. März 2021 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern weisen wir zu Ihrem Anliegen: ich möchte gerne in diesem Jahr (im Mai, vorausgesetzt, der Lockdown ist dann beendet) ein Fitnessstudio neu gründen. Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten vom Staat gibt es für mich, wenn es zu einem erneuten Lockdown kommen sollte und ich mein Geschäft zwangsweise schließen muss? auf die zahlreichen Informationen zu den Überbrückungshilfen auf der folgenden Website der Bundesregierung hin: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html Zur Zeit ist nicht absehbar, wie sich die Pandemie entwickelt und welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen wird. Wir empfehlen Ihnen, sich zu gegebener Zeit an das federführend zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu wenden. Sie erreichen die Kolleg*innen des BMWi per Email unter: <<E-Mail-Adresse>> oder telefonisch über die folgende Service-Hotline: 030 12002-1031 / -1032 (Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr). Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen vorerst behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen alles Gute. Vor allem: Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen